Verlängerung der Erwerbsminderungsrente wurde abgelehnt?

Ich bekomme seit 01.11.2014 Rente wegen voller Erwerbsminderung. Diese war bis zum 31.10.2017 befristet. Einen Antrag auf Verlängerung habe ich rechtzeitig gestellt. Dann wurde ich aufgefordert mich beim Arbeitsamt zu melden da sie meinen Antrag nicht rechtzeitig bearbeiten können weil das erstellte Gutachten fehlt. Ich habe mich also beim Arbeitsamt Arbeitslos gemeldet zum 01.11.2017 habe Anspruch auf Arbeitslosengeld. , da ich bis zum Rentenfall in einem Angestelltenverhältnis war und noch kein ALG1 bezogen habe. Auf dem Arbeitsamt sollte ich unterschreiben das ich 6h Arbeitsfähig bin sonst hätte ich keinen Anspruch auf Zahlung da ich mich ja der Vermittlung stellen muss. Dies Wiederspricht sich aber in meinen Augen mit meinen Antrag auf Rente weil ich eben nicht Arbeitsfähig bin. (Ich leide unter chronischen Schmerzen nach mehreren Operationen im Bauchraum, diese Schmerzen werden mit Morphium behandelt und bekleiden mich jeden Tag) Am 20.11.2017 habe ich einen Termin zum Vermittlungsgespräch! Dort muss ich dann meine Unterschrift leisten sonst bekomme ich kein Geld. Wie soll ich mich Verhalten? Unterschreiben und Krankschreibung abgeben? Was ist der normale Verfahrensweg in so einem Fall, bis es einen endgültigen Bescheid gibt?

Der Antrag auf Verlängerung der Erwerbsminderungsrente wurde am Montag abgelehnt, mit der Begründung das ich Arbeitsfähig sei.

Ein Wiederspruch gegen die Ablehnung ist geschrieben.

Danke für Ihre Hilfe!

Rente, Erwerbsminderung
Rehaantrag abgelehnt - wird der Antrag dann umgedeutet wenn Reha aus Sicht der DRV nicht erfolgsversprechend ist?

Hallo liebe Forummitglieder!

Ich habe nun endlich nach vier Monaten die Antwort der DRV bekommen und wenn ich es richtig verstehe, sieht die DRV keinen Sinn darin, mich in die Reha zu schicken, da der Erfolg wohl ausbleiben wird.

Zur Zeit befinde ich mich in einer psychosomatischen Akutklinik für PTBS-Erkrankte (Traumapatienten). Ich .u.a auch schwere Depressionen, ADHS, Persönlichkeitsveränderungen nach Extrembelastung

Da ich momentan Probleme mit Menschen habe, bin ich auch sehr froh, dass ich nicht noch in die Reha muss.

Nun zu meinen Anliegen,

ist es richtig, dass die Rentenverisicherung nun meinen Antrag in einen Rentenantrag (EU-Rente) umdeutet (denn davon steht in dem Brief nichts)?

Und könnte es sein, dass die Chancen jetzt höher stehen die Rente bewilligt zu bekommen?

Was denkte die DRV, wenn ich den Antrag auf Reha nicht widerspreche?

Hier ein paar Eckdaten:

Ich habe mich arbeitslos gemeldet und wurde umgehend danach aufgefordert einen Rentenantrag zu stellen, der ja zuerst erst als Rehaantrag gilt.

______Hier der Brief_______

Ihrem Antrag vom XXXX auf Leistungen zur Rehabilitation können wir nicht entsprechen.

Nach § 10 des Sechsten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VI) sind die persönlichen Voraussetzungen erfüllt, wenn 1) die Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger der seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert ist. und 2) voraussichtlich a) bei erheblicher Gefährdung der Erwerbsfähigkeit eine Minderung der Erwerbsfähigkeit durch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Teilhabe an Arbeitsleben abgewendet werden kann, oder b) bei geminderter Erwerbsfähigkeit diese durch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Teilhabe an Arbeitsleben wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder hierdurch deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann

Diese Voraussetzungen liegen bei Ihnen nicht vor , weil ihre Erwerbsfähigkeit durch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nicht wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder hierdurch deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann.

Über den bereits vorliegenden Rentenantrag erhalten Sie in Kürze weitere Nachricht.


Vielen Dank für Ihre Mithilfe

Leider ist der Sozialdienst hier in der Klinik erkrankt und ich habe solche Angst

Rente, Reha, Erwerbsminderung, eu-rente, Rentenversicherung
Wie führe ich Schritt-für-Schritt einen Umzug durch?

Vorab zu meiner Situation in Kürze:

Ich bin 30 Jahre alt, aufgrund von voller Erwerbsminderung beim Sozialamt gemeldet, habe einen gesetzlichen Betreuer für sämtliche Bereiche mit Einwilligungsvorbehalt und bin noch wohnhaft bei meinen Eltern.

