Inkassogebühren rechtens?

7 Antworten

Aus Erfahrung kann ich sagen wenn eine tatsächliche Forderung vor liegt, in deinem Fall ist diese ja noch sehr gering, macht es aus meiner Sicht immer Sinn zu zahlen.

Es ist so ein extrem großer Aufwand mit den in Kontakt zu treten oder ähnliches... das ist jedoch nur meine persönliche Meinung. Alles Gute.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Woran orientiert sich die Höhe der Inkassogebühren?

Inkassounternehmen dürfen Inkassogebühren nicht einfach willkürlich erheben, da hier der Grundsatz gilt, dass der Gläubiger im Rahmen der Schadensminderungspflicht keine unnötigen Kosten produzieren darf. Sie sind in ihrer Höhe vom Umfang der Hauptforderung abhängig. Das Inkassounternehmen muss sich demzufolge bei der Berechnung der Gebühren an der Rechtsanwaltsgebührentabelle orientieren. Der Gebührensatzrahmen reicht von 0,5 bis 2,5 – die Regelgebühr beträgt 1,3. Das heißt: In Angelegenheiten von durchschnittlichem Umfang und durchschnittlicher Schwierigkeit darf ein Inkassobüro lediglich eine Gebühr von 1,3 fordern. Bei den jeweiligen Gebühren handelt es sich um feststehende Sätze.

Seit Oktober 2021 schützt das Gesetz verstärkt Schuldner kleinerer Beträge: Bei Forderungen unter 50 Euro dürfen die Inkassokosten nicht höher ausfallen als die Forderung selbst. Zudem müssen Inkassounternehmen in der Regel Betroffene schon beim Erstkontakt darüber informieren, welche Kosten bei Verzug entstehen könnten.

Welche Auslagen darf ein Inkassounternehmen zusätzlich zu den Inkassogebühren geltend machen?

Zusätzlich zu den eigentlichen Inkassogebühren dürfen Inkassounternehmen weitere Kosten geltend machen, allerdings nicht uneingeschränkt:

  • Schreib- oder Portoauslagen, wenn diese maximal 20 Prozent der gesamten Inkassokosten ausmachen und sich höchstens auf 20 Euro belaufen
  • Zinsen auf die Hauptforderung, wobei der Zinsbeginn nicht vor dem Tag liegen darf, welcher auf den Zugang der ersten Mahnung des Gläubigers folgt
  • Kosten für die Adressermittlung und Bankrücklastschriften sind zulässig, wenn die Höhe jeweils entsprechend nachgewiesen wird
  • Vollstreckungskosten: Leitet ein Inkassobüro Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner ein, so hat dieser die dafür anfallenden Kosten zu tragen.
  • Mahnbescheid: Erwirkt ein Inkassobüro einen Mahnbescheid gegen einen Schuldner, kann es die Kosten dafür verlangen, solange diese 25 Euro nicht übersteigen.
  • Vergleichs- und Ratenzahlungsgebühren dürfen seitens des Inkassounternehmens gegenüber dem Schuldner nur geltend gemacht werden, wenn dieser dem ausdrücklich zugestimmt hat. Die Überweisung eines Teilbetrags der Forderung gilt hierbei nicht als automatische Zustimmung!
  • Rechtsanwaltskosten dürfen lediglich verlangt werden, wenn alle anderen zuvor erhobenen außergerichtlichen Inkassokosten entfallen.
  • Zustellungskosten: Entstehen einem Inkassounternehmen Kosten durch die Zustellung eines Gerichtsvollziehers, dürfen diese Kosten dem Schuldner in Rechnung gestellt werden, wenn die Höhe entsprechend nachgewiesen wird.

Im Gegensatz zu den oben genannten Kosten darf ein Inkassounternehmen Kontoführungs- oder Telefongebühren gegenüber dem Schuldner nicht geltend machen. Sollten also derartige Posten auf Ihrer Inkassorechnung auftauchen, so brauchen Sie diese nicht zu bezahlen. Es lohnt sich also definitiv einen genauen Blick auf die Aufschlüsselung der Auslagen zu werfen.

Quelle: https://www.dahag.de/c/ratgeber/zivilrecht/inkasso/inkassokosten#c2121

Ich würde es einfach bezahlen wird nur noch Teurer für dich.

Comp4ny  18.01.2022, 10:10

Sehr schön dass du einen alten Internetpost zitierst, der heute nicht mehr aktuell ist. Besonders was die Gebührenberechnung betrifft.

Der Gebührensatzrahmen reicht von 0,5 bis 2,5 – die Regelgebühr beträgt 1,3. Das heißt: In Angelegenheiten von durchschnittlichem Umfang und durchschnittlicher Schwierigkeit darf ein Inkassobüro lediglich eine Gebühr von 1,3 fordern.

Fordern, aber nicht mehr im Alltagsgeschäft zulässig.

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Ich konnte im Internet leider nicht die genaue Rechtsnorm finden, die besagt, dass die Gebühren den Wert der Hauptforderung

Dafür gibt es auch keine Rechtsnorm weil die Inkassogebühr den Aufwand für das Betreiben dastellt, und keine Strafe ist. Die Gebühr ist gleich hoch, egal ob 1ct oder 100€. Die Gebühr ist ok, die 0,9 sind das jetzt maximal zulässige.

Fraglich sind die 2x 7,80€ post/telekommunikationspauschale... was genau lief denn noch im Vorfeld?

