Weihnachtsgeld haram?

Das Ergebnis basiert auf 26 Abstimmungen

Is haram sie sollten das ablehnen 69%
Is halal da sie es geschenkt bekommen 12%
Is halal weils jeder bekommt 12%
Is haram, sie sollten das einer christlichen Organisation spenden 8%
Is haram, sie sollten das geberell spenden 0%
Is halal weil geld immer halal is 0%

7 Antworten

Is haram sie sollten das ablehnen

Alles Lob gebührt Allah..

Es gibt keinen Zweifel daran, dass das, was du an Feiern erwähnt hast, verboten ist, und zwar aufgrund dessen, was es an Nachahmung der Nichtmuslime (Kuffar) beinhaltet. Dabei ist es bekannt, dass die Muslime keine anderen Feste haben, außer das Fastenbrechenfest (ˈId Al-Fitr) und das Opferfest (ˈId Al-Adha), sowie den wöchentlichen Feiertag, nämlich den Freitag. Das Feiern jedes anderen Festes ist nicht gestattet, und fällt unter eine der zwei Kategorien. Entweder ist es eine Neuerung (Bidˈa), wenn das Feiern als eine Art Annäherung an Allah genommen wird, wie das Feiern von dem Geburtstag des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- „Al-Maulid An-Nabawi“; oder es stellt eine Nachahmung der Nichtmuslime dar, wenn das Feiern im Sinne einer Tradition ist und nicht als eine Art gottesdienlicher Handlung (ˈIbada). Das Feiern erfundener und neueingeführter Feste ist eine Vorgehensweise der Schriftenbesitzer (Ahlu Al-Kitab), bezüglich welcher uns angeordnet wurde, dass wir uns von ihnen unterscheiden müssen. Wie ist es erst dann, wenn diese Feier wirklich ein Fest ist, welches zu ihren (religiösen) Festen gehört?!

Das Ausschmücken der Häuser mit Luftballons zu dieser Zeit stellt eine Beteiligung und Unterstützung der Nichtmuslime bei ihrer Festtagsfeier dar.

Für den Muslim ist es verpflichtend, dass er diese Tage eben nicht durch Feiern, Ausschmücken und Essen aussondert, da er andernfalls sich an dem Feiern ihres Festes beteiligt, was eine verbotene Angelegenheit darstellt, an deren Verbot es keinen Zweifel gibt.

Schaikh Ibn ˈUthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:

„Und genauso ist es den Muslimen verboten die Nichtmuslime nachzuahmen, indem sie zu diesem Anlass Feiern veranstalten, Geschenke austauschen, Süßigkeiten oder Essensplatten verteilen, oder sich von der Arbeit spezielle an dem Tag frei nehmen und Ähnliches. Dieses Aufgrund der Aussage des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm: „Wer ein Volk nachahmt, so gehört er zu ihnen.“

Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyya sagte in seinem Buch „Iqtidaˈu As-Sirat Al-Mustaqim Mukhalif Ashab Al-Jahim“:

„Dass man sie bezüglich ihrer Feste nachahmt führt dazu, dass sich ihre Herzen mit Freude darüber, was sie an Falschheit befolgen, füllen. Und vielleicht macht sie das bestrebt die Gelegenheiten zu Ergreifen und die Schwachen irrezuleiten.“

[Ende seines Zitats -möge Allah ihm barmherzig sein]

„Wer etwas davon tut, so ist er ein Sünder, ungeachtet dessen, ob er es aus Schmeichelei, Zuneigung, Scham oder sonstigen Gründen macht, das dieses einen Verrat an der Religion Allahs darstellt, sowie zu denjenigen Ursachen gehört, durch welche der Geist der Nichtmuslime (Kuffar) gestärkt wird, und sie auf ihre Religion stolz macht.“

[Ende des Zitats aus „Fatawa Ibn ˈUthaimin“ (3/44)]

Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyya -möge Allah ihm barmherzig sein- hat zu dieser Fragestellung eine detaillierte Antwort, die wie folgt lautet:

„Den Muslimen ist es nicht erlaubt sie (die Nichtmuslimen) in irgendetwas, was ihren Festtagen (Feste) eigen ist, nachzuahmen, sei es durch Essen, Kleidung, das Baden, Anzünden von Feuer, oder dass man seinen Tagesablauf oder den Ablauf seiner gottesdienlichen Handlungen ('Ibada) etc. deswegen verändert. Weder ist es erlaubt ein Festmahl vorzubereiten, noch Geschenke auszutauschen, noch etwas zu verkaufen, wodurch man ihnen dabei helfen würde, und auch nicht die Kinder Spiele spielen zu lassen, welche sie zu ihren Festen veranstalten, oder (sich und das Haus) zu dekorieren.