Folgende Veränderungen würde ich gerne umsetzen:

Ich würde gerne ausziehen und gleichzeitig auch umziehen wollen. Gründe für den Auszug und den Umzug gibt es viele. Ein Grund ist das Alter meiner Eltern, aber gerne ich würde ich auch selbstständiger sein wollen. Für einen Umzug sprechen unter anderem die auf Dauer niedrigeren monatlichen Mietkosten. Hierbei wäre ich auch gerne bereit, sofern Umzugskosten anfallen sollten und diese vom Sozialamt nicht genehmigt werden sollen, diese selbst zu übernehmen.

Probleme:

Ich bin mit den Formalitäten-Wirrwarr vollkommen überfordert, außerdem habe ich keinerlei Erfahrung diesbezüglich, weil ich dies noch nie machte

Ich habe mein Interesse auf Auszug/Umzug bei der gesetzlichen Betreuung bekundet, aber leider wurde ein Gesprächstermin hierüber auf unbestimmte Zeit verschoben, wegen der momentanen Virus-Krise

Die gesetzliche Betreuung umfasst ebenfalls Aufenthaltsbestimmung und Wohnungsangelegenheiten, was mache ich, wenn sich trotz Freizügigkeit die gesetzliche Betreuung querstellen sollte (Ans Amtsgericht wenden, den Wunsch auf Umzug bekunden, sodass dort ein Zuständigkeitswechsel erfolgen kann in den künftigen Landkreis?)

Lösung:

Ich bräuchte eine einfach verständliche und der Reihenfolge nach geordnete Schritt-für-Schritt-Erklärung, was ich wann und wie zu machen habe, um eventuell notfalls selbstständig tätig werden zu können.

Wohnortummeldung, Sozialamt-Wechsel, Umzug, Wie stelle ich eine lückenlose Fortzahlung während des Umzugs sicher, bedingt durch den Zuständigkeitswechsel? Was ist mit den Mehrkosten, die durch die Miete entstehen? Was ist, wenn das Sozialamt mir den Umzug nicht genehmigen würde, ich aber bereit wäre die Kosten selbst zu tragen? An wen wende ich mich zur Genehmigung der Wohnung (neues Sozialamt?),

Umzug, Anleitung, Recht, arbeitslos, Auszug, Erwerbsminderung, gesetzliche Betreuung, gesetzlicher Betreuer, Grundsicherung, Sozialamt, Beschreibung, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Sozialamt und Arbeitsvermittlung?

Problem: Habe meinen Realschulabschluss in der Tasche mit 2,4

War aber in Klasse 3,4,5 und 6 in einer Förderschule für geistige Entwicklung. Bis man endlich mitgekriegt hat, das ich nicht geistig eingeschränkt bin und wieder in die normale Schule geschickt hat. Die Lerndefizite aus der Zeit habe ich mir selber ausgeglichen inklusive Sprachen Englisch und Französisch.

Nun bin ich am rödeln, um mir einen Ausbildungsplatz zu suchen. Könnte bei einem Bäckermeister als Lehrling anfangen. Dies am Montag. Das traue ich mir ohne weiteres zu.

Nun ruft der Mann vom Sozialamt an und bestellt sich zu sich. Gestern war das. Der will mich doch tatsächlich in eine Werkstatt für behinderte Menschen eingliedern. Ich habe dies abgelehnt und verwies auf die Lehrstelle beim Bäckermeister. Der Ausbildungsvertrag soll morgen um 10 Uhr unterzeichnet werden.

Die Antwort des Mannes vom Sozialamt war, das ich im Falle der Weigerung sämtliche möglichen Ansprüche nach Sgb XII verlieren werde und das ich dann im Sozialamt nichts mehr zu suchen habe.

Der Mann sagte mir auch, das er es ungeheuerlich finde, das ich diese "großzügige Hilfe" ( O-Ton) nicht annehmen möchte. Ich habe mich dann durch das Loch in der Wand aus dem Zimmer entfernt. Der rief mir noch hinterher, das ich ein undankbarer Typ sei.

Zusatzinformation zu mir: kein Grad der Behinderung, auf allen Ebenen gesund und auch von Seiten der DRV keine Einschränkung der Erwerbsminderung. Betreuer nicht vorhanden.

Frage ist: Wie kommt das Sozialamt auf mich? Habe ich Probleme in irgendeiner Form zu erwarten? Ist es richtig und notwendig, das man mit 16 so angegriffen wird, obwohl ein Interesse an Werkstatt und Sozialleistungen nicht besteht und eine reguläre Ausbildung möglich und erwünscht ist?

Danke für eure nette Hilfe zu dieser Sache.

Gesundheit, Arbeit, Ausbildung, Erwerbsminderung, Sozialamt, Werkstatt für behinderte Menschen
Zuschüsse Aufstockung bei Teilzeitarbeit wegen verminderter Erwerbsfähigkeit?

