Vorgehen Reklamation recht oder unrecht?
Hallo,
Und zwar habe ich eine Hose bei dem Hersteller Suitsupply gekauft am 17.04. Die Hose wurde dann 1 Woche später bei Suitsupply angepasst. Nach 1-2 maligen Tragen, löst sich der Stoff im Schritt enorm und am Gesäß auch.
Ich habe Suitsupply dann geschrieben, dass ich dies reklamiere. Die kamen dann an mit diesem Lösungsvorschlag:
- Rückgabe für Gutschrift
- Umtausch gegen den gleichen Artikel
Ich hatte Suitsupply dann gefragt ob die Gutschrift ein Guthaben ist, bei Suitsupply oder ob ich mein Geld wieder bekomme, diese schrieben dann das:
„Da das Kleidungsstück getragen und geändertwurde, fällt dies nicht unter unser Standard-Rückgaberecht, und wir können keine Rückerstattung auf die ursprüngliche Zahlungsart vornehmen. Als Geste des guten Willens und weil wir Ihre Zufriedenheit schätzen, bieten wir Ihnen stattdessen gerne eine Gutschrift in der Suitsupply-Filiale an.
Dieses Guthaben wird Ihnen in Form einer Geschenkkarte zugesandt, die nicht verfälltund sowohl online als auch im Geschäftverwendet werden kann, sofern EUR die gültige Währung ist.„
Für mich schon total am Thema vorbei, da ich es ja nicht zurückgeben will, weil es mir nicht gefällt, sondern das Produkt Fehler ausweist und die Qualität anscheinend nicht so ist wie man es erwartet, bei einer Hose für 179 + 35€ fürs anpassen. Ich habe dann geschrieben:
„Bei der von mir erworbenen und durch Ihre Filiale geänderten Hose liegt ein Sachmangel im Sinne des § 434 BGB vor, da sich bereits nach nur zwei- bis dreimaligem Tragen mehrere Nähte gelöst haben und sich der Stoff am Schritt total gelöst hat. Dies stellt eine erhebliche Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit dar und entspricht nicht der zu erwartenden Qualität eines Kleidungsstücks dieser Preisklasse.
Zwar räumt § 439 BGB dem Verkäufer grundsätzlich das Recht zur Nacherfüllung ein. In diesem Fall mache ich jedoch von meinem Recht Gebrauch, die Nacherfüllung abzulehnen, da diese gemäß § 440 Satz 2 BGB für mich unzumutbar ist.„
Jetzt kommt das beste dann schreibt Suitsupply mir:
„Wir geben jedoch keine allgemeine Garantie für unsere Produkte. Bitte beachten Sie, dass wir ein niederländisches Unternehmen mit Sitz in den Niederlanden sind. Wir behalten uns das Recht vor, nach unseren eigenen Richtlinien zu verfahren.“
Das ist doch gar nicht rechtens oder? Ich hatte dann geantwortet:
„Dass Suitsupply ein niederländisches Unternehmen ist, entbindet Sie in keiner Weise von der Einhaltung deutscher Verbraucherschutzvorschriften. Sobald Sie Ihre Produkte gezielt an deutsche Verbraucher vermarkten – über eine deutschsprachige Website, Euro als Währung und Versand nach Deutschland – unterliegen Sie dem zwingenden deutschen Verbraucherrecht, wie es sich u. a. aus der Rom-I-Verordnung der EU (Art. 6) ergibt. Dies beinhaltet insbesondere die gesetzliche Gewährleistung gemäß §§ 434 ff. BGB, von der Sie sich auch nicht durch interne Richtlinien oder “Policies” befreien können“
Ich möchte euch einfach fragen ob ich hier im recht bin oder nicht laut eurer Meinung? Ich finde eine Nachbesserung unzumutbar, da ich dafür wieder nach Düsseldorf muss was Unmengen an Zeit in Anspruch nimmt, zudem muss ich das ändern wieder bezahlen.
Bin ich dort im recht oder nicht? Was kann ich tuen, da die mir keine andere Lösung vorschlagen.
1 Antwort
ärgerlich zwar, du kannst einen Anwalt einschalten. Der kostet erstmal und wenn alles auf einen Vergleich ausläuft, hast du auch zu zahlen. Eine andere Möglichkeit sehe ich nicht.
Wenn du dir sicher bist, dass du einen Anwalt einschalten möchtest, kannst du vorher noch versuchen, denen damit "zu drohen".
Ich glaube ich würde die Gutschrift nehmen.
Was nützt dir das Recht, wenn du es einklagen musst.?