Beitragserhoehung – die neusten Beiträge

Unangekündigte Preiserhöhung des Mitgliederbeitrags (Fitnessstudio), rechtens?

Ich bin seit ca. zwei Jahren Mitglied in einem Fitnessstudio und zahle alle zwei Wochen 9,98€.

Vor einem Monat wurden mir dann aber plötzlich 11,98€ von meinem Konto abgebucht. Ich habe das Fitnessstudio (Geschäftsstelle) per Email kontaktiert. Nachdem ich keine Antwort erhalten habe und mir pünktlich, die jetzt 11,98€ abgebucht wurden, habe ich erneut eine Email geschrieben, bisher keine Rückmeldung.
Ich habe mir den Vertrag durchgelesen. Der Vertrag besteht aus zwei Seiten. Die erste Seite beinhaltet Name, Datum, Kosten, Kündigungsrecht („Kündigung jeweils 12 Wochen vor dem Termin“). Rückseite die „Allgemeinen Vertragsbedingungen“. Dort steht nichts zur Änderung des Mitgliederbeitrags. Einzig und allein ein Abschnitt kommt mir hier relevant vor:

  1. „[Name des Fitnessstudios] ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn [Name des Fitnessstudios] auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann, und diesen nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall des Widerspruchs ist [Name des Fitnessstudios] berechtigt den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen.

Des Weiteren ist zu erwähnen, dass die ganzen Reklamen im Fitnessstudio geändert wurden. Also die mit den Preisen von 4,99€ wurden zu 5,99€ geändert. Allerdings ist dies schon seit Monaten so, also lange Zeit bevor mein Beitrag plötzlich geändert wurde/ mir mehr vom Konto abgebucht wird.

Nun meine Fragen. Bin ich dazu verpflichtet, die 4€ im Monat extra, zu zahlen? Obwohl ich darüber nicht informiert worden bin - oder zählen geänderte Werbeplakate etwa als Mitteilung?

Was sind meine Möglichkeiten? Kann ich den eigentlichen Beitragspreis (den auf meinem Vertrag) „zurückverlangen“. Ich möchte den Vertrag eigentlich ungern kündigen, da ich ja auch gerne Sport mache. Aber als Student sind auch 4€ im Monat (48€ im Jahr), Geld, dass ich anderweitig verwenden könnte. Und andere Fitnessstudios, hier vor Ort, bieten auch günstigere Tarife an. Die 4,99€ pro Woche waren der ausschlaggebende Grund, weshalb ich mich für dieses Fitnessstudio entschieden habe.

Fitnessstudio, Recht, Vertrag, beitragserhoehung, Mitgliedschaft, Preiserhöhung

KFZ-Versicherungsbeitrag steigt ohne Unfall und trotz steigender Schadensfreiheitsklasse, hat man dann ein Sonderkündigungsrecht?

Hallo,

hab heute Post von meiner KFZ-Versicherung bekommen für die ersten Beiträge nächstes Jahr. Da musst ich zwar feststellen das ich regulär eine SF-Klasse steige (ab 1.1 SF 4 sowohl TK als auch VK) sich meine Beiträge aber auch erhöhen? (Ohne das sich was an den Versicherungsgegebenheiten ändert) Auch wenns nicht viel ist stört es mich trotzdem zumal ich, als ich die Versicherung abgeschlossen hatte noch 24 Jahre alt war und nun 26 Jahre alt bin und da eigentlich dachte das der Beitrag noch mal etwas sinkt - ist ja bei Versicherungen oft so. Soll nun stattdessen 15€ jährlich mehr zaheln.

Meine gelesen zu haben das es bei "grundlosen" (Rückstufung durch Unfall wäre ein Grund für mich) Beitragserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht gibt (auch wenn die Erhöhung auf die veränderung der Regional- oder Typenklasse zurückzuführen ist), weswegen mach auch nach dem 30.11 kündigen kann. (weil ich jetzt nicht weiss ob ich es bis dahin schaffe) geht das bei jeglichen Betrag oder sind 15€ Erhöhung zu wenig?

Ich musste nämlich ausserdem feststellen, das egal bei welcher Versicherung ich gucke mit gleichen Leistungen aber teils besseren Kondition (hab zur Zeit TK: keine Beteiligung VK: 1000€, bei der neuen ADAC z.B TK: 150 VK: 300€) trotzdem 200-300 € im Jahr weniger bezahle. Das ist schon eine Menge Geld für mich und wäre dumm von mir wenn ich da nicht wechseln würde.