Hallo, ich habe eine brennende Frage. Ich bin chronisch krank, habe Morbus Wegener (Autoimmunerkrankung). Ich bin seit Januar diesen Jahres arbeitslos und auch krank geschrieben (Zur Zeit beziehe ich Krankengeld, vorher ALG I). Ich war im Januar / Februar insges. 5 Wochen im Krankenhaus und habe danach ein Medikament als Infusion bekommen, was erst im Juni / Juli wirken soll. Im Juni habe ich auch einen neuen Kontrolltermin beim Rheumatologen. Ich fühle mich nicht 100% belastbar und fit, aber ich könnte mir gut vorstellen, ein paar Stunden arbeiten zu gehen, vielleicht 25-30 Std. pro Woche als Eingewöhnung um meine eigene Belastbarkeit einzuschätzen. Normalerweise gibt es ja die Wiedereingliederung, wenn man schon in einem Arbeitsverhältnis ist, aber wie ist das bei Arbeitslosigkeit? Ich kann mir nicht vorstellen, gleich mit 40 Wochenstunden wieder einzusteigen. Soll ich mich den Arbeitsmarkt wieder als „Gesunde“ zur Verfügung stellen und dann beim Arbeitsamt eine Untersuchung beim ärztlichen Dienst anfordern, damit dieser feststellt, in welchen Rahmen ich arbeiten kann? Gibt es da eine Möglichkeit der Aufstockung des Gehalts durch Krankengeld/Arbeitslosengeld, wenn man nicht voll arbeiten geht? Die verminderte Stundenzahl wirkt sich ja dann auch nicht positiv auf die Rente aus, also müsste es doch da irgendwelche Zuschüsse geben? Noch bin ich im geschützten Krankenstatus und beziehe Krankengeld und ich habe ein bisschen Bammel voreilig etwas loszutreten, was eventuell auch nach hinten losgehen kann. Ich weiß ja nicht wie der ärztliche Dienst so tickt und ob man überhaupt so leicht eine Untersuchung da bekommt oder ob der Betreuer vom Arbeitsamt sagt „ ach mit ärztlichen Dienst fangen wir bei Ihnen nicht erst an, sie sind doch gut vermittelbar“ . Dann würde ich mich in den Allerwertesten beißen und es bereuen, meine Krankmeldung nicht verlängert lassen zu haben. Man hört ja so einige über die lieben Jobcenter. Hat jemand Erfahrungen? Zur Info: Ich bin kaufmännische Angestellte und würde im Büro arbeiten. Durch meine Verengung im Hals kann ich nicht so viel sprechen und habe Luftprobleme. Ein Schwerbehindertenausweis ist beantragt, aber die Bearbeitung dauert… Danke schonmal.

Krankheit, Agentur für Arbeit, Arbeitsamt, Chronisch krank, Erwerbsminderung, Teilzeit, Zuschuss
Kann man sich gegen Sozialamt wehren?

Ich bekomme Grundsicherung vom Sozialamt aufgrund Erwerbsunfähigkeit wegen Behinderung.

Ich wohne mit meiner filippinischen Frau und unserem Baby zusammen. Meine Frau will jetzt gerne arbeiten, aber dann zahlt das Sozialamt mir kein Geld mehr und erwartet, dass meine Frau für mich aufkommt.

Kann man sich dagegen wehren? Meine Frau will das nicht. Sie hat noch einen Sohn auf den Philippinen den sie finanziell unterstützen muss und sie muss auch ihren Eltern monatlich Geld schicken.

Wenn sie mir die Grundsicherung wegnehmen, dann bringt das arbeiten ja garnichts. Und natürlich will meine Frau nicht immer vom Amt abhängig sein.

Kann man da irgendwas gegen machen? Weil ansonsten müsste meine Frau mit Baby ausziehen. Und dann wäre ich alleine hier in der Wohnung. Aber das will natürlich keiner. Aber wenn ich meiner Frau so eine finanzielle Last bin wird sie sich das sicher nicht gefallen lassen. Wir helfen uns schon gegenseitig und sie wollte nie Geld von mir haben. Aber wenn sie jetzt mich komplett finanziell unterhalten soll, dann geht das alles nicht.

Sie muss auch nachweisen, dass sie genug Geld hat um ihren anderen Sohn nach Deutschland zu holen. Wenn sie von ihren Gehalt mich, unser Baby und ihren anderen Sohn finanzieren soll, dann würde das alles niemals hinhauen.

Von daher muss man da ja irgendwas gegen machen können.

Arbeit, Behinderung, Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit, Grundsicherung, Jobcenter, Sozialamt
Teilweise EMR abgelehnt, stufenweise Wiedereingliederung abgebrochen, KG läuft aus – was nun?

Guten Tag, ich bitte Sie/Euch um Hilfe, denn ich weiß aktuell nicht weiter.

