Wer durfte in der DDR jagen, außer hohen Staatsgästen aus sozialistischen Bruderländern und Erich Honecker selbst, der dafür eigens einen Range Rover besaß?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Wer durfte in der DDR jagen, außer hohen Staatsgästen aus sozialistischen Bruderländern und Erich Honecker selbst, der dafür eigens einen Range Rover besaß?

Da gab es besondere Quoten und Genehmigungen, für das Großwild z. B.

Alle Förster und durch den Eintritt in eine Jagdgesellschaft, wenn ansonsten nicht gegen der Person vorlag. Kugelläufe, die bekamen auch nicht alle Jäger.

Allerdings wurde klar geregelt, dass nur die Person die Jagd ausüben durfte, die der Gesellschaft diente und der DDR sowie der SED treu ergeben war. Regimekritiker waren ausgeschlossen.21.05.2019

Ein eigenartiger Satz, als wenn das anderswo nicht auch so wäre, denn eine Zu Verlässlichkeit, musste es schon geben.

Die Jagd gehört dem Volke | Deutschland Archiv | bpb.de

"Mein" Förster in Krakow am See, dort machte ich oft Urlaub, der hatte weniger Zeit als sein Kollege, somit schoss dieser über 60 Wildschweine im Jahr, wo er nie aufschließen konnte. Das Fleisch wurde übrigens verwertet. Ein Hirsch ist schon mal dabei gewesen, Rehe machten die Mehrzahl dabei aus. Nach der Wende, wurde er Waffenträger für Staatsanwälte etc. für diese wurde Großwild ausgespäht und dann an diese Schützen verkauft wurden. Das Fleisch blieb, nur die Trophäe bekam der Schütze dann. Die Jagd gehört dem Volk ist davor gewesen, trotz Bonzen. Schön bei der Wahrheit bleiben.

https://www.topagrar.com/schwein/news/mecklenburg-vorpommern-weniger-schwarzkittel-erlegt-13191035.html

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Udavu  10.03.2024, 11:29
Ein eigenartiger Satz, als wenn das anderswo nicht auch so wäre, denn eine Zu Verlässlichkeit, musste es schon geben.

In der Bundesrepublik Deutschland ist die Erteilung des Jagdscheins nicht an eine Partei Mitgliedschaft oder Gesinnung geknüpft.

https://www.jagdverband.de/rund-um-die-jagd/der-jagdschein

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wyooo  10.03.2024, 13:48
@Udavu

Was hat dein Kommentar mit der Fragestellung zu tun?

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zetra  10.03.2024, 13:58
@Udavu

Einem Vorbestraften wird bestimmt keine Waffe ausgehändigt, außerdem ist hier die Jagt in der DDR speziell nachgefragt.

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zetra  10.03.2024, 14:00
@wyooo

Es ist der Versuch einer Verwässerung.

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Grautvornix  10.03.2024, 17:04
Ein eigenartiger Satz, als wenn das anderswo nicht auch so wäre, denn eine Zu Verlässlichkeit, musste es schon geben.

Ist auch in Nordkorea so, da hast du recht.

In den USA darf, soweit ich weiß, jeder jagen.

Bei uns ist mir nicht bekannt, dass man nur jagen darf, wenn man in einer bestimmten Partei ist

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zetra  10.03.2024, 17:12
@Grautvornix

nur jagen darf, wenn man in einer bestimmten Partei ist.

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Weisst du was du da schreibst, wo ist das nachzulesen?

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zetra  10.03.2024, 17:15
@Grautvornix

Nein, ich verstehe darunter keine Politik, das ist der Unterschied.

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Grautvornix  10.03.2024, 17:19
@zetra
Allerdings wurde klar geregelt, dass nur die Person die Jagd ausüben durfte, die der Gesellschaft diente und der DDR sowie der SED treu ergeben war.

Das ist der Satz den du als eigenartig bezeichnest.

als wenn das anderswo nicht auch so wäre

Ich habe geschrieben das es anderswo nicht auch so ist, außer in Nordkorea.

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zetra  10.03.2024, 18:13
@Grautvornix

Diesen Satz schrieben dann Schreiberlinge aus der BRD, selber erlebte ich das so nicht. Eine menschliche Zuverlässigkeit ist meine Meinung dazu, nicht ein politischer Treueeid. In der Runde mit Jäger erlebte ich den Alltag dieser Leute.

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zetra  11.03.2024, 13:31

Danke für den Stern.

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Guckst du Jagd in der DDR.

Das Gebiet von Brandenburg gehört zu den waldreichsten Gegenden in Deutschland. Wenn dort nur Bonzen hätten jagen dürfen, wäre man nie hinterher gekommen und die Schäden für die Volkswirtschaft durch Wildschäden wären enorm gewesen.

Tatsächlich war die sogenannte Staatsjagd in der DDR nicht nur auf Vertreter aus den Bruderländer beschränkt. Man jagte ggf. auch mit Vertretern aus dem nicht sozialistischen Ausland.

Aber um auf die eigentlich Frage zu antworten. Jäger werden konnte in der DDR gesetzlich der selbe Personenkreis wie in der BRD. Ggf. konnte dies halt aus politischen Gründen verweigert werden.

Ein normaler Jäger dürfte halt nicht in den für die Staatsjagd ausgewiesenen Gebieten jagen.

Das durfte jeder Staatsbürger, der

-volljährig

-geistig gesund

-nicht vorbestraft war

Und die vorgeschriebene Prüfung abgelegt hatte.