Zeile in neuem Koalitionsvertrag Verfassungswidrig?
Der Koalitionsvertrag unserer neuen Regierung beinhaltet eine Zeile die mir schwer aufstößt.
"Den verpflichtend beigestellten Rechtsbeistand vor der Durchsetzung der Abschiebung schaffen wir dabei ab."
S.93 Z.3031
Laut diesem Punkt bekommt man einen Anwalt gestellt wenn man ein Fahrrad klaut, aber nicht wenn man in ein Kriegsgebiet abgeschoben werden soll.
Den Pflichtverteidiger gibt es ja aber um Fehlerhafte Urteile zu vermeiden und um all die Menschen gleich vor dem Gesetz zu machen, die sich keinen Anwalt selbst leisten können.
Spricht das nicht also gegen unser Grundgesetz, in dem es heißt, alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich?
7 Antworten
Den verpflichtend beigestellten Rechtsbeistand vor der Durchsetzung der Abschiebung schaffen wir dabei ab
Bedeutet, dass sich Betroffene weiterhin selbst einen Rechtsanwalt nehmen können, aber der Staat diesen nicht mehr automatisch und kostenlos zur Verfügung stellt.
Spricht das nicht also gegen unser Grundgesetz, in dem es heißt, alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich?
Nein. Der Betroffene hat nach wie vor das Recht, im Rahmen der Prozesskostenhilfe die Kosten für einen Anwalt erstattet zu bekommen, wenn er sich selbst keinen leisten kann. Das gilt jetzt aber nur noch für Verfahren vor Gericht und nicht mehr vor oder während der Abschiebung.
Alex
Naja gilt ja noch nicht, ist nur im Koalitionsvertrag
Asylbewerber, die gegen ihre Abschiebung klagen haben nicht generell Anspruch auf einen Anwalt. Diese Art von Rechtssprechung gibt es in dieser Grundsätzlichkeit nicht, aber Linke missbrauchen Steuergeld trotzdem oft für rechtlichen Beistand für sojemand.
Nein, eine Absichtserklärung hat keine Bindungswirkung und ist daher nicht verfassungswidrig.
Jedem Betroffenen steht es weiterhin frei sich anwaltlich vertreten zu lassen.
Das Andere kann sich der Staat vielleicht nicht leisten, insbesondere wenn damit Missbrauch getrieben würde. Auch eine Rechtsschutzversicherung tritt nicht in jedem Fall ein.
Abschiebung zu legalisiern ist nicht verfassungswidrig
Den verpflichtend beigestellten Rechtsbeistand vor der Durchsetzung der Abschiebung schaffen wir dabei ab
Muss man genau sehen was am Ende dabei rauskommt.
Im Zweifel wird das Verfassungsgericht darüber entscheiden müssen.
Man kann ja auch einfach die Prozesskostenbeihilfe bei Asylverfahren einstellen, so das hier die Anwälte in Vorleistung gehen müssen und nur bei Erfolg entlohnt werden
können sich die meisten dann halt nicht leisten