Wie wäre es?
ich arbeite seit 1 Jahr als Werkstudent und habe Anfang des Monats gekündigt.
Es gibt keine Kündigungsfrist, dass habe ich mit dem Chef vereinbart und er hat es auch so in den Vertrag geschrieben „eine Kündigungsfrist besteht nicht“ also hab ich , da es mir da null gefallen hat etwas Neues gesucht und gefunden.
Ich habe da dirket gekündigt und da ich keine Frist habe ist sie sofort gültig. Da die Firma im Betriebsurlaub war, musste ich die Kündigung in den Briefkasten werfen( hab Video aufgenommen wie ich es einwerfe)
seit dem bin ich auch nicht mehr arbeiten gewesen da sondern beim neuen Arbeitgeber halt.
Ich denke der alte Chef hat die Kündigung gesehen, denn ich war so lange nicht da
meine Frage ist eigentlich nur nehmen wir an er hätte die Kündigung nicht erhalten. Würde sich ein Chef keine Sorgen machen wo man bleibt und hätte schon längst versucht anzurufen ? ( er hat auch gesehen das ich aus der WhatsApp Gruppe raus bin)
Weil ich glaube das ich beim Finanzamt da angemeldet bin und jetzt beim neuen Werkstudenten Vertrag mit Steuerklasse 5 oder 6 abgerechnet werde😅
1 Antwort
nehmen wir an er hätte die Kündigung nicht erhalten. Würde sich ein Chef keine Sorgen machen wo man bleibt und hätte schon längst versucht anzurufen ?
Das kommt auf den Chef an. Es gibt keine Pflicht seine Mitarbeiter anzurufen als Vorgesetzter.
Weil ich glaube das ich beim Finanzamt da angemeldet bin und jetzt beim neuen Werkstudenten Vertrag mit Steuerklasse 5 oder 6 abgerechnet werde😅
Wenn dann mit Steuerklasse 6. Steuerklasse 5 hättest du nur, wenn du verheiratet wärst und dein Ehepartner die Steuerklasse 3 hat.
Es ist vollkommen normal, dass bei einem Wechsel im laufenden Monat der zweite Arbeitgeber mit Steuerklasse 6 abrechnet. Die Firma, welche sich als erstes für den Monat als Hauptarbeitgeber einträgt, rechnet mit der Hauptsteuerklasse (1 bis 5) ab. Alle anderen Arbeitgeber müssen dann für den Monat mit Steuerklasse 6 abrechnen. Ich vermute einfach einmal, dass mit
Anfang des Monats
Nicht genau der 1.6. gemeint war (deswegen auch meine Nachfrage) und somit der Juni noch durch deinen alten Arbeitgeber als Hauptarbeitgeber belegt ist. Dann muss der andere Arbeitgeber mit Steuerklasse 6 abrechnen.
Ansonsten muss ein Arbeitgeber immer dann mit Steuerklasse 6 abrechnen, wenn ihm deine Steuer-ID nicht vorliegt.
Aber gleich der Hinweis: Durch die Steuerklasse 6 besteht Abgabepflicht für die Steuererklärung 2025 im nächsten Jahr. Spätestens da bekommst du die Steuer nach dem Steuerbescheid wieder erstattet, wenn dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags liegt.