Wenn du sie aus Gesundheitlichen Gründen tragen möchtest, dann gerne.

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Wa ’alaykum salam.

Installier dir einfach die NamazApp, und versuche so gut wie möglich nachzusprechen.

Ich empfehle dir erstmal die benötigten Suren und Texte auswendig zu lernen, bevor man mit das Geber anfängt.

Möge Allah es dir erleichtern - Amīn

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Ich weiß nicht wie lang man das ziehen muss, aber ich selber ziehe es lang wie es jeder macht. Ca 5-6 Sekunden.

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Der Qur‘ān ist fehlerfrei, und wird bis am ende des Tages fehlerfrei bleiben.

Wir haben genug Huffadh, die den Qur‘ān Wort zu Wort in ihren Köpfen haben. Würde man es also verändern, wär es in innerhalb 7-8 Stunden wieder wie in seiner Ursprungsform gewesen.

Die einzigen Bücher die mit Fehler sind, aber immerhin respektieren müssen, sind die Bibel, Taurah, und Zabur. All diese Bücher waren die Wörter Allahs.

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Wenn du eine Pickel bekommst, dann musst du kein Ghusl verrichten.

Ghusl verrichtet man nur bei folgendes:

  • Samenerguss (egal ob unabsichtlich oder absicht)
  • Geschlechtsverkehr (egal ob du einen Samenerguss hattest, oder nicht)
  • Menstruation
  • Feuchter Traum

Wenn du Ghusl verrichtest, dann bist du sauber, und du musst Ghusl nicht verrichten. Wenn du nach Ghusl Luft rauslässt, dann musst du kein Ghusl machen, sondern Wud‘hu nehmen.

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Du bist ein Jahil, und wirst weiterhin ein Jahil bleiben wenn du nichts lernst. Wenn du als Jahil sprichst, dann fürchte Allah.

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Abu Sa'id Al-Khudri (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtete:

Der Gesandte Allahs (Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: "Die untere Kleidung eines Gläubigen sollte bis zur Hälfte unterhalb der Knie sein. Er begeht keine Sünde, wenn sie bis zu den Knöcheln reicht. Was unterhalb der Knöchel ist, ist im Feuer (der Hölle). Allah wird nicht auf jemanden schauen, der es zulässt, dass seine untere Kleidung aus Eitelkeit heraus schleift."

Riyad As-Salihin 798, überliefer von Abu dawud. https://sunnah.com/riyadussalihin:798

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Das „Vallah“ sagen und dabei lügen, ist nicht gleich 3 Tage fasten.

Wenn du beispielsweise eine schlechte Note schreibst, und du sagst zu deinen Eltern „Vallah ich habe eine 1 geschrieben“ und du lügst dabei, dann musst du Tawbah machen, nicht fasten.

Wenn du aber beispielsweise sagst: „Vallah ich werde morgen fasten“ und du lügst dabei, dann musst du entweder 3 Tage fasten, 10 Arme speißen oder bekleiden.

Zu deinem Thema:

Allah fürchten. Allah sagt in Surah 33:33 dass ihr euch nicht zur Schau stellen sollt. Du kannst Bilder von andere Dinge nehmen, bsp die Kaaba, oder generell die Natur….

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Nein, es ist aber harām.

Daleel für das, dass Musik haram ist:

Erzählt von Abu 'Amir oder Abu Malik Al-Ash'ari:

Dass er den Propheten (Frieden und Segen seien auf ihm) sagen hörte: "Unter meinen Anhängern wird es einige geben, die den außerehelichen Geschlechtsverkehr, das Tragen von Seide, das Trinken alkoholischer Getränke und die Verwendung von Musikinstrumenten für erlaubt halten werden. Und es wird einige Menschen geben, die sich in der Nähe eines Berges aufhalten, und am Abend wird ihr Hirte mit ihren Schafen zu ihnen kommen und sie um etwas bitten, aber sie werden zu ihm sagen: 'Komm morgen wieder zu uns.' Allah wird sie in der Nacht zerstören lassen und den Berg auf sie stürzen lassen, und den Rest von ihnen wird Er in Affen und Schweine verwandeln, und sie werden so bleiben bis zum Tag der Auferstehung." [Sahih Al-Bukhari 5590]

Dinge, die den Wudu brechen:

1. Alles was von beiden Körperausgängen heraustritt (Urin, Stuhl, Luft usw.). Ausgenommen davon ist die Luft, die aus der Vagina heraustritt, denn dies macht die Gebetswaschung nicht ungültig.

2. Wenn Urin und Stuhl aus anderen Öffnung heraustreten.

3. Das Verschwinden des Verstands. Dies geschieht, indem man ihn entweder vollständig verliert und verrückt wird oder indem er verdeckt/verschleiert wird, aus einem Grund, der dies für eine bestimmte Zeit erfordert, wie der Schlaf, die Ohnmacht, die Trunkenheit etc.

4. Das Berühren des Glieds. Denn im Hadith von Busra Bint Safwan steht, dass sie den Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagen hörte: „Wer sein Glied berührt, der soll die Gebetswaschung (neu) vollziehen.“

Überliefert von Abu Dawud (At-Tahara/154). Al-Albaani sagte in „Sahih Sunan Abi Dawud“, Nr. 166: „Authentisch.“

5. Der Verzehr von Kamelfleisch. Denn im Hadith von Jabir Ibn Samur steht, dass ein Mann den Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- fragte: „Sollen wir nach dem Verzehr von Kamelfleisch die Gebetswaschung vollziehen?“ Er antwortete: „Ja.“

Überliefert von Muslim (Al-Haid/539). Außerdem sollte angemerkt werden, dass das Berühren des Körpers einer Frau die Gebetswaschung nicht ungültig macht, egal ob dies mit Gelüsten oder nicht erfolgt, außer wenn etwas als Folge dieser Berührung austritt.

Siehe im Buch „Asch-Scharh Al-Mumti'“ von Ibn 'Uthaimin, Kapitel 1, S. 219-250.

Und die Fatawa des Ständigen Komitees, Kapitel 5, S. 264.

https://islamqa.info/ge/answers/14321/die-dinge-welche-die-gebetswaschung-ungultig-machen

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