Hi Leute,
folgendes Problem: ich hatte am 31.05.11 eine OP und war daraufhin genau 6 Wochen krank geschrieben. Nachdem ich fast 2 Monate wieder gearbeitet habe, stellte sich heraus, dass ich nochmal wegen der gleichen Sache operiert werden muss (der Diagnoseschlüssel war also identisch).
Am Tag der zweiten OP begann also die 7. Krankheitswoche mit dem gleichen Diagnoseschlüssel. Ab jetzt sollte ich doch Anspruch auf Krankengeld haben.
Der Arzt meinte zu mir, dass es eine AU-Bescheinigung nur für insgesamt 6 Wochen gibt, also bekam ich nach der zweiten OP keine neue mehr, mein Arbeitgeber war auch der Meinung, dass dies normal sei.
Später brauchte ich dann für einen verpassten Lehrgang (außerbetrieblich) einen Nachweis, dass ich auch tatsächlich krank war und der Arzt stelle mir dafür eine Folgebescheinigung aus (vom 31.08.11 bis zum 14.10.11, festgestellt am 27.09.11) Also für die gesamte Krankheitsdauer nach der zweiten OP. Die Krankenkassen-Kopie schickte ich auch an die KK, wie immer.
Heute habe ich dann endlich mein Krankengeld bekommen, aber nur vom 27.09 bis zum 14.11. mit der Begründung, dass nach der zweiten OP, also ab dem 31.08, eine neue Erstbescheinigung hätte ausgestellt werden müssen. Für den gesamten September bekomme ich also weder Geld vom Arbeitgeber noch von der KK und der Mitarbeiter der KK meinte auch, dass ich da jetzt nichts mehr gegen machen können und einfach Pech gehabt habe.
Ist das rechtens? Muss ab der 7. Woche überhaupt noch eine AU-Bescheinigung ausgestellt werden? Und selbst wenn, ist es dann meine Schuld, dass der Arzt die falsche Bescheinigung ausgestellt hat? Ich hab ja überhaupt nur eine AU-Bescheinigung bekommen, weil ich die für den verpassten Lehrgang brauchte, ansonsten hätte ich gar keine bekommen.
Ist ein etwas komplizierter Sachverhalt, ich hoffe, ihr könnt mir trotzdem helfen.