Ich bin 57 Jahre alt, habe einen GdB von 50 und arbeitete bis November 2015 Vollzeit. Seitdem bin ich AU mit einer psychischen Diagnose. Da es mir sehr schlecht ging, habe ich im Februar 2016 einen Antrag auf teilweise EMR bei Berufsunfähigkeit gestellt. Ich musste dann zu einem Gutachter und bin auf alle Fangfragen reingefallen. Zudem habe ich mich dummerweise in dem Gespräch bemüht, wenigstens eine berufliche Reststärke zu präsentieren, damit er mich nicht voll erwerbsgemindert einschätzt. Ich staunte nicht schlecht, als das Gutachten aussagte, ich sei vollschichtig bei schwerer Arbeit einsetzbar. Der Gutachter meinte auch, er bezweifele zudem meine Diagnose, die ich seit 2010 habe. Aus seiner Sicht wäre ich völlig gesund. Ich war dann noch 3 Monate lang in einer Fachklinik. Weder der Entlassbericht noch die Aussage meines Facharztes noch der Kommentar des VdK beim Widerspruch änderten etwas an der Einschätzung der Rentenversicherung, die voll mit dem Gutachten ging. Ich habe dann gedacht, gut, vielleicht hast Du eine völlig falsche Selbsteinschätzung. Ich wäre ja selbst überglücklich, wenn ich gesund wäre und problemlos arbeitsfähig! Ich habe dann keinen Klageweg beschritten und voll auf meine Gesundung gesetzt. Ich habe im Februar 2017 eine stufenweise Wiedereingliederung begonnen, die ich aber Anfang April aufgrund von Konzentrationsschwierigkeiten, Ängsten und Erschöpfung abbrechen musste. Ich war gerade erst bei 15 Wochenstunden angelangt.

Jetzt bin ich noch bis Ende Mai im Krankengeldbezug. Und dann? Und jetzt? Ich habe hier im Forum gelesen, dass ich kein ALG1 (Nahtlosigkeitsregelung) beziehen kann, wenn ich dem Arbeitsmarkt mit nur 15 Wochenstunden zur Verfügung stehen kann. Ich weiß aber nicht, was ich zukünftig schaffe an Arbeitszeit. Hatz IV würde ich nicht in Anspruch nehmen, da ich Guthaben für meine Altersversorgung angespart habe. Das müßte ich ja sowieso zuerst verwenden.

Frage 1: Wie kann ich mich versichern, wenn ich mit „Nichts“ eingebunden bin also kein Gehalt, Krankengeld, Hatz4?

Frage 2: die Einschätzung der RV ist ja erst 2 Monate alt. Macht es Sinn, einen neuen Antrag zu stellen? Wenn ja: Wie kann ich besser als bislang meine Einschränkungen deutlich machen?

Frage 3: Sollte ich, wenn ich EMR beantrage, eher volle EMR beantragen? Ich bin so hin und her zwischen dem Gutachten und meinem Wunsch, noch arbeiten gehen zu können und meiner riesigen Erschöpfbarkeit. Meine Selbsteinschätzung sagt, ich kann nur noch unter 3 Stunden. Aber die findet ja kein Gehör. Was mache ich bloß?

Vielen Dank!

Finanzen, Geld, Rente, Erwerbsminderung
Mal angenommen, das Jobcenter vermittelt euch in eine WfbM und ihr verdient monatlich nur 80 Euro? Wie soll man damit auskommen? Lohnt sich das überhaupt?

Das Jobcenter wollte einen Bekannten von mir in eine Behindertenwerkstatt vermitteln, weil er eigetnlich erwerbsunfähig ist und laut Krankenkasse eine Reha zum damaligen Zeitpunkt als sinnlos erschien. Die letzte Möglichkeit wäre, so wie es scheint, eine Beschäftigung in einer WfBM. Er hat keinen Anspruch auf Rente bzw. Erwerbsminderungsrente. Er ist noch ziemlich jung (21) und damit er nicht ewig auf das Sozialamt angewiesen wäre, wäre eine mögliche Option mit einer Beschäftigung in einer WfbM einen Rentenanspruch zu erwirtschaften. Dafür müsste er mindestens 5 Jahre in Vollzeit in einer WfbM arbeiten. Danach könnte er einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente prüfen lassen.

Sein Problem liegt jetzt darin, dass er derzeit nicht einmal in einer WfbM arbeiten könnte. Er könnte eigentlich ganzn normal arbeiten. Es scheiter eher daran, dass er nicht Vollzeit arbeiten kann. Das ist eigetnlich auch ein Grund, weshalb er sich einen Minijob gesucht hat, wo er derzeit weniger als 450€ verdient.

Das JC wollte ihn eben in so eine WfbM stecken. Dazu müsste er erst einen Minijob kündigen und dann Vollzeit in der WfbM arbeiten. Problematisch wird es aber, wenn man das geringe Gehalt betrachtet. Er würde dort nur 80€ monatlich verdienen. Umgerechnet wäre das ein Stundenlohn von 0,45 Cent. Bei seinem Minijob verdient er derzeit das 5-Fache. Das würde sich doch nicht rentieren, oder was meint ihr?

