Wie Schwangerschaft in Bewerbung erwähnen?
Hallo ich bin jetzt in der 12. Schwangerschaftswoche und wie in meiner letzten Frage schon erwähnt, soll ich mich ja trotzdessen bewerben und bis zum Mutterschutz Ende Januar 2019 arbeiten. Das werde ich natürlich auch tun, weil mir das Zuhause sowieso zu langweilig wird. Ich möchte mich gerne für Aushilfsjobs bewerben und weiß aber nicht, wie ich das mit der Schwangerschaft und dem Mutterschutz in der Bewerbung schreiben kann. Danke im Voraus!
7 Antworten
Ich sende dir nur einen Auszug aus untenstehendem Link. Der sollte eigentlich deine Frage beantworten
"Sie haben ein Recht zur Lüge“
Fachanwalt Hensche rät deshalb, es mit der Wahrheit nicht zu genau zu nehmen: „Man sollte nicht vor der Vertragsunterzeichnung damit rausrücken, das hilft einem nicht bei der Einstellung.“ Im Bewerbungsgespräch ist die Frage nach einer Schwangerschaft sogar rechtlich unzulässig: „Ein Arbeitgeber, der so etwas trotzdem fragt, muss damit leben, dass er auf diese Frage eventuell die Unwahrheit kriegt. Sie haben ein Recht zur Lüge.“ Das gilt laut der Agentur für Arbeit „sogar dann, wenn die Arbeitnehmerin die vereinbarte Tätigkeit aus mutterschutzrechtlichen Gründen nicht ausüben darf“, so eine Sprecherin.
Aus moralischen Gründen auf jeden Fall vertretbar.
Der Grund dafür ist, dass der überwigende Teil der Arbeitgeber in diesem Land kein soziales Gewissen hat. Das führt dazu, dass die Fragestellerin mit Ehrlichkeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keinen Job bekommen wird. Und wenn sich die Arbeitgeber nicht um die Arbeitnehmer scheren, weshalb sollten sich dann die Arbeitnehmer um die Arbeitgeber scheren?
Was ist, wenn die potentielle Arbeitnehmerin Arbeiten verrichten muss, die für Mutter und Kind gesundheitsgefährdend sein können/sind?
Dann kann sie sagen, dass sie diese Tätigkeit nicht machen kann, weil sie schwanger ist, und diese Tätigkeit für Mutter und Kind gesundheitsgefährtend sind/sein könnten. Mit dem feinen Unterschied - Zu diesem Zeitpunkt hat sie schon ihren Arbeitsvertrag in der Tasche.
oder Stichwort Vertrauensbasis zum Arbeitgeber? Ich wollte keinen Mitarbeiter der mich anlügt
Stimmt, ich möchte auch keinen Beschäftigten der mich belügt, wenn ich Arbeitgeber wäre. ABER! Etwas nicht zu sagen ist keine Lüge. Und nach einer Schwangerschaft fragen würde ich als Arbeitgeber auch nicht, da ich das gar nicht dürfte. Die Fragestellerin hätte dann überhaupt keinen Grund zu Lügen
Also ich als ehrlicher Mensch habe meine Schwangerschaft damals auch in den Bewerbungen erwähnt. Mein Rat lass das sein...du wirst sofort aussortiert. Du solltest dem Arbeitgeber schon sagen was Phase ist,gerade auch weil du nichtmehr alles machen darfst. Allerdings reicht es völlig wenn du deine Schwangerschaft,während des Vorstellungsgespräches erwähnst. Dann kannst du noch einen guten Eindruck hinlegen und die Chancen nen Job zu bekommen sind höher
erstmal bin ich weiblich. und ich meinte das so dass du dich bewerben sollst,aber deine Schwangerschaft erst im Vorstellungsgespräch ansprechen solltest.
Ja aber die Frage war ja, wie ich das in die Bewerbung schreibe.
Befristet bis 31.01.2019 und dann bist Du auch noch schwanger? Ich denke, dass dich unter diesen Voraussetzungen kein Unternehmen einstellen wird.
Wenn Du es dennoch versuchen willst, dann schreib dies gleich an den Anfang des Anschreibens.
Die Frage war Ja, wie ich das am besten in die Bewerbung schreibe...
Da erkennt man wieder die Sinnlosigkeit mancher Forderungen des JC.
