Wie viele Warnwesten?
Hallo,
ich wurde gestern zu einer allgemeinen Verkehrskontrolle rausgezogen. Polizisten war en am Anfang nett etc Führerschein, Fahrzeugschein alles vorgezeigt. Dann wollten sie wissen wie viele Warnwesten ich dabei habe. Ich war mit 4 Leuten unterwegs. Da ich fast immer einen Beifahrer dabei habe liegen in meinem Auto grundsätzlich 2 Stück. Der Polizist meinte das wäre so nich richtig und ich müsste für alle eine Warnweste dabeihaben. Dann bekam ich ein Ticket von 30 Euro. Ich will jetzt aber keine 30 Euro zahlen. Ich bin doch im Recht oder?
6 Antworten
Der Paragraph 53a der StVO sagt dazu folgendes aus:
§ 53a Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage, Warnweste
(1) Warndreiecke und Warnleuchten müssen tragbar, standsicher und so beschaffen sein, dass sie bei Gebrauch auf ausreichende Entfernung erkennbar sind. Warndreiecke müssen rückstrahlend sein; Warnleuchten müssen gelbes Blinklicht abstrahlen, von der Lichtanlage des Fahrzeugs unabhängig sein und eine ausreichende Brenndauer haben. Warnwesten müssen der Norm DIN EN 471:2003+A1:2007, Ausgabe März 2008 oder der Norm EN ISO 20471:2013 entsprechen. Die Warneinrichtungen müssen in betriebsfertigem Zustand sein.
(2) In Kraftfahrzeugen mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern und einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen müssen mindestens folgende Warneinrichtungen mitgeführt werden:
1.in Personenkraftwagen, land- oder forstwirtschaftlichen Zug- oder Arbeitsmaschinen sowie in anderen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t:
ein Warndreieck;
2.in Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t:
ein Warndreieck und getrennt davon eine Warnleuchte. Als Warnleuchte darf auch eine tragbare Blinkleuchte nach § 53b Absatz 5 Satz 7 mitgeführt werden;
3.in Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Zug- und Sattelzugmaschinen sowie Kraftomnibussen:eine Warnweste.
Du hast natürlich Recht und das ist mir in der Zwischenzeit auch aufgefallen dass es nicht in der StVO sondern in der StVZO steht
Recht vielen Dank für die richtigstellung
Das kommt ganz auf das Land an. In Deutschland genügt, sofern sich das nicht zwischenzeitig auch wieder geändert hat, rechtlich eine Warnweste pro Fahrzeug. Sinnvoller sind natürlich mehrere, Pflicht ist das allerdings hierzulande nicht. In Österreich hingegen, ist tatsächlich eine Warnweste pro Mitfahrer Pflicht.
Mfg
Dann bekam ich ein Ticket von 30 Euro. Ich will jetzt aber keine 30 Euro zahlen.
Leg uns den Wisch bitte mal vor (Scan oder Foto, persönliche Daten vorher schwären). In Deutschland ist bislang nur eine Warnweste pro Fahrzeug vorgeschrieben (ganz eindeutiger Wortlaut in § 53a Abs. 2 Nr. 3 StVZO). In anderen europäischen Ländern sieht es teilweise anders aus., da ist teilweise sogar eine Warnweste pro Fahrzeugsitz vorgeschrieben.
Ich bin immer wieder schockiert, wie wenig Ahnung Polizisten teilweise selbst von den Rechtsgebieten haben, die zu ihrem täglichen Aufgabengebiet gehören.
Ungeachtet dessen ist es aber durchaus sinnvoll, für jeden Fahrgast eine Warnweste mitzuführen.
Danke für den Kommentar. Hab den Wisch mal meiner Rechtsschutzversicherung vorgelegt. Aktuell prüft die Bussgeldstelle den Bescheid. Nächste Woche soll ich Bescheid bekommen. Die vom Rechtsschutz gehen aber davon aus das es fallen gelassen wird. Finde es aber schade das die Polizisten keine Lehrstunde bekommen.
Wir haben hier in der Firma auch schon sehr abenteuerliche Bußgeldsachen auf dem Tisch gehabt. LKW-Fahrer, die als Halter belangt werden sollen, angebliche Überholverstöße, obwohl unser LKW -auf dem Foto klar erkennbar- auf der rechten Spur fuhr und überholt wurde... Gibt nichts, was es nicht gibt.
Im Internet steht wirklich überall das gleiche: mindestens eine Warnweste muss im Auto sein. Mehr müssen nicht im Auto sein. Auch nicht, wenn mehrere Leute mitfahren. Es ist zwar empfehlenswert, aber nicht vorgeschrieben.
Dementsprechend würde ich die 30€ definitiv anfechten. Es sind zwar "nur" 30€, aber allein aus Prinzip würde ich das schon machen. Ich zahle keine Strafe, wenn ich nichts falsches getan habe.
Ja, bist du, es muss in jedem Auto mindestens eine Warnweste vorhanden sein.
Danke. Aber was kann ich jetzt machen. Weil 30 Euro zahl ich nicht und wenn ich mir einen Anwalt nehme wird der 3 mal so teuer
Dann musst du wohl in den sauren Apfel beißen und das kleinere Übel wählen...
Das gilt nur solange du alleine fährst. Sobald mehre Personen im Auto sind brauchst du auch mehr Westen. Deswegen steht da auch mindestens
Nein, dann müsste es heißen "pro Person eine Warnweste". Das ist ein Unterschied.
Nein es ist nur eine vorgeschrieben, nämlich für den Fahrer
Kleine Korrektur: StVZO, nicht StVO. Kleiner, aber relevanter Unterschied - sind zwei verschiedene Regelwerke.