Mainboard defekt, Nacherfüllung?

2 Antworten

Wenn das Mainboard einen Mangel hat und diesen bei Übergabe bereits mangelhaft war, dann kannst du vom Verkäufer auch die Lieferung eines neuen Mainboards verlangen:

§ 439 Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

Dem könnte der Verkäufer allenfalls entgegenhalten, dass die Reparatur deutlich billiger ist (§ 439 Abs. 4 BGB).

Du kannst ja mal unter Berufung auf § 439 Abs. 1 BGB vom Verkäufer verlangen, dass er dir ein neues Mainboard liefert. Nenne dein Verlangen aber bitte nicht „Einspruch“, damit machst du dich nur lächerlich.

Sicher hat der Händler erstmal das Recht auf Reparatur.

Wenn keine Termine frei sind, sind keine Termine frei.

uni1234  25.06.2021, 18:27
Sicher hat der Händler erstmal das Recht auf Reparatur.

Nein, der Kunde kann sich grundsätzlich aussuchen ob er eine Reparatur oder eine neue Sache will.

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