Fehlendes Erklärungsbewusstsein?
Hey ,
Neulich habe Ich in als Argumente für die Willenstheorie gelesen, das aufgrund Fahrlässigem Verhalten keine Primärpflicht begründet werden kann, sondern allenfalls Schadensersatz
Wie ist das zu verstehen bzw ist das ein starkes Argument ?
Und wie ist der §116 BGB als Argument im Bezug auf das Potentielle Erklärungsbewusstsein zu verstehen ?
Hänge da echt sehr daran, deshalb würde Ich mich sehr freuen wenn mir jemand helfen könnte
LG