Wie viel Geld steht mir an Unterhaltskosten von meinen Eltern, als 20 Jähriger zu?
Ich wollte mich diesbezüglich nur einmal erkundigen da meine Situation etwas komplizierter ist. Ich bin 20 Jahre alt und habe bis vor kurzem (ende märz) noch studiert, habe dies aber abgebrochen und bin somit vom Status her Arbeitslos (allerdings nicht arbeitslosgemeldet). Jedenfalls habe ich keinerlei Einkommen. Ab nächstem Monat jobbe ich für etwa 1000€ im Monat. Ich wohne praktisch nicht mehr bei meinen Eltern, sondern bei einem Freund in einer anderen Stadt, dem ich privat und inoffiziell eine Miete von ca 400€ zahle. Ich bin aber in der Wohnung meiner Eltern gemeldet. Ich habe viele sonstige ausgaben und da mein nächstes Einkommen erst ende nächsten Monat ist, werden/ kommen da einige Schulden zusammen die ich dann erstmal abarbeiten muss. Jedenfalls reicht das geld erstmal nicht. Da ich aber nicht studiere kann ich kein Barfög beantragen. Meine Eltern zahlen mir nichts zusätzlich. Ich habe grundsätzlich ein gutes Verhältnis zu ihnen. Ich habe online gelesen dass Eltern eine Pflicht haben Unterhaltskosten für ihre Kinder zu zahlen. (Übrigens kriegen meine Eltern kein Kindergeld) Bei studenten ist das meines Wissens 990€ monatlich. Wie ist das bei mir? Ich möchte meine Eltern nicht um Geld anbetteln sondern vernünftig argumentieren dass mir finanzielle unterstützung zusteht. Kann mir da jemand genauerer erklären wie das rechtlich ist und was genau dahinter steht, bzw. welche Ansprüche man hat.
P.s. : BITTE KEINE LIFE ADVICES!!! Mir ist bewusst dass diese Lebensituation suboptimal und problematisch ist und ich arbeite daran aber ich brauche keine dummen besserwisser Kommentare, die mir sagen ich hab mein Leben nicht unter kontrolle. Dankeschön und über Tipps freue ich mich natürlich trotzdem :)
8 Antworten
Deine Eltern sind nur während deiner Erstausbildung für dich unterhaltspflichtig, und das muss auch nicht finanziell sein. Da du zurzeit arbeitest sind sie überhaupt nicht in der Pflicht dir irgendwas zu zahlen.
Wenn du ein gutes Verhältnis zu ihnen hast, kannst du natürlich trotzdem fragen ob sie dir helfen. Aber verpflichtet sind sie dazu nicht.
Dadurch, dass Du dein Studium abgebrochen hast, können Deine Eltern kein Kindegeld in Höhe von 250 Euro mehr bekommen.
Du bist 20, hast Deine berufliche Ausbildung (Studium oder Lehre) abgebrochen und dich dafür entschieden, "vom Jobben" zu leben.
Das war DEINE persönliche Entscheidung und deshalb ist es rein gesetzlich (und das ist keine Lebensbelehrung) her so, dass Dir seitens deiner Eltern auch keine finanzielle Unterstützung mehr zusteht.
Du bist ja auch kein Kind mehr und hast eben diesen Weg gewählt.
Von daher würde ich Dir also empfehlen ganz kleine Brötchen zu backen und nicht mit Argumenten kommen " was Dir zustünde..."
Wärst Du meine Tochter und hättest diesen Weg eingeschlagen ohne jegliche Ausbildung nun lieber zu jobben, würde ich die genau 0 Euro geben!
Danke, wollte mich ja auch nur informieren. Trotzdem will ich nochmal sagen dass ich ab September ja wieder studiere also quasi nur jobbe um die Zeit bis dahin zu überbrücken
Keine Ausbildung, kein Anspruch auf Unterhalt !
Auch wenn Du in Ausbildung wärst, die Eltern leistungsfähig, müsste vorrangig ein möglicher Anspruch auf Bafög - geprüft werden.
Bei einer betrieblichen Erstausbildung mit Vergütung würde die Nettovergütung bis auf 100 Euro Freibetrag auf diese derzeit min. 990 Euro theoretischem Unterhaltsanspruch angerechnet, wenn das Kind im eigenen Haushalt lebt.
Das Kindergeld von derzeit 255 Euro unter 25 Jahren würde voll darauf angerechnet.
inoffiziell eine Miete von ca 400€ zahle. Ich bin aber in der Wohnung meiner Eltern gemeldet.
Beides dringend ändern.
Unter den beschriebenen Umständen hast Du meiner Meinung nach gegenwärtig Anspruch auf null Euro Kindesunterhalt.
Du hast das Studium abgebrochen und musst die Zeit bis zum neuen Studium selbst überbrücken.
Und ich hoffe mal, dass die Kindergeldkasse informiert wurde über den Studienabbruch? Nicht, dass deine Eltern das zu viel gezahlte Kindergeld zurück erstatten müssen.
Und falls noch nicht geschehen, dann solltest du dich dort Ausbildung suchend melden und deine neue Immatrikulationsbescheinigung im Herbst dann einreichen, damit das Kindergeld nahtlos weiterlaufen kann.
Da du nicht Zuhause wohnst, können deine Eltern dir das dann ja weiterleiten.