Danke schon mal und viele Grüße

Kündigung, Versicherung, Kfz-Versicherung, Beiträge, beitragserhoehung

AGB im Fitnessstudiovertrag in Verbindung mit Beitragserhöhung zulässig?

ich habe am 01.11.2014 in einem Fitnessstudio einen 2-jährigen Vertrag abgeschlossen. Die Preisverhandlungen vorher gestalteten sich bereits etwas schwierig, da das Studio von einem neuen Betreiber übernommen wurde und dieser auch seine Konditionen (und AGBs) durchsetzen wollte. Der Preis war für mich aber das entscheidende Kriterium, ob ich bei diesem Studio bleibe oder nicht. Mit dem abgesprochenen Preis war ich soweit zufrieden und deshalb habe ich auch den Vertrag unterschrieben. In den AGBs gibt es folgenden Satz zu Beitragsanpassungen: *„Eine Änderung der Mehrwertsteuer kann an das Mitglied weitergegeben werden, wenn diese in Kraft tritt. Die Mitgliedsbeiträge können mit einer 4-wöchigen Mitteilungsfrist jährlich um max. 2,00 Euro pro Monat angehoben werden. Eine Beitragserhöhung berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung“.

Nun gab es am Wochenende Post vom Studio mit der Ankündigung, dass alle Mitglieder ab dem 01.01.2015 2 Euro pro Monat zusätzlich entrichten sollen (macht bei mir eine 8%-Steigerung). Begründet wird das mit den angeblich gestiegenen Kosten (25%) und dass diese Kosten ja zum Wohle der Mitglieder entstanden sind. Und andererseits sollen bisher kostenpflichtige Fitnesskurse damit abgedeckt sein (also Zusatzleistung!).

Dazu muss ich als langjähriger Kunde des Studios sagen, dass sich der „Zusatznutzen“ für die Mitglieder durch die Maßnahmen in Grenzen gehalten hat und viele „alte“ Mitglieder von den Änderungen nicht besonders begeistert waren! An Fitnesskursen war und bin ich nicht interessiert. Etwas bitter stößt mir auch auf, dass ich den Eindruck habe, dass der Betreiber selbst weniger Stunden arbeitet (eben mehr arbeiten lässt) und hier evtl. auch der Versuch vorliegt, die Gewinne für private Ausgaben zu erhöhen (z.B. die Anschaffung eines teuren, sportlichen PKW!). Die Zahl der Studio-Mitglieder wurde im letzten Jahr sukzessiv erhöht – so, dass auch die Einnahmenseite des Studios deutlich besser dastehen müsste.

Nun meine zu erwartende Frage: Kann ich (zumindest für die Vertragsrestlaufzeit) der Erhöhung widersprechen und darauf bestehen, dass meine bisherigen Konditionen beibehalten werden? Da inzwischen meine Sportfreunde das Studio schon verlassen haben, werde ich das im November nächsten Jahres ohnehin tun.

Ist die AGB-Klausel so gültig? Ich habe an mehreren Stellen im Internet gelesen, dass der Verbraucher nicht einseitig benachteiligt werden darf und dass bei Klauseln für Beitragserhöhungen der Verbraucher erkennen muss, was unter welchen Bedingungen auf ihn zukommen kann. Erfüllt diese Klausel diese Anforderungen? Denn auch die Passage zur Mehrwertsteuererhöhung fand ich im Internet als nicht zulässig.

Letzlich könnte der Studiobetreiber hier wärend meiner Vertragslaufzeit um 4 Euro pro Monat erhöhen - ohne sein Kostenseite tatsächlich offenlegen zu müssen. Das wirtschaftliche Risiko muss doch er selbst tragen - oder?

Mfg Parole

Fitnessstudio, AGB, beitragserhoehung

KFZ Versicherung stuft mich hoch wegen angeblichem Schadensfall

Hallo zusammen,

Anfang letztens Jahres hatte ich einen Rechtsstreit um einen angeblich verursachten Unfall mit Fahrerflucht den ich begangen haben sollte. Was mich sehr verdutzte da ich weder einen Schaden an meinem eigenem Auto hatte noch zur Tatzeit am Tatort war. Im laufe der Ermittlungen bekam ich ein Schreiben meiner KFZ Versicherung ich soll mich zu dem Unfall äußern, da die Geschädigte Person sich bei meiner Versicherung gemeldet hätte. Dies tat ich und der Schriftverkehr wurde eingestellt. Einige Zeit später wurde das Verfahren gegen mich eingestellt da ich als Täter nicht zu belangen war. Bis heute habe ich von meiner Versicherung im Bezug auf diesen Schaden nichts mehr gehört. Ich habe auch sonst keinen Haftpflichtschaden in diesem Jahr gehabt. Zum 01.01. habe ich die Versicherung aus kostengründen gewechselt. Heute erreicht mich ein Schreiben das meine neue Versicherung mich in meinem monatlichen Beitrag hochstuft da mich ein Schadenfall in 2013 vorbelastet. Ich habe meine Unterlagen durchgeguckt und finde keine Benachrichtigung meiner alten Versicherung das sie einen Schaden reguliert hätten. Wie kann ich jetzt vorgehen? Ich habe keinen Schaden verursacht und möchte auch nicht die "Fehler" meiner alten Versicherung ausbaden. Die Erhöhung des monatlichen Beitrags beträgt über die Hälfte des alten festgesetzten Beitrags.

Kfz-Versicherung, beitragserhoehung, Schadensfall

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