Abzockerei – die besten Beiträge

Kumpel wird abgezockt, was kann er tun?

Guten Abend Leute.

Mein 18M Kumpel lebt in der Nähe von Schwerin (ja, Mecklenburg-Vorpommern ist echt), und leidet seit einiger Zeit an Geldproblemen. Er lebt alleine mit seinen zwei Katzen und seinem Opa, für den er als Pfleger angemeldet ist (das Geld fließt aktuell in das Konto seines Opas).

Da sein Opa aber seiner Mutter quasi freien Zugang auf das Geld überlässt und sie sich an dem Konto bedient, leiden sie sehr oft an Geldmangel, ohne dass sein Opa wirklich was dagegen tut. Aktuell haben sie zum Beispiel nur noch 10-20€, um sich bis zum Ende des Monats mit Lebensmitteln zu versorgen. Mein Freund hat oft versucht, seinem Opa die Augen zu öffnen, aber er hat nie so richtig auf seine Worte reagiert…

Aufgrund von persönlichen Problemen hat mein Kumpel ebenfalls keinen Schulabschluss oder Transportmöglichkeiten, wodurch er an Geldquellen limitiert ist. Dies möchte er natürlich so bald wie möglich ändern, aber aktuell muss er sich zuerst darum kümmern, dass er genug Geld zum Überleben hat.

Außerdem ist sein Kater etwas krank, und da der Kater nicht versichert ist, müsste mein Freund den vollen Preis für die Gesundheit seines Katers zahlen. Naja, hätte seine Mutter seinen Opa nicht abgezockt, wäre das möglicher…

Ich habe bereits gefragt, ob er nicht vielleicht in seinem Familienkreis etwas Geld oder Lebensmittel leihen kann, aber das ist ebenfalls leider nicht möglich. Hätte ich mein eigenes Bankkonto, hätte ich ihm auch definitiv etwas Geld zur Selbstversorgung geschickt, aber da könnte ich leider nichts machen ohne den Eingriff meiner Eltern.

Daher frage ich euch: Wie könnte man jemandem in solch einer Situation helfen? Für mich klingt so was ganz fremd und unrealistisch, weil ich zum Glück finanziell stabil aufgewachsen bin, aber kann man auch vielleicht legal irgendetwas für meinen Kumpel bzw. gegen seine Mutter tun?

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GMX/Drillisch FreePhone?

Achtung Kostenfalle bei GMX/Drillisch (FreePhone Flat 3 GB) – eSIM verursacht Roaminggebühren trotz deaktiviertem Roaming!

Ich möchte andere Nutzer*innen vor einer sehr ärgerlichen Erfahrung mit GMX/Drillisch (FreePhone Flat 3 GB) warnen:

Ich habe die eSIM als Zweitkarte in meinem Dual-SIM-Smartphone genutzt. Roaming war im Gerät und im Kundencenter ausdrücklich deaktiviert. Die mobile Datennutzung lief ausschließlich über meine Hauptkarte (fraenk/Telekom).

Trotzdem wurden mir bei zwei Fahrten durch die Schweiz (jeweils ca. 4,5 Stunden) 57,47 € für angeblich 8 MB Datennutzung in Rechnung gestellt – das entspricht über 7.000 € pro GB!

Meine Vermutung: Drillisch überträgt im Hintergrund nicht beeinflussbare Steuerdaten oder führt stille Netzeinbuchungen durch, die dann gnadenlos als kostenpflichtige Datennutzung abgerechnet werden – obwohl Roaming deaktiviert war.

Zusätzlich verlangt Drillisch 14,95 € extra, nur um das Auslandsroaming deaktivieren zu lassen – ein Service, der bei anderen Anbietern selbstverständlich kostenlos ist.

Auch die Transparenz lässt zu wünschen übrig:

  • Die Rechnung habe ich erst nach mehrmaliger Nachfrage erhalten
  • Einen Einzelverbindungsnachweis musste ich ebenfalls manuell anfordern
  • Kulanz oder Entgegenkommen? Bisher Fehlanzeige.

Frage an die Community:

👉 Wer hat ähnliche Erfahrungen mit GMX/Drillisch, 1&1 oder anderen Drillisch-Marken (z. B. sim.de, winSIM, smartmobil.de, etc.) gemacht – besonders im Zusammenhang mit eSIMs oder Auslandskosten trotz deaktiviertem Roaming?

Ich überlege, mich an die Verbraucherzentrale oder ggf. an die Bundesnetzagentur zu wenden – eventuell wäre auch eine gemeinsame Beschwerde oder Klage ein sinnvoller Schritt.