Simo789 
Fragesteller
 18.01.2022, 09:44

Ja diese Pauschale wundert mich auch, ich habe ja nur E-Mails erhalten, nie Post

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geheim007b  18.01.2022, 09:47
@Simo789

evt. Adresse falsch? Falls wirklich nichts kam kann man das vermutlich streichen, allerdings stelle ich mir schon dir Frage warum du von "E-Mails" sprichst, die Forderung aber seit einem Jahr vergessen hast.

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Simo789 
Fragesteller
 18.01.2022, 09:48
@geheim007b

Ich habe ein digitiales Abo abgeschlossen, ich habe die E-Mails vom Dienstleister direkt nicht gesehen und dann per E-Mail kurz vor Weihnachten das Inkasso-Schreiben erhalten, auch nur E-Mailschriftverkehr. Für die Adresse liegt ein Nachsendeauftrag vor

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geheim007b  18.01.2022, 09:54
@Simo789

bei der Pauschale dürfen nur kosten berechnet werden die tatsächlich angefallen sind... wenn sind das centbeträge bei denen die nicht vor Gericht gehen werden.

Überweise mit folgenden Betreff:

Hauptforderung 9,46€
Zinsen (falls gefordert):
Geschäftsgebühr: 27€
Kommunikationspauschale: - gestrichen, da email -

also 36,46 (+ zinsen... oder schlag einfach pauschal 50ct drauf)

Die Kommunikationspauschale gilt übrigends für Kommunikation vom Inkassobüro, nicht vom Gläubiger. War ja dann nur 1x

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Simo789 
Fragesteller
 18.01.2022, 10:58
@geheim007b

Vielen Dank für die Hilfe. Ich habe ein Schreiben mit deiner Aufstellung leicht verändert eingeschickt und jetzt sind die bereit mir die gesamte Forderung auf 18 € zu reduzieren. NAtürlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ;)

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Comp4ny  18.01.2022, 10:08
Die Gebühr ist gleich hoch, egal ob 1ct oder 100€. Die Gebühr ist ok, die 0,9 sind das jetzt maximal zulässige.

Das ist rechtlicher Unsinn.
Ab 501 € verändern sich die Gebühren, die 0.9 nur dann zulässig, wenn es vorher bereits eine Forderung vom Inkasso gab, auf die der Schuldner nicht reagiert hat (Inkasso in der Beweispflicht dass der Schuldner das Schreiben erhalten hat).

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Diese Gebühren sind rechtlich UNZULÄSSIG ❗❗❗

Warum?

  1. wird hier 2x die Auslagenpauschale mit 7,80 € berechnet
  2. eine 0.9 Gebühr wären nicht 27,00 €, sondern 44,10 € bei besagter HF
  3. eine 0.9 Gebühr wäre nur dann zulässig, wenn vorher die 1. Mahnung (nach dem 01.10.2021) nachweislich bei dir eingegangen wäre, die du nicht bezahlt hast

Um Punkt 3 zu bestimmen, wäre es hilfreich zu wissen seit wann exakt das Inkasso bei dir fordert, sowie welches Inkasso fordert.

Handelt es sich um die 1. Forderung vom Inkasso (Inkasso ist in de Beweispflicht wenn sie anders behaupten), so fallen maximal 24,50 € Inkassogebühr (0.5 RVG) an, sowie 4,90 € Auslagenpauschale (o.g. "Tele- und Post")

Eine doppelte Berechnung der Auslagenpauschale ist selbstverständlich rechtlich unwirksam.

EMPFEHLUNG >> Sofort Widersprechen!

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ERGÄNZUNG - 18.01.2022 - 10:25

Die Auslagenpauschale würde normalerweise bei einer 0.9 Gebühr sogar 8,82 € betragen, nicht 7,90 € wie das Inkasso berechnen.

Ich habe hier die Vermutung, dass das Inkasso bewusst die Kosten reduziert hat, um keinen "Verdacht" zu schöpfen hier anders zu berechnen.

Man kann keine 0.9 berechnen wenn es keine 0.9 sind.

Woher ich das weiß:Hobby – Langjährige Inkassoerfahrung.
Simo789 
Fragesteller
 18.01.2022, 11:01

Ich habe eine Gegenaufstellung geschickt und widersprochen, zwar war mein Angebot immer noch zu hoch, wenn ich mir deine Antwort anschaue, aber nun kam der Gegenvorschlag insgesamt nur noch 18 € bezahlen zu sollen. Ohne Anerkennung einer Rechtpflicht natürlich ;)

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Comp4ny  18.01.2022, 11:16
@Simo789

Du meinst insgesamt 18 € oder 18 € der Inkassogebühren?
Worauf beziehen sich, wenn letzteres, diese Gebühr? Auf das BGH Urteil von 03.2019 ?

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Simo789 
Fragesteller
 18.01.2022, 11:19
@Comp4ny

Insgesamt 18 € mit allem, als Angebot .. ist für mich ok so..

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Simo789 
Fragesteller
 18.01.2022, 11:24
@Simo789

Der Grundsatz, dass die Gebühren bei Kleinbeträgen nicht mehr als die Hauptforderung betragen darf, ist damit ja erfüllt und daher ist es für mich ok so.

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Comp4ny  18.01.2022, 11:40
@Simo789

Der Grundsatz sind aber keine 15,00 Euro mehr, sondern 24.50 bei HF bis 500 Euro zzgl Auslagenpauschale gemäß der Neuregelung zum 01.10.2021, wenn die HF das 1. Mal zugestellt wurde.

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Aus meiner Sicht ist das noch "geschenkt".

Zahlen und fertig :)