Sie (die Muslime) sollen es gänzlich vermeiden die Festtage der Nichtmuslime mit irgendetwas von ihren (religiösen) Symbolen als besonders zu erachten. Vielmehr soll deren Festtag für die Muslime wie ein gewöhnlicher Tag sein, ohne diesen dabei durch irgendeine Tätigkeit, welche für sie (die Nichtmuslime) typisch ist, besonders zu verbringen. Was das anbelangt, dass die Muslime diesen Tag absichtlich hervorheben, so hat dieses eine Gruppe der Gelehrten der Altvorderen (Salaf) und der Gelehrten der Neuzeit (Khalaf) als verhasst (Makruh) angesehen. Was jedoch das Hervorheben dieses Tages anbelangt, indem man die erwähnten Handlungen verrichtet, so gibt es dabei keinen Meinungsunterschied zwischen den Gelehrten (über dessen Verbot). Vielmehr ist eine Gruppe der Gelehrten so weit gegangen, denjenigen als Nichtmuslim zu deklarieren, welcher diese Handlungen verrichtet. Und dieses (Urteil) aufgrund dessen, was die Handlungen an Ehrerbietung gegenüber den Symbolen des Unglaubens beinhalten. Eine Gruppe der Gelehrten unter ihnen sagte: „Wer an deren Festtag ein verendetes Schaf (Natiha) schlachtet ist so, als ob er ein Schwein geschlachtet hätte.“

'Abdullah Ibn 'Amr Ibn Al-'Aas sagte: „Wer sich die nichtmuslimischen Länder als Vorbild nimmt, deren Feste, Nayruz und Mahrajan feiert, und sie bis zu seinem Ableben nachahmt, so wird er am letzten Tag mit ihnen versammelt.“

In „Sunan Abi Dawud“ wird über Thabit Ibn Ad-Dahak -möge Allah mit ihm zufrieden sein- überliefert, dass es sagte: „Ein Mann hat zur Zeit des Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- ein Gelübde abgelegt, dass er in „Buwayna“ ein Kamel schlachten würde, so kam er zum Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- und sagte: „Ich habe gelobt in „Buwayna“ zu schlachten.“ Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte ihm darauf:

„Gab es in ihr (Buwayna) einen Götzen von den Götzen aus vorislamischer Zeit, welcher neben Allah angebetet wurde?“ Er sagte: „Nein.“ Er sagte: „Gab es in ihr eines ihrer Feste?“ Er sagte: „Nein.“ So sagte der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm: „Halte dein Gelübde ein, denn ein Gelübde wird nicht eingehalten, wenn es einen Ungehorsam (Sünde) gegenüber Allah darstellt, sowie es kein Gelübde für etwas gibt, was der Sohn Adams nicht besitzt.“

Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- hat diesem man nicht gestattet sein Gelübde einzuhalten, trotzt dessen, dass dessen Einhaltung grundlegend verpflichtend ist. Erst als der Mann ihm berichtete, dass es darin (in dem genannten Ort) keines der Feste der Nichtmuslime gegeben hat (hat er es ihm gestattet). Er sagte: „Ein Gelübde wird nicht eingehalten, wenn es einen Ungehorsam (Sünde) gegenüber Allah darstellt.“

Wenn das Schlachten (Opfern) an einem Ort stattfindet, an dem eines ihrer Feste gefeiert wurde, eine Ungehorsamkeit (Sünde) darstellt, wie ist es erst dann mit der Beteiligung an dem Fest selbst?

Der Führer der Gläubigen, 'Umar Ibn Al-Khattab, die Prophetengefährten (Sahaba) und die übrigen Imame der Muslime haben den Nichtmuslimen, die in einem muslimischen Land leben, als Bedingung auferlegt, dass sie ihre Festtage (Feste) nicht öffentlich zeigen und diese vielmehr im Privaten, in ihren Häusern feiern. Wie ist es dann erst damit, wenn die Muslime es (das Fest) selbst praktizieren?

'Umar Ibn Al-Khattab -möge Allah mit ihm zufrieden sein- sagte sogar: „Erlernt nicht den Dialekt der Nichtaraber (Al-A'ajami), betretet nicht ihre Gotteshäuser am Tag ihres Festes, da sich der Zorn Allahs auf sie niederlässt.“

Wenn es verboten ist, dass man (deren) Gotteshaus oder Ähnliches betritt, da Allahs Zorn sich auf sie niederlässt, so wie ist es dann mit jemandem, der etwas tut (bei etwas mitmacht), wasAllahs Zorn nach sich zieht, und zu ihren religiösen Symbolen gehört?!

Dabei hat nicht nur einer der Altvorderen (Salaf) hat bezüglich der Aussage Allahs, erhaben sei Er, „Und auch diejenigen, die keine Falschaussage bezeugen“ [Al-Furqan 25:72] – gesagt: „Es sind die Festtage (Feste) der Nichtmuslime.“

Und wenn dieses nur das Bezeugen anbelangt, ohne der Teilnahme, wie es dann erst, wenn man Taten verrichtet, die den Nichtmuslimen eigen sind. Es wurde über den Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, überliefert, dass er sagte: „Wer ein Volk nachahmt, so gehört er zu ihnen“. Und in einem anderen Wortlaut: „Es gehört nicht zu uns, wer andere außer uns nachahmt.“ Dieses ist ein guter (Jayyid) Hadith.