🗣️ Bitte meldet euch, wenn ihr betroffen seid oder Tipps habt, wie man gegen solche Praktiken gemeinsam effektiv vorgehen kann.

Stichworte/Tags: #Drillisch #GMX #FreePhone #eSIM #RoamingKosten #Verbraucherschutz #Kostenfalle #Telekommunikation #Mobilfunkanbieter #SchweizRoaming

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Vorgehen Reklamation recht oder unrecht?

Hallo,

Und zwar habe ich eine Hose bei dem Hersteller Suitsupply gekauft am 17.04. Die Hose wurde dann 1 Woche später bei Suitsupply angepasst. Nach 1-2 maligen Tragen, löst sich der Stoff im Schritt enorm und am Gesäß auch.

Ich habe Suitsupply dann geschrieben, dass ich dies reklamiere. Die kamen dann an mit diesem Lösungsvorschlag:

  1. Rückgabe für Gutschrift
  2. Umtausch gegen den gleichen Artikel

Ich hatte Suitsupply dann gefragt ob die Gutschrift ein Guthaben ist, bei Suitsupply oder ob ich mein Geld wieder bekomme, diese schrieben dann das:

„Da das Kleidungsstück getragen und geändertwurde, fällt dies nicht unter unser Standard-Rückgaberecht, und wir können keine Rückerstattung auf die ursprüngliche Zahlungsart vornehmen. Als Geste des guten Willens und weil wir Ihre Zufriedenheit schätzen, bieten wir Ihnen stattdessen gerne eine Gutschrift in der Suitsupply-Filiale an.

Dieses Guthaben wird Ihnen in Form einer Geschenkkarte zugesandt, die nicht verfälltund sowohl online als auch im Geschäftverwendet werden kann, sofern EUR die gültige Währung ist.„

Für mich schon total am Thema vorbei, da ich es ja nicht zurückgeben will, weil es mir nicht gefällt, sondern das Produkt Fehler ausweist und die Qualität anscheinend nicht so ist wie man es erwartet, bei einer Hose für 179 + 35€ fürs anpassen. Ich habe dann geschrieben:

Bei der von mir erworbenen und durch Ihre Filiale geänderten Hose liegt ein Sachmangel im Sinne des § 434 BGB vor, da sich bereits nach nur zwei- bis dreimaligem Tragen mehrere Nähte gelöst haben und sich der Stoff am Schritt total gelöst hat. Dies stellt eine erhebliche Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit dar und entspricht nicht der zu erwartenden Qualität eines Kleidungsstücks dieser Preisklasse.

Zwar räumt § 439 BGB dem Verkäufer grundsätzlich das Recht zur Nacherfüllung ein. In diesem Fall mache ich jedoch von meinem Recht Gebrauch, die Nacherfüllung abzulehnen, da diese gemäß § 440 Satz 2 BGB für mich unzumutbar ist.„

Jetzt kommt das beste dann schreibt Suitsupply mir:

Wir geben jedoch keine allgemeine Garantie für unsere Produkte. Bitte beachten Sie, dass wir ein niederländisches Unternehmen mit Sitz in den Niederlanden sind. Wir behalten uns das Recht vor, nach unseren eigenen Richtlinien zu verfahren.“

Das ist doch gar nicht rechtens oder? Ich hatte dann geantwortet:

Dass Suitsupply ein niederländisches Unternehmen ist, entbindet Sie in keiner Weise von der Einhaltung deutscher Verbraucherschutzvorschriften. Sobald Sie Ihre Produkte gezielt an deutsche Verbraucher vermarkten – über eine deutschsprachige Website, Euro als Währung und Versand nach Deutschland – unterliegen Sie dem zwingenden deutschen Verbraucherrecht, wie es sich u. a. aus der Rom-I-Verordnung der EU (Art. 6) ergibt. Dies beinhaltet insbesondere die gesetzliche Gewährleistung gemäß §§ 434 ff. BGB, von der Sie sich auch nicht durch interne Richtlinien oder “Policies” befreien können“

Ich möchte euch einfach fragen ob ich hier im recht bin oder nicht laut eurer Meinung? Ich finde eine Nachbesserung unzumutbar, da ich dafür wieder nach Düsseldorf muss was Unmengen an Zeit in Anspruch nimmt, zudem muss ich das ändern wieder bezahlen.

Bin ich dort im recht oder nicht? Was kann ich tuen, da die mir keine andere Lösung vorschlagen.

Anwalt, Abzockerei, Reklamation

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