Zulässige Gesamtmasse Auto?

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Das Schleppen von Kraftfahrzeugen ist gemäß § 33 StVZO verboten (Ordnungswidrigkeit, 25€).

Fahrerlaubnisrechtlich gilt das gezogene Kraftfahrzeug dabei als Anhänger, der in der Regel mehr als 750 kg Gesamtmasse haben dürfte. Daher wird für das ziehende Fahrzeug eine entsprechende Fahrerlaubnis nach § 6 FeV benötigt. In deinem Fall (3,7 t Gesamtmasse) müsstest du also BE haben, sonst ist es Fahren ohne Fahrerlaubnis (Straftat).

Außerdem muss das gezogene Fahrzeug angemeldet und versichert sein. Sonst können noch Steuerhinterziehung und ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz hinzukommen (beides Straftaten).


Jikaya 
Beitragsersteller
 03.10.2024, 08:08

Vielen lieben dank für die Ausführliche Antwort.

Du darfst ein anders Auto ABSCHLEPPEN wenn es zugelassen und versichert ist - aber auf Grund eines Schadens nicht selbst fahren kann. Dazu reicht der passende Führerschein fürs Zugfahrzeug.

SCHLEPPEN wäre das ziehen eines betriebsbereiten aber nicht zugelassenen Fahrzeuges. Dazu brauchst du eine behördlichen Erlaubnis und den Führerschein BE oder CE (je nach Zugfahrzeug)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung