Wieso ist die Linke in Deutschland erlaubt?
Die Linke ist ja mehr oder weniger der SED Nachfolger.
11 Antworten
Die Verbindungen zwischen der Linken und der SED sind so stark, wie zwischen der FDP und NSDAP (die von Götz Aly in ihren Anfangszeiten auch die "Ersatz-NSDAP" genannt wurde).
Dass sich Die Linke damals neu gegründet hat und mehrere Stadien der Entwicklung durchgemacht hat, ist dir entgangen?
PDS, WASG…
Die PDS war die Nachgängerpartei der SED. Später, nach der Fusion mit der WASG entstand Die Linke. Bereits mit Gründung der Linkspartei wurde der „Kader“ neu aufgestellt. Die PDS hatte den schlechten Ruf, MfS Mitglieder in den eigenen Reihen zu haben. Das hat sich mit der Neugründung spätestens geändert. Heute - nach dem Austritt von Wagenknecht (die Teil des kommunistischen Flügels war) ist kaum noch, vielleicht sogar gar kein Überbleibsel SED-freundlicher Positionen geblieben. Bis auf einige Urgesteine wie Gysi besteht die Partei zu großen Teilen aus Mitgliedern der vereinten Linkspartei.
Ich bin mir sicher, dass du von der Historischen Kommission der Linkspartei auch noch nichts gehört hast.
Zum einen besteht sie nicht nur aus Resten der SED. Insofern ist sie auch nicht direkt als Nachfolger zu bezeichnen.
Zum anderen erfüllte sie bisher nie auch nur näherungsweise die Kriterien, um für ein Verbotsverfahren in Frage zu kommen.
Ein Parteiverbot ist das schärfste Mittel in der Demokratie. Da gibt es hohe Hürden. Bislang wurden nur SRP und KPD verboten.
Dass die Linke isngesamt verfassungswidrige Ziele verfolgt, kann mann sicher vermuten aber eindeutig problematisch sind nur Teile, die den Marxismus predigen.
Eine Partei kann m. W. dann verboten werden, wenn ihr Ziel das Beseitigen oder Beeinträchtigen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist. Beseitigen meint „die Abschaffung zumindest eines der Wesenselemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder deren Ersetzung durch eine andere Verfassungsordnung oder ein anderes Regierungssystem. Von einem Beeinträchtigen ist nach dem Bundesverfassungsgericht auszugehen, „wenn eine Partei nach ihrem politischen Konzept mit hinreichender Intensität eine spürbare Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung bewirkt“. Bloße verfassungsfeindioche Forderungen reichen nicht aus.
Nach dem BVerfG „ ist eine Partei ist nicht schon dann verfassungswidrig, wenn sie die obersten Prinzipien einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht anerkennt; es muß vielmehr eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung hinzukommen.“
Da wird es wohl bei der Linken noch argumentatorisch eng sein, wenn sie sicher auch eindeutig verfassungswidrige Teile umfaßt ("Kommunistische Plattform").
Ich wüsste nicht, warum die Linke verboten werden sollte. Linke gibt es überall auf der Welt und sind nirgendwo verboten.
Rechte Parteien gibt es auch in vielen Ländern und Undemokraten die links eingestellt sind fordern immer wieder Verbote.