Sofern er eine Beschäftigung in einer WfbM antreten würde, würde ihm eventuell eine Wohnng oder ein Zimmer in einem Internat zur Vefügung gestellt werden. Dort könnte er umsonst wohnen bzw. würden die Wohnkosten vom Träger übernommen werden. Essen müsste er in einer Kantine, wo es morgens mittags und abends zu festen Zeiten Essen gibt. Die Beiträge zur KV würde das JC übernehmen. Problematisch wird es aber beim geringen Gehalt von 80€. Wovon soll er sich ernähren, womit soll er sich Kleidung kaufen, und wie soll er mit so wenig zurechtkommen? 80€ reichen ja niemals. Er möchte auch nicht in einer Kantine essen, da er sämtliche Allergien hat und seine Lebensmittel selbst kaufen möchte.

Irgendwas kann da doch nicht passen. Er fühlt sich vom Amt irgendwie vera.

Was würdet ihr in so einer Situation tun?

Geld, Rente, Recht, Erwerbsminderungsrente, Krankenversicherung, Arbeitslosengeld II, Erwerbsminderung, Grundsicherung, Hartz IV, Jobcenter, Rentenversicherung, Sozialamt, Sozialhilfe, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro, Werkstatt für behinderte Menschen
Brauche Eure Hilfe: Rente wegen Erwerbsminderung abgelehnt, Diagnose fehlt

Hallo liebe User,

ich brauche bitte Eure Hilfe, bin gerade sehr geschockt... Ich habe gerade den gestellten Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung zurückbekommen und er wurde abgelehnt. Ich könnte mehr als 6 Stunden erwerbstätig sein...dabei kann ich nicht mal länger als 15min sitzen oder am PC arbeiten, (mein Arbeitsplatz ist im Büro am PC), muß mich oft hinlegen, weil es einfach nicht mehr geht und ich solche Schmerzen habe. Auch einfache Tätigkeiten sind sehr schwierig für mich (z.B. morgens aufstehen, anziehen, Haare kämmen, Flaschen aufmachen, Auto fahren, heben, bücken, sitzen usw. Ich habe Fibromyalgie, Erkrankung der Wirbelsäule (medianer NPP L5/S1, Protrussion L4/L5, Chondrose L5/S1, Fehlhaltung der LWS, Spondylarthrose L4 bis S1, Protrusion C4/C5, C5 bis C7, Spondylarthrose der unteren HWS-Segmente, Uncovertebralarthrose C3/C4 und C5/C6, beg.Kyphosierung der HWS mit Streckfehlhaltung auch der oberen BWS, beg.Chondrose C5 bis C7.), habe Schmerzen in den Handgelenken und Kniegelenken. Ich nehme Medikamente-Ibu600,Tilidin, Calcium D3, weil der Wert für Osteoporose grenzwertig ist, habe KG, Massagen, Wärem, habe die adjuvante medik.Therapie mit Amitriptylin und andere schon genutzt, dann die Anästhesieverfahren mit PDA, Infiltrationen, Umspritzungen der Nerven, physiother/physik.Maßnahmen, Elektrotherapie, Akupunktur, Psychotherapie (habe eigentl.keine Depressionen, Reha-Maßnahme, Muskelentspannung, autogenes Training...) Ich habe nur Bandagen für die Handgelenke bekommen, aber da hilft mir niemand: "An die Handgelenke gehe ich nicht" höre ich dann nur... Auf dem Bescheid standen die Diagnosen: Verschleißleiden der Wirbelsäule, beginnender Verschleiß der Kniegelenke, Fibromyalgiesyndrom drauf, aber nichts von den Handgelenken drauf ... was mache ich jetzt??? Bitte ... der Papierkram ist echt heftig :-( Danke für Eure Hilfe. LG

Rückenschmerzen, Erwerbsminderung, Fibromyalgie, handgelenkschmerzen
Mit hochgradiger Arthrose Erwerbsminderung beantragen oder geht noch was?

