Wie heimzahlen, Kindsvater betreibt Rufmord, verleumdung, klaut, stiehlt, lügt...?


29.04.2023, 08:25

Hat mit komischen Personen Kontakt...

6 Antworten

Was für ne hilfe ist er denn überhaupt? Deiner Beschreibung nach habe ich das Gefühl, du hast ein riesiges Problem, wenn du wirklich auf seine Hilfe angewiesen bist.

Hat er Rechte an der Wohnung? Ist er Mieter? Wenn nein würde ich erstmal klarstellen, dass er sich anzumelden hat. Wenn er rechtlich Mieter ist, ist es auch seine Wohnung und dann wird es kompliziert.

Seine Sachen gehören ihm. Einfach wegwerfen ist nicht. Ich würde ihm einen Termin so in zwei Wochen geben, zu dem der Kram bei ihm vor der Haustür auf der Straße stehen wird, wenn er das nicht abholt. Und jemanden organisieren, der beim Transport hilft.

Oder direkt per Post zu ihm schicken, je nachdem, um was es geht. Passt das in ein Paket?

Nimm' Dir einen Anwalt und lasse sofort das Türschloss austauschen, dann kann er klingeln, bis er schwarz wird.

Soll er sich doch anderswo voll fressen, aber nicht mehr auf Deine Kosten!

Denk' an Deine Kinder!

Dieser Mann ist nicht einmal annähernd eine Hilfe, aber dafür eine große Bedrohung.

Im Moment bedroht er "nur" dich, aber lass das Kind einmal auf der Welt sein...

Am besten erwirkst du eine einstweilige Verfügung, dass es sich dir/euch nur noch bis auf XX Meter nähern darf, setzt ihm eine Frist, bis wann er seinen Krempel abgeholt haben muss und tauschst die Schlösser aus, sodass er nicht mehr reinkommen kann, wann er will.

Dann sprich deine Freund an, dass sie dich unterstützen- und wenn das bedeutet, dass du jemanden vorübergehend bei dir wohnen lassen müsstest, dann ist das eben so. Dann hättest du auch immer einen Zeugen, wenn er übrgriffig wird, oder sich nicht an die Regeln hält.

Und wenn alle Stricke reissen, gibts immer noch das Frauenhaus!

Nicht "heimzahlen" damit begibst Du dich auf seine Ebene, sondern eine eigene suchen. Sich verwahren und schützen so gut es geht und zusehen aus seinem Dunstkreis zu entkommen.

naja Klage gegen Umgangsrecht. Zumindest dann eben z.B. Übergabe durch neutrale Personen. Also du triffst ihn gar nicht. Sachen lagern gerichtlich verbieten. Frist setzen. Wenn nicht abtransportiert in 1 Monat, dann entsorgen.