Zeuge für schwere Straftat?
Hallo,
mein Freund von mir war als Zeuge für eine schwere Straftat eingeladen wurden vor Gericht. Er war gleichzeitig das Opfer. Dabei haben die Täter alles zugegeben und gesagt die hätten die Tat begangen. Er hat eine Posttraumatische Belastungsstörung und ist ohne Anwalt vor Gericht erschienen als Zeuge. Der Richter hat einer Entschädigung zugestimmt falls der Zeuge einverstanden ist. Es waren jediglich 4000€. Der Zeuge sagte ohne zu wissen dass er mehr fordern kann einfach ja. Er hat 10-15 Schläge ins Gesicht bekommen und ihm wurde etwas geklaut. Also schwerer Raub. Kann er über einen Anwalt jetzt mehr fordern? Vor allem wenn er abends nicht mehr richtig schlafen kann. Die Tat war vor etwa 4 Jahren. Der Termin vor kurzem, also 1 Woche. Der Richter wollte auch keine Aussage vom Zeugen, da die Täter alles zugegeben haben. Kann man trotzdem Schmerzensgeld fordern? Die 4000€ sind echt wenig dafür was ihm angetan wurde. Er hat einfach Impulsiv entschieden. Und was erwartet die Täter? Werden die jetzt freigesprochen? Die waren 19 Jahre alt am Tag der Tat und sind jetzt 23,24.
4 Antworten
und ist ohne Anwalt vor Gericht erschienen als Zeuge.
Das war er nicht. Er hatte einen Anwalt: den Staatsanwalt.
Werden die jetzt freigesprochen?
Sicher nicht. Die Mindeststrafe für schweren Raub ist 3 Jahre.
Das Urteil betrifft das Strafrecht. Du kannst in einem Zivilprozess jederzeit ein Schmerzensgeld einklagen, zumal da eine dauerhafte psychische Beeinträchtigung vorliegt.
Naja der Staatsanwalt ist der Anwalt von keinem weil er jeder Sache nachgeht 🤣
aber als Jugendstrafe ist dies mindestens 6 Monate oder ?
Wenn es der Strafprozess war, kann er ja durchaus zivilrechtlich noch Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen. Muss er halt erstmal fordern, und wenn der Täter das nicht zahlen will(wovon auszugehen ist) muss er die Forderung zivilrechtlich durchsetzen.
Schadensersatz oder Schmerzensgeld, das im Strafprozess dem/der Geschädigten zugesprochen oder sogar vereinbart wird, entfaltet nie Rechtskraftwirkung, außer der Begünstigte gibt eine entgültige Abfindungserklärung ab. Ich habe gerade 35.000,-- €, unter Anrechnung der im Strafverfahren zuerkannten 5.000,- €, durchgesetzt. Das gilt sogar für das Adhäsionsverfahren und das darin vom Strafgericht gesprochene Urteil.
Das sowieso, für irgendetwas müssen wir ja gut sein.
Was war denn bei dir die Straftat ? Natürlich wo du Zeuge warst.
Ich war kein Zeuge. Die Straftat war eine Körperverletzung mit Beckenringbruch.
Das nennt sich Adhäsionsverfahren. Im Strafprozess kann auch mit über die Entschädigung geurteilt werden. Da er zugestimmt hat, ist m.E. das Urteil rechtskräftig. Dein Freund hätte eh schon längst Schmerzensgeld einklagen können?!
Dafür hat er noch 3-4 Monate Zeit und der Termin mit dem Anwalt dazu steht. Also kann er trotzdem noch für die Augenschäden und Prellungen etc. Schmerzensgeld beantragen?
Respekt! Also hilft jetzt ein Anwalt? Der soll dann zivilrechtlich etwas fordern oder?