Die Frage ist mir etwas peinlich, da es sich anhört als wenn ich so 80 bin. Aber ich bin erst Mitte 40. Ich habe von Geburt an ein genetisches Problem, dass ich sehr regelmäßig Bänder- und Sehnenrisse hab. Dadurch luxieren die Gelenke oft. In den letzten 10 Jahren habe ich 18 Operationen deshalb gehabt. Mittlerweile sind meine Schultergelenke durch dieses ewige auskugeln völlig fertig. Ich habe schon auf einer Seite eine Kappenprothese aber eigentlich brauche ich auf beiden Seiten eine Schulterprothese. Ich kann beide Arme kaum noch bewegen. Rechts ist schon wieder eine Sehne gerissen. In den Hüften habe ich Dysplasie und durch dieses ewige Hin- und hergleiten in der Hüfte hat sich endgradig Arthrose gebildet. Schlimmer geht nimmer, sagt der Doc. Die Hüftgelrnke müssten auch neu, insbesondere Abends kann ich kaum noch gehen, eine Treppe komme ich kaum noch hoch. In den Knie hatte ich bereits 3 Kreuzbandplastiken, die aber nicht halten! Ich habe in beiden Knie höchste Arthrose wobei das linke Knie soll doll Arthrose gebildet hat, dass die Kniescheibe nach Außen gedrückt wird und häufig luxiert. Das muss dringend gemacht werden. Aber grob kann man sagen, dass ich in den nächsten 3-5 Jahren auch neue Kniegelenke brauche. Aufgrund massiven humpeln freut sich die Wirbelsäule nicht. Alleine in 2015 hatte ich drei Bandscheibenvorfälle von denen mich einer sogar ins Krankenhaus befördert hat. Nun war ich zwischen den Operationen aber immer berufstätig. So dass ich Krankengeld erhalte, was deutlich mehr ist als jetzt zB eine Rente währe. Und theoretisch brauche ich nur wenige Tage zwischen zwei verschiedenen Operationen arbeiten um wieder neu Krankengeld beziehen zu können. Mittlerweile bin ich auch psychisch völlig am Ende ( ist ja klar) und mein Doc möchte eine psychosomatische Reha beantragen. Die Frage währe: könnte ich irgendwann trotz noch vorhandenen Krankengeldanspruch , zu eine Beantragung der Erwerbsminderungsrente gezwungen werden? Was ich eigentlich vermeiden möchte, da ich solange mit Arbeit weiter machen möchte wie geht. Aber es werden nur noch wenige Monate immer sein, da dann ja schon die nächste Operation ansteht.

krank, Rente, Versicherung, Erwerbsminderung, Rehabilitation
Erwerbsminderungsrente im Klageverfahren Sozialgericht beauftragt Gutachter Antrag am 29.7.14 bei der DRV gestellt Was tun?

Wie bereits beschrieben habe ich am 27.7.14 zum zweiten mal Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der Rentenversicherung gestellt, die nach einem Gutachten in den Räumlichkeiten der DRV Knappschaft-Bahn-See München abgeleht wurde. Vollzeitarbeit kann mit Einschränkungen geleistet werden, so die Gutachterin. Über die VDK habe ich Klage vor dem Sozialgericht eingereicht. Ein weiteres Gutachten durch einen Neurologen soll erstellt werden. Im Dezember 15 hatte ich einen Schlaganfall, der im laufenden Verfahren wohl gar nicht berücksichtigt wurde. Da ich die ganze Prozedur schon einmal durchlaufen habe und keine großen Erwartungen mehr habe hier mein Problem. Was passiert wenn der Gutachter und letztlich das Sozialgericht eine teilweise Erwerbsminderungsrente bewilligt? (Ich bin zu 50% Schwerbehindert und 60 Jahre alt. Habe die 35 Beitragsjahre einbezahlt und eine Rentenerwartung von 768.- €. Sollte ich am 1.Jan.17 in Rente gehen oder durch das Jobcenter Zwangsverrentet werden, droht mir ein Abschlag von 10,8%.) Werden bei einer teilweisen EUrente Zahlungen von Arbeitsamt und Krankenkasse zurückverlangt? Ist es richtig dass der Zeitpunkt der Antragstellung also bei mir der 27.7.14 bei der Rechtsprechung als Stichtag festgesetzt wird. Ich frage mich ob es nicht besser ist die Klage fallen zu lassen. Kann mir hierzu jemand sachkundige Hilfe leisten. Vielen Dank für Ihr Interesse.

Rente, Recht, Erwerbsminderung, Schwerbehinderung
Vollschichtiges Leistungsbild + nicht vermittelbar möglich?

Ist es möglich, dass durch einen Gutachter z. B. festgestellt wird, dass man durch das Jobcenter in vollschichtige Arbeiten vermittelt werden könnte. (Mehr als 6h täglich.)

Aber dann quasi Einschränkungen festgestellt werden, wodurch man am Ende quasi nicht mehr wirklich vermittelbar ist. (Dauerhaft keine Jobs die darauf passen verfügbar, weil es sowas - auch bei Berücksichtigung vorliegender Qualifikation - gar nicht gibt, was dazu passen würde?)

Wenn ja - wie würde dann verfahren werden? Person trotzdem weiter beim Jobcenter gelistet und gelegentlich Überprüfung des Gesundheitszustandes?

Ich weiß, dass bei Leistungsbild zwischen 3 und 6 Stunden - aber wenn keine teilweise Erwerbsminderung vorliegt - es eine sogenannte "Arbeitsmarktrente" geben kann. (Für die, die diese Voraussetzung nicht erfüllen wegen Wartezeit, etc. vermutlich dann auch Richtung Sozialhilfe irgendwas.) Dies dann wenn der Arbeitsmarkt da nix mehr hergibt.

Aber wäre mal interessant ob es sowas auch gäbe bei mehr als 6h. Aber wenn jemand quasi nur Helfertätigkeiten machen kann. (Wobei hier könnte das Jobcenter noch qualifizierend ansetzen ... bzw. ansetzen müssen - vor allem wenn es jemand ist, der wg. abgebrochenem Studium ne Lücke hat im Lebenslauf aufbauen lassen und quasi von den geistigen Fähigkeiten noch passen würde und wohl jede Qualifizierungsmaßnahme packen würde.)

