WG nach Zusage wieder absagen?

1 Antwort

Von Experte Gerhart bestätigt

Zuerst schreibst du noch, du haettest lediglich dein Interesse an dem WG Zimmer bekundet. Im weiteren Verlauf deiner Frage wird daraus dann aber eine Zusage.

Entscheidend ist, ob sich Vermieter und Mieter bereits einig waren und gegenseitig erklaert haben: "Ja, so machen wir es". Wenn ja, ist bereits ein muendlicher Mietvertrag zustande gekommen und daran sind beide Seiten dann auch gebunden.

Wenn sich aber beide noch nicht verbindlich erklaert haben, gibt es auch noch keinen Vertrag.

Wie das bei euch gelaufen ist, ist an deiner Frage nicht erkennbar.


vikowillswissen 
Beitragsersteller
 21.06.2025, 02:00

Mit dem Vermieter hatte ich persönlich keinen Kontakt und ich weiß leider selbst nicht, wie konkret/ernst die "Zusage" der WG ist. Ich meinte lediglich nach der Besichtigung ich Interesse hätte und es wurde gefragt, wann ich einziehen könnte. Deshalb habe ich auch "Zusage" mit Anführungszeichen geschrieben.

DerCaveman  21.06.2025, 02:04
@vikowillswissen

Also ist die WG gar nicht der Vermieter? Du wuerdest somit gar nicht von der WG oder einzelnen derer Mitglieder mieten, sondern von dem Vermieter der WG? Vermietet der denn die Zimmer einzeln? Dann hast du doch mit der WG gar nichts zu tun.

vikowillswissen 
Beitragsersteller
 21.06.2025, 02:10
@DerCaveman

Das Inserat wurde von einem Mitbewohner geschaltet, nicht vom Vermieter. Die WG Besichtigung und der Austausch auf Whatsapp (und WGgesucht) war auch nur mit dem Mitbewohner. Der Mietvertrag würde aber über den Vermieter laufen. Es ist alles etwas undurchsichtig, das gebe ich zu und entschuldige mich auch, wenn ich es so verwirrend schreibe, ich gebe mein bestes :,)

DerCaveman  21.06.2025, 03:00
@vikowillswissen
Der Mietvertrag würde aber über den Vermieter laufen. 

Wenn du mit dem noch nichts vereinbart hast, kann auch noch kein Mietvertrag zustande gekommen sein (auch kein muendlicher). Die Rolle der WG kann dann ja nur die eines Vermittlers sein, moeglicherweise sogar ohne das Wissen des Vermieters. Sie kann also gegenueber dem Vermieter bestenfalls Empfehlungen aussprechen aber keine verbindlichen Erklaerungen fuer diesen abgeben oder entgegennehmen.

Du kannst also, wenn du hoeflich bist, einfach absagen. Du koenntest aber auch einfach schweigen und gar nichts machen. Das waere dann allerdings nicht ganz so hoeflich. Verpflichtet bist du hier jedenfalls zu gar nichts.

Was ich aber nicht verstehe: Du schreibst, alle Bewohner der WG wollen raus. Somit soll das Mietverhaeltnis mit der WG wohl aufgeloest werden. Warum kuemmert die sich dann aber ueberhaupt um einen Nachmieter und kuendigen nicht einfach fristgemaess? Oder wollen die frueher raus als die Kuendigungsfrist es zulaesst? Dann wuerde ihnen ein neuer Mieter ja nur dann etwas helfen, wenn der die ganze Wohnung mieten wuerde und nicht nur ein einzelnes WG Zimmer.

Aber egal. Damit hast du nichts zu tun und einen Mietvertrag hast du auch nicht geschlossen. Also fuer dich ist alles gut und es besteht ueberhaupt kein Handlungsbedarf.