Wie gesagt, entweder das kommt am Anfang des Schreibens oder halt am Ende:
So ungefähr: Aufgrund meiner Schwangerschaft ist nur eine befristete Beschäftigung bis zum 31.01.2019 möglich.
So sehe ich das auch. Auch wenn ich selber gerne arbeiten möchte. Danke für die Antwort.
Ich möchte es nicht nur, ich MUSS mich bewerben weil es das Jobcenter so will.
In der Bewerbung musst du von einer Schwangerschaft nichts schreiben. Eigentlich musst du, selbst wenn du einen sichtbaren Babybauch, auf die Frage ob du schwanger bist nicht antworten- die ist nämlich diskriminierend.
Sag es im Vorstellungsgespräch, da du wegen Mutterschutz nicht alle Tätigkeiten ausüben kannst- schwer heben, Nachtschicht, mit Dämpfen arbeiten ...
Alles Gute für Dich und den Wurm!
Finde ich eigentlich etwas unfair dem Arbeitgeber gegenüber aber es ist wohl besser so... Dankeschön
Ja, aber das Recht ist auf deiner Seite. Wenn du nicht arbeiten möchtest, dann sagst du gleich im Gespräch, das du schwanger bist, dann siehst du ja, wie der AG reagiert.
Ich möchte aber gerne arbeiten. Ich versuche es einfach und wenn es nicht klappt dann ist das leider so.
Was für Jobs willst Du machen? Denke daran, dass Du als Schwangere nicht mehr alles machen kannst (schwer heben z. B.).
Außerdem wirst Du wahrscheinlich nur befristete Jobs bekommen. Niemand stellt eine Schwangere unbefristet ein.
Ich würde gerne in den Einzelhandel z.B. als Helferin im Verkauf tätig werden. Wie ist das , wenn im Stellenangebot nicht steht ob es befristet oder unbefristet ist ? Es sind ja "Nur" Aushilfjobs
Auch ein Aushilfsjob kann unbefristet sein. Eine Befristung bedeutet, dass der Vertrag zu einem bestimmten Zeitpunkt endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Ganz ehrlich: ich würde Dich - gerade im Einzelhandel - nicht einstellen. Wenn Du ein Beschäftigungsverbot bekommst, muss ich eine neue Aushilfe suchen. Und das kann schnell gehen, z. B. weil Du nicht mehr lange stehen sollst, nicht schwer heben usw. usw.
Viel Auswahl habe ich allerdings nicht. Ich muss mich bewerben weil es das Jobcenter so will und nicht nur weil ich es gerne möchte. Ein Beschäftigungsverbot kann mir eigentlich nur der Arbeitgeber geben.
Das Beschäftigungsverbot kommt von Deinem Frauenarzt. Nur er kann beurteilen, ob Du bestimmte Arbeiten noch machen kannst.
Das Jobcenter sollte selbst wissen, dass eine Schwangere kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat. Kaum, dass Du eingearbeitet bist, gehst Du in Mutterschutz und Elternzeit. Welchen Sinn sollte das haben?
Bewirb Dich, wenn es das Jobcenter so will. Aber mach Dir keine allzu großen Hoffnungen.
Komisch, meine Frauenärztun meinte, dass mir nur der Arbeitgeber einen Beschäftigungsverbot erteilen kann. Danke für die Info.
Deine Frauenärztin sollte es eigentlich wissen.
Ich habe mal eine schwangere Frau aus meinem Team zum Arzt geschickt, weil sie gearbeitet hat, obwohl es ihr sehr schlecht ging. Sie wollte unbedingt bis zum Schluss arbeiten, hat sich aber nur übergeben und ist sehr dünn geworden. In so einem Fall hat der Arbeitgeber (in dem Fall ich als Vorgesetzte) eine Fürsorgepflicht. Allerdings war das im Fall echt schwierig. Ich musste ihr regelrecht drohen, dass ich sie nicht mehr ins Büro lasse.
Aus moralischen Gründen aber meiner Meinung nach nicht vertretbar. Was ist, wenn die potentielle Arbeitnehmerin Arbeiten verrichten muss, die für Mutter und Kind gesundheitsgefährdend sein können/sind? oder Stichwort Vertrauensbasis zum Arbeitgeber? Ich wollte keinen Mitarbeiter der mich anlügt