Vom Leistungsbild eher psychische Probleme. Auf der einen Seite soziale Phobie. Auf der andern Seite "zwanghafte Persönlichkeitsstörung". Wie das der Sozialmediziner "übersetzen" würde in ein Leistungsbild, positiv/negativ - hängt dann sicher auch vom Einzelfall und Gutachter ab. Da sowas ja je nach Person auch unterschiedlich ausgeprägt sein kann. Subjektiv meint die Person, dass sie schon noch "Teamwork" mitmachen kann. Aber halt sich auch ständig beurteilt fühlt, wenn sie von Personen bei der Arbeit beobachtet wird. Und wegen den Zwängen bei Kleinigkeiten alles ordentlich machen will - aber dann ständig nachfragen müsste. Was sie sich nicht traut, wenn Kollegen/Vorgesetzten beschäftigt scheinen - aus Angst da zu stören.

Der Ideallfall wäre quasi eigenes Büro und gute Vorschriften die viel vorgeben/nachlesbar sind. (Quasi Verwaltung mit Rechtsvorschriften und Dienstanweistungen.) Dazwischen schon gern mal Abstimmung mit Kollegen okay, so lang nich ständig man permament mit diesen zusammenarbeitet. (Ob "Umschulung" Richtung öffentlichre Dienst möglich ist, ist ne andere Frage. Ggf. müsste halt ne klassische Ausbildung noch vom Jobcenter unterstützt werden.)

Erwerbsminderungsrente, Erwerbsminderung, Jobcenter, Umschulung, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Erwerbsminderungsrente abgelehnt was tun?

hallo, ich bekomme seit 2004 eine halbe Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit (da vor 1961 geboren) . Da ich meinen Beruf als Schlosser nicht mehr ausüben konnte, und ich auf den regulären Arbeitsmarkt keine Arbeit fand, habe ich mich als Kleinstunternehmer Selbstständig gemacht. Das Amt hat mich als nicht Förderfähig eingestuft, da meine Frau zu viel Geld verdient. Die Rente ( 350,00€) reicht nicht zum leben. 2014 hatte ich eine 5 Fach Bypass Operation, und habe dadurch große einschränkungen, so das ich die volle Erwerbsminderungsrente beantragt habe. Die LVA sagte mir, das ich nur die aktuellen Dinge angeben müsste. Im Januar war ich zu einen Facharzt für Innere Medizin als Gutachter der LVA bestellt. Jetzt 5 wochen danach kam die Ablehnung meines Antrages, es wurden verschiedene Diagnosen aufgeführt, unter anderen auch eine Anpassungsstörung, wie kann ein Internist eine Psychiatrische Diagnose stellen ? Habe nachgelesen das diese Diagnose gern für Simulanten genutzt wird. Meine angegebenen Beschwerden wurden überhaupt nicht berücksichtigt die als Nachwirkungen der OP aufgetreten sind. Es wird auch nicht angegeben was ich alles nicht machen kann , ich könnte laut medizinischer Beurteilung mindestens 6 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein. Und irgendeiene Tätigkeit. Bei der ersten Beantragung der BU Rente hatte ich Einschränkungen wie: - keine Zwangshaltung -keine Hitze, Kälte, Staub, Erschütterung, Schichtarbeit -nicht lange stehen und sitzen -nicht mehr heben wie 10 Kg . Was soll ich da Arbeiten ? Wie währe jetzt der nächste Schritt ? Und wie kann ich das Gutachten einsehen? Über hilfreiche Antworten währe ich dankbar.

ablehnung, Erwerbsminderung, Widerspruch
Betrifft: Erwerbsminderungsrente Österreich-Deutschland?

Erst einmal ein Hallo an die Experten. Hier zunächst einige Infos zum besseren Verständnis. Nach der Schule habe ich etwa 12 volle Jahre in die DRV eingezahlt. Danach bin ich für fast 28 Jahre nach Österreich gezogen. Auch dort habe ich die gesamte Zeit über in die Pensionskasse eingezahlt. In Österreich beziehe ich auf Grund meiner gesundheitlichen Einschränkungen ( 7 defekte Bandscheiben, 1 Wirbelbruch, 12 OP am rechten Knie inklusive einer K-TEP) jetzt schon 3 Jahre eine EU-Rente. Seit fast 1 Jahr bin ich nun wieder dauerhaft in Deutschland wohnhaft, und musste zu der österr. Rente noch eine H4 Aufstockung beantragen. Im österr. Behindertenpass wurde mir ein GdB von 80% eingetragen. Hier wurden mir beim Antrag auf den Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen G und aG nur 40 % gewährt.

