Tüv überziehen bei Saisonkennzeichen Winter?
Ich habe ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen 04/11, welches im November zur HU muss.
Mal angenommen ich schaffe es z.B. aufgrund von Krankheit nichtmehr im November zum Tüv zu fahren und darf somit erst wieder im April dort hin fahren.
Gilt der eine Monat den man überziehen darf dann für den April, da das Fahrzeug über den Winter nicht angemeldet war oder müsste ich dann im April mit einem Bußgeld rechnen, da ich ja dann 5 Monate überzogen hätte?