Betreten der Wohnung eines Verstorbenen vor Ausschlagen des Erbes?
Hallo, in meiner Familie hat sich ein Todesfall ereignet und ich bin der einzige mögliche Erbe. Der Erblasser hat jedoch keine Werte hinterlassen und so möchte ich das Erbe ausschlagen, um Kosten und Schulden zu entgehen. Allerdings muss ich aus einer weiter entfernten Stadt anreisen um vor Ort alles zur regeln und die Behördengänge zu machen. Hierzu wollte ich in die Wohnung des Erblassers um dort einerseits die notwendigen Unterlagen, die für die Vorlage beim Standesamt für die Sterbeurkunde notwendig sind, zu holen und auch die zwei, drei Tage dann dort zu übernachten. Ich weiß, dass man die Wohnung nach Aussschlagen des Erbes nicht mehr betreten darf, aber wie sieht das in meinem konkreten Fall aus, wenn ich das Erbe erst hinterher ausschlage und die Wohnung nur zu den genannten Zwecken betrete?