Am gleichen Tag wie in Österreich wurde auch der Antrag für eine EU-Rente bei der DRV gestellt. Wie nicht anders zu erwarten, wurde dieser sowie der Widerspruch gegen diese Absage abgelehnt. Die daraufhin eingereichte Klage wurde kurz vor Weihnachten in erster Instanz dahingehend beschieden, das ich ab 20.8.15 (Termin der letzten Gutachtenerstellung) die halbe Arbeitsmarktrente und ab April 2016 bis 2019 die volle Arbeitsmarktrente erhalten soll. Im Vorfeld zu dieser Verhandlung haben die DRV und auch ich einen Gutachter aus dem Bereich Orthopädie gefordert, was aber vom Richter ignoriert wurde. Meine Anwältin hat auf meine Anweisung hin Berufung eingelegt. Nun zu meinen Fragen. Sollte die Rente nicht rückwirkend zum Datum der Antragstellung gewährt werden? Kann das Berufungsgericht den Akt wieder an die erste Instanz zurück geben? Ist das Versorgungsamt 1. nicht dazu verpflichtet einen Arzt zu Rate zu ziehen, statt eine telefonische Auskunft bei einem normalen Mitarbeiter des Gesundheitsamtes einzuholen? 2. ist nicht im Sinne des geeinten Europa der GdB von Österreich 1:1 zu übernehmen?

Rente, Erwerbsminderung
Jobcenter Deutsche Rentenversicherung Erwerbsminderungsrente Ärztlicher Befund an wen wenden?

Hallo, ich Hoffe ganz doll, dass mir hier Jemand helfen kann.

Es geht um meinen Freund.

Er ist 45 Jahre alt, leidet unter einer postraumamatischen Belastungsstörung mit aufkommenden Panikattacken, einem schweren Rückenleiden (LWS) Sozialphobie, so wie an Konzentrationsschwierigkeiten und Schwindel, die sich nach einem schweren Unfall 2012 mit einer 3 Fachen Schädelfraktur sehr verschlimmert haben. 

Er war jetzt allerdings schon seit 3 Jahren nicht mehr bei einem Psychiater da er mit seinem letzten Psychiater so unzufrieden war, und es ihm schwer fiel, sich einen neuen zu suchen, einen Allgemein Medizinischen Arzt hat er derzeit auch nicht, nach dem Sein letzter Arzt 2018 verstorben ist, hat er sich noch keinen neuen gesucht, das hat ja auch etwas mit seiner Sozialphobie und seiner postraumamatischen Belastungsstörung zu tun.

Ältere ärztliche Gutachten besitzt er noch, in diesen wurden die posttraumatischen Belastungsstörung, so wie sein Rückenleiden diagnostiziert. 

Jedoch sind diese schon ein paar Jahre alt. 

Er ist schon seit Jahren leider durch diese Krankheiten beim Jobcenter, nachdem er Jahre lang In Zeitarbeitsfirmen gearbeitet hat, und auch schon im 1 Euro Job für das Jobcenter gearbeitet hat. Dort ging es ihm psychisch gar nicht gut. Seine Sacharbeiterin bzw. Fall Managerin vom Jobcenter hat ihn zu letzt immer wieder zum Amtsarzt geschickt, dieser hat ganz kurz mit ihm gesprochen, und dann wurde er wieder zu einem neuen Termin eingeladen, da sich dies immer wieder im Kreis gedreht hat, wollte diese Dame, dass er bei der Deutschen Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente beantragen soll. Dies tat er, und nach jeder Menge Schreibarbeit, musste er nun letzte Woche am 01.02.21 zu einem Arzttermin der DRV in Duisburg. Dorthin obwohl das sehr weit Weg war und ihm das Zugfahren schon sehr schwer fällt, hat er sich bemüht. Nach einem sehr kurzen Gespräch und Blutdruck messen, musste er schon wieder gehen.

 Nun hat er von der Rentenversicherung eine Ablehnung des Rentenantrages erhalten, und zudem steht dort, dass er noch bis zu 6 Stunden pro Tag arbeiten könnte. 

So etwas hat der Herr also durch ein paar Kurze Fragen, und Blutdruck messen heraus finden können? Nun denkt das Jobcenter wahrscheinlich auch, dass er bis zu 6 Stunden pro Tag arbeiten könnte, wenn schon ein anerkannter Arzt der Rentenversicherung so etwas sagt.

 Das finde ich absolut nicht fair, zumal mein Freund wirklich psychisch und auch körperlich nicht sehr gut geht, und er das einfach nicht schaffen würde. Kann man da denn gar nichts mehr machen? Er wollte ja noch nicht mals von selber die Erwerbsminderungsrente beantragen. Er ist auch wirklich ein sehr fleißiger Mensch, der auch noch nie einen Termin oder ähnliches beim Jobcenter verpasst hat. Er hat immer so. Gut es ging mit gearbeitet.

An wen können wir uns denn jetzt wenden?

Ich hoffe sehr, dass mir jemand helfen kann. Vielen lieben Dank im Voraus. Liebe Grüße Janina

Erwerbsminderung, Gesundheit und Medizin, Hartz IV, Hilfeleistung, Jobcenter, Rückenprobleme, Amtsarzt