Wenn es so in Bezug auf das Nachahmen ist, selbst wenn es nur ein Brauch ist, wie ist es erst bezüglich etwas, was gewaltiger ist als das…“

[Ende des Zitats aus „Al-Fatawa Al-Kubra“ (2/487), „Majmuˈu Al-Fatawa“ (25/329)]

Und Allah weiß es am besten.

https://islamqa.info/ge/answers/145950/das-urteil-daruber-dass-muslime-zur-weihnachtszeit-feiern-und-ihre-hauser-mit-luftballons-dekorieren

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Wenn Allāh etwas verbietet, ist unsere Meinung bedeutungslos
mendrup  01.11.2023, 23:04

Wow 🤓

Ich hab genau zwei Sätze und zehn Worte gebraucht.

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dieretoure  02.11.2023, 01:06
@mendrup

So sollt es sein ! Und nicht gleich den kompletten Koran hier schreiben ;-)

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Rotfuchs716  12.11.2023, 16:16

Ich erinnere mich, dass während ich in der Türkei war die türkischen Nachbarn nachfragten ob sie am Weihnachtsabend zu Besuch kommen dürften!

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Is haram sie sollten das ablehnen

Auf jeden Fall ablehnen oder direkt spenden. Aber nicht annehmen und selber verwenden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich weiß wovon ich spreche

Wäre es eine Bedingung es für festliche Anlässe auszugeben wäre es für einen Muslim sowohl verboten anzunehmen, als auch für andere Zwecke als den vertraglich vereinbarten auszugeben.

Da das Geld jedoch zur freien Verfügung gestellt wird ist es in Ordnung in sha Allah.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – und Allah weiß es am besten
Nill 
Fragesteller
 02.11.2023, 00:23

Aber er bekommt es ja nur wegen dem christlichen fest

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vanOoijen  23.11.2023, 15:09

Eben. Man könnte es auch wertfrei: 13. Monatsgehalt nennen.

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Das heißt offiziell Sonderzahlung oder Jahressonderzuwendung; die Bezeichnung Weihnachtsgeld ist Umgangssprache.

Nill 
Fragesteller
 23.11.2023, 23:13
Das Urlaubsgeld (auch Urlaubszuschuss oder Urlaubsbeihilfe genannt) und das Weihnachtsgeld (=Weihnachtsremuneration) sind Sonderzahlungen.

Es sind sonderzahlungen heißen aber nicht so

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Das ist doch Haarspalterei.

Man kann einfach 13. Monatsgehalt sagen.

In den 70er Jahren unter der Regierung Schmidt bekam mein Vater bei der Sparkasse sogar ein 14. Monatsgehalt (das hieß auch so). Das waren noch gute Zeiten für Arbeitnehmer.

Und niemand ist verpflichtet vom Weihnachtsgeld einen Tannenbaum zu kaufen.

Muslime können es genauso für die Pilgerreise nach Mekka sparen. Ist ja nicht zweckgebunden.

Atheisten können es der Giordano Bruno-Stiftung spenden.

Whatever.

Vom Urlaubsgeld muss man ja auch nicht in Urlaub fahren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrungen mit Gott und Christentum
Nill 
Fragesteller
 23.11.2023, 15:24

Warum 13. Monatsgehalt wenn es das 14. Is?

.

Es hat aber ne religiöse negründung warum man es bekommt

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vanOoijen  23.11.2023, 15:28
@Nill

Nein, mein Vater bekam in den Siebzigern 13. UND 14. Monatsgehalt. Sozusagen Doppel-Weihnachtsgeld.

Die Zeiten waren sozialdemokratisch und die Sparkasse ein halb-öffentlicher Arbeitgeber. Die hatten da echt Schlaraffenland.

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vanOoijen  23.11.2023, 15:30
@Nill

Diese schönen Errungenschaften wurden unter Helmut Kohl dann wieder abgeschafft.

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Nill 
Fragesteller
 23.11.2023, 15:40
@vanOoijen

Ich bekomm auch weohnachts und urlaubsgeld

Urlaubsgeld wär das 13.

Weihnachtsgeld das 14.

Und bänker bekommeb ein 15.

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vanOoijen  23.11.2023, 15:45
@Nill

Damals bekam mein Vater Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und 14. Monatsgehalt. So hieß das.

Bei der Bank wo er später arbeitete gab es kein 14. mehr.

Wie das heute bei welchen Banken ist weiß ich nicht.

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Usaama  29.11.2023, 18:59

13. Gehalt ist was gabz anderes.

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vanOoijen  29.11.2023, 21:28
@Usaama

Nö, das ist ein anderes Wort für das Weihnachtsgeld.

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