Was tun, wenn Vermieter droht mit Kündigung?
Ich hab mei Meinung gesagt mit Videoüberwachungskamera vor Treppenhaus der Frau und der Mann sagt wenn er nochmal was hört....
Ist gut das ich Rechtschutz Arag habe?
5 Antworten
Was tun, wenn Vermieter droht mit Kündigung?
Diese Äußerung ignorieren. Es ist kein zulässiger Kündigungsgrund, wenn man freundlich seine Meinung sagt.
Im Übrigen kann man die Videoüberwachung im Treppenhaus meistens (bis auf wenige Ausnahmesituationen) untersagen, wenn nötig auch gerichtlich.
Einer Videoüberwachung des Treppenhauses müssen alle Bewohner des Hauses explizit zustimmen. Ansonsten ist eine Videoüberwachung nicht zulässig und stellt einen Verstoß gegen die DSGVO dar. Ein Vermieter darf das Kommen und Gehen seiner Mieter nicht überwachen.
Wenn der Vermieter tatsächlich den Hausflur ohne Zustimmung überwacht hat, kann man auf Unterlassung und Schmerzensgeld klagen.
Rechtsschutz ist immer gut, mir scheint aber kein Fall gegeben wofür du sie konkret brauchst, da außer einer Drohung ja noch nichts passiert ist.
Sowas meldet man an den Landesdatenschutz, auf Wunsch auch ohne dass dein Name genannt wird!
Und schon ist das Geschichte, mit Strafe oder ohne, ganz wie der Verursacher kooperiert.
Solltest Du den Vermieter massiv beleidigt haben und kann dieser das beweisen, dann kann eine fristlose, ersatzweise eine ordentliche Kündigung, durchaus berechtigt sein.
Da hilft auch ein Rechtsschutz bei der ARAG nicht.
Solltest Du eine Familien-, Verkehrs- und Berufsrechtsschutz haben, greift diese in so einem Fall ebenfalls nicht.
Wenn Du den Vermieter nicht beleidigt hast, kann er Dir auch nicht kündigen.
Ok hab nicht gemacht. Nur meine Meinung gesagt
Beleidigt nicht