Wie oft hätte sich Merz zum Kanzler wählen lassen können, 3mal, 4mal etc?
Das ist doch keine Demokratie wenn man immer wieder wählen lässt, wenn man sieht, dass das Ergebnis noch nicht ganz passt, einfach nochmals wählen lassen?
13 Antworten
Das Grundgesetz, also unsere demokratische Grundordnung, sieht das explizit vor. Irgendwann macht es dann natürlich keinen Sinn mehr und man geht davon aus, dass Merz sich einem 3. Wahlgang wohl nicht mehr gestellt hätte.
Ich glaub, du weißt nicht wie eine Wahl funktioniert. Wenn es keinen anderen Kandidaten gibt (gibt es nicht, weil zum Aufstellen mindestens 25% der Abgeordneten den Vorschlag unterstützen müssen und diese Mehrheit hat nur die CDU/CSU), dann reicht eine einfache Mehrheit. Eine einfache Mehrheit bedeutet: Der, der die meisten Stimmen hat (es reicht eine, weil ja kein anderer da ist, der mehr haben kann) zum Sieg reicht.
Es kann sich also der gesamte Bundestag enthalten: Merz hätte sich ganz alleine wählen können.
2 Wochen lang zu jedem freien Zeitpunkt, zum Schluss mit einfacher Mehrheit und wenn das nach 2 Wochen immer noch nicht funktioniert, kann der Bundespräsident den auch ohne Mehrheitswahl einsetzen.
wenn das nach 2 Wochen immer noch nicht funktioniert, kann der Bundespräsident den auch ohne Mehrheitswahl einsetzen.
Das ist totaler Unsinn. Wenn die einfache Mehrheit reicht, dann gibt es keinen Grund mehr jemanden ohne Wahl einzusetzen.
Der Bundespräsident kann nach 2 Wochen nur eins tun: den Bundestag auflösen, wenn er der Meinung ist, dass dieser in der aktuellen Konstellation einfach nicht Arbeitsfähig ist.
siehe GG
Erreicht der Gewählte diese Mehrheit nicht, so hat der Bundespräsident binnen sieben Tagen entweder ihn zu ernennen oder den Bundestag aufzulösen.
Das muss man aber eben auch verstehen: Auch in diesem Fall wird der Kanzler gewählt: und zwar mit einfacher (nicht absoluter) Mehrheit und dieser kann dann ernannt werden.
Der Unterschied liegt hier darin, dass im ersten Wahlgang der Kandidat vom Bundespräsidenten vorgeschlagen werden muss. In den weiteren Wahlgängen dürfen die Abgeordneten ebenfalls Kandidaten vorschlagen, die vorher nicht vom Bundespräsidenten abgesegnet werden müssen. Und hier kommt dann erst der Satz zum Tragen: Der, der gewählt wurde (mit einfacher Mehrheit) oder der Bundestag aufgelöst.
(4) Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Vereinigt der Gewählte die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich, so muß der Bundespräsident ihn binnen sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Erreicht der Gewählte diese Mehrheit nicht, so hat der Bundespräsident binnen sieben Tagen entweder ihn zu ernennen oder den Bundestag aufzulösen.
Nur mit dem Unterschied, dass der Bundespräsident den Kandidaten tatsächlich ernenn kann, auch ohne Mehrheitswahl. Mehrheitswahl ist in der Antwort als absolute Mehrheit zu verstehen (Mehrheit der Mitglieder des Bundestages). Insofern ist es nicht totaler Unsinn, wie du behauptet hast.
Unsinn ist wenn überhaupt die Frage. denn gewählt werden kann Merz nur einmal. Dann ist er Kanzler und muss nicht mehr gewählt werden.
Nur mit dem Unterschied, dass der Bundespräsident den Kandidaten tatsächlich ernenn kann, auch ohne Mehrheitswahl.
Dabei geht es nur um die ABSOLUTE Mehrheit. Es kann in diesem Sonderfall nur ernannt werden, wer die RELATIVE Mehrheit (einfache Mehrheit) hat und nicht irgendein beliebiger Clown, dem der Bundespräsident am liebsten hätte.
Ja, dann weiß ich nicht, was es an meiner Aussage zu widersprechen gibt. Das ist exakt das, was ich von Anfang an erklärt habe.
Das ist totaler Unsinn.
Die Aussage ist dann falsch, da keiner behauptet hat, das der Bundespräsident einfach irgend jemanden ohne Wahl ernennt.
Du hast das falsch verstanden.
Nun ist es hinreichend korrigiert.
siehe GG
Art 63
(1) Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage ohne Aussprache gewählt.
(2) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt. Der Gewählte ist vom Bundespräsidenten zu ernennen.
(3) Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag binnen vierzehn Tagen nach dem Wahlgange mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen.
(4) Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Vereinigt der Gewählte die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich, so muß der Bundespräsident ihn binnen sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Erreicht der Gewählte diese Mehrheit nicht, so hat der Bundespräsident binnen sieben Tagen entweder ihn zu ernennen oder den Bundestag aufzulösen.
Befristet ist nur der Zeitraum, in dem man wählen darf (14 Tage), nicht die Anzahl der Wahlgänge.
Die Wahl hätte in 2 Wochen beliebig oft wiederholt werden können.
Am Ende der zwei Wochen hätte es noch eine letzte Wahl gegeben, bei der dann die einfache Mehrheit gereicht hätte.
Um einen anderen Kandidaten aufzustellen braucht es mindestens 25%: wäre also vermutlich unmöglich, außer für die CDU gewesen.
Ja ich finde auch, dass das tatsächlich nicht sehr demokratisch ist und speziell dieses Wahlsystem unbedingt überarbeitet werden müsste.
Nachdem das jetzt eh alles im Konjunktiv ist: Es ist nicht gesagt, dass Merz der Kandidat geblieben wäre. Man hätte innerhalb der 14 Tage nach dem ersten Wahlgang auch andere Kandidaten benennen können, für die dann aber die gleichen Voraussetzungen gegolten hätten, nämlich das Erzielen der absoluten Mehrheit der Stimmen. Nach Ablauf der 14-Tage-Frist hätte es einen Wahlgang gegeben, bei dem der Kandidat mit den meisten Stimmen gewonnen hätte.
Aber das steht eigentlich alles in Art 63 GG.
Wie stellst Du Dir Demokratie sonst vor? Das man einfach einen Kanzler ohne Wahl bestimmt?
Der Typ ist so geil auf Kanzler sein, der hätte alles getan. Und wenn der sich 20x aufstellen lassen hätte. Spätestens nach 2 Wochen hätte eine einzige Stimme zum Sieg gereicht