Wie soll ich am besten reagieren?

4 Antworten

Notarielle Festlegungen -> ja - nein

Erbe -> Testament (muendliche Zusagen reichen nicht)

Angespartes Geldvermoegen -> Eigentuemer des Bankkontos / Verfuegungsrechte die bei der Bank hinterlegt

Minderjaehrig - Volljaehrig / Erziehungsberechtigter - Vertrauen im guten Glauben ...

Alles und mehr sind zu klaeren, eventuell im Klageweg auszugleichen.

Wenn es kein schriftliches Testament gibt, könnte das schon von deinem Vater her eine Unterschlagung gewesen sein. Der Schmuck gehört zum gesamten Erbe und muss entsprechend auch aufgeteilt werden. Wenn es ein schriftliches Testament gegeben hat, dann muss auch der gesamte Umfang des Schmuckes dort verzeichnet sein. Da hättest Du tatsächlich rechtliche Handhabe. Zum zweiten: Eltern haben tatsächlich die Verfügungsgewalt über die Kunden ihrer Kinder, das betrifft aber beide Eltern. Und ich frag mich wo in diesem Fall hier deine Mutter ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Hilfestellung im ökonomischen Fragen

Machs wie ich: Kontakt zum Vater amTag der Volljährigkeit komplett abbrechen.

Bis dahin: Augeb zu und durch, du kannst dir ab 18 immernoch ein Leben aufbauen.

Eigne dir Wissen an, das kann er nicht klauen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn klar schriftlich geregelt ist, dass der Schmuck dir gehört und welcher Schmuck genau und du das nachweisen kannst, kannst du ihn wegen Diebstahl anzeigen.

Was dein Führerscheingeld angeht, kommts drauf an, wem es gehört bzw wer es angespart hat

Leony12 
Fragesteller
 30.11.2023, 04:42

Das Geld habe ich gespart und es gehörte auch mir

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