Wer ist Schuld Unfall!?

3 Antworten

Wenn der Taxifahrer wendet und nicht den nachfolgenden Verkehr beachtet, trägt der Taxifahrer die Schuld. Beim Wenden ist besondere Vorsicht geboten, wie auch beim Rückwärtsfahren und Abbiegen.

Siehe StVO §9 Abs.5:

(5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

jemaica12 
Beitragsersteller
 19.03.2025, 18:04

Und es ist egal ob er Warnblinklichter an hatte oder? Das berechtigt ihn nicht dazu wenden zu dürfen oder?

Ich war auch am Unfallort nicht schuld. Jedoch wird das noch geprüft wegen Geschwindigkeit und meine Zeugen sollen Aussage machen deswegen frage ich.

Ob das vor Gericht unwirksam ist mit den Warnblinklichtern

War ein Totalschaden bei beiden Fahrzeugen, deshalb ist das ein bisschen komplizierter

Antitroll1234  19.03.2025, 18:07
@jemaica12

Warnblinklicht dürfte der Taxifahrer gar nicht nutzen, wann Warnblinklicht genutzt werden darf lernt man eigentlich in der Fahrschule

Antitroll1234  19.03.2025, 18:11
@jemaica12

Warnblinklicht StVO §16:

Im Übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15a) Warnblinklicht nur einschalten, wer Andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder Andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen.
jemaica12 
Beitragsersteller
 19.03.2025, 18:23
@Antitroll1234

naja er war am stehen und hat personen rausgelassen, aber ist mit warnblinkern an gewendet. stehen darf er mit warnblinkern bzw.muss er sogar oder nicht

Antitroll1234  19.03.2025, 18:25
@jemaica12

Und was soll da das Warnblinklicht? Entweder er darf dort halten um Personen rauszulasssen dann setzt man den Blinker rechts, oder er darf dort nicht halten. Daran ändert die falsche Nutzung des Warnblinklicht rein gar nix.

Aber ist auch völlig egal für deine gestellte Frage.

Man sollte zwar nicht in den Gegenverkehr fahren, aber im Endeffekt konntest du wohl den Unfall nicht verhindern. Dann hast du auch keine Schuld. Ist nur immer etwas schwierig, wenn Aussage gegen Aussage steht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO

jemaica12 
Beitragsersteller
 20.03.2025, 06:26

Ich habe 3 Personen im Fahrzeug gehabt. Der Taxi Fahrer hat 2 Personen rausgelassen, die als Zeugen gelten also 4 gegen 3.

Am Unfallort war ich nicht schuld. Jedoch wird das noch untersucht, da sie denken, das ich schneller als 50kmh gefahren bin..

KevinHP  20.03.2025, 07:09
@jemaica12

Ich kann nur wieder Werbung für Dashcams machen. 😊

Solche Unfälle passieren aber auch, wenn man halb so schnell fährt. Deine Teilschuld sollte wenn überhaupt, nur sehr gering ausfallen.