Privatparkplatz Miete Feuerwehrzufahrt Parkplatzerschleichung?
Guten Morgen,
Bei uns am Mietshaus gibt es Privatparkplätze. Um solch einen zu bekommen muss man einen extra Mietvertrag abschließen. Das habe ich getan und jetzt ist es so dass wir 6 Mieter haben die auf dem Privatgrundstück des Eigentümers die Feuerwehrzufahrten zupacken und sich somit einen Privatparkplatz kostenlos erschleichen.
Das Ordnungsamt weiss Bescheid und die Vernieter auch. Es passiert aber nichts.
Mittlerweile regen sich mehrere Mieter schon darüber auf und wollen die Miete für die Parkplätze mindern. Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage ?
5 Antworten
nein -
du hast einen Parkplatz gemietet - das ist ein Vertragsverhältnis zwischen dem Vermieter des Parkplatzes und dir - über die Bedingungen seid ihr euch einig geworden - jede Seite hat zugestimmt - u.a. ist dein Vermieter verpflichtet, dir die Nutzung des Parkplatzes zu ermöglichen - das hat er
diejenigen, die diese Feuerwehrzufahrt zuparken, nehmen dir deinen Parkplatz nicht weg, sondern sie versperren die vom Ordnungsamt/Feuerwehr vorgeschriebene Zufahrt, die kein Parkplatz ist, vor allem nicht deiner - sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, aus der du keinen Schadenersatz ableiten kannst, schon gar nicht gegenüber dem Vermieter des Parkplatzes, den du benutzt - es ist der Brandschutz, der beeinträchtigt ist und nicht die Nutzung deines Parkplatzes
Nein.
Ihr solltet aber bedenken, dass diese Falschparker im Rettungsfall Euer Leib und Leben riskieren. Da sind 10,- € - nicht mögliche - Mietminderung irrelevant.
Fordert auf dieser Basis den Vermieter auf, die Feuerwehrzufahrt frei zu halten - denn das ist auf dem Privatgrundstück seine Verantwortung. Dies geschieht z.B. nach einer Abmahnung der Falschparker dadurch, dass er sie abschleppen lässt. Die parken da sicher kein 2. Mal mehr, denn das ist teuer. Das sollte eigentlich mehr Euer Interesse sein als eine Mietminderung.
Interessant wird es aber dann, wenn der Vermieter nicht die rechtlich geforderten Stellplätze zur Verfügung stellt ...; das kannst Du leicht ermitteln, in dem Du in die LBO Deines Bundeslandes schaust und dort die Anforderung prüfst.
Die Feuerwehrzufahrt muss amtlich gekennzeichnet sein
eine mietminderung aus diesem grund ist nicht rechtens. der vermieter kommt seiner vereinbarung nach und stellt den parkplatz vertragsgemäß zur verfügung.
dass andere verkehrswidrig da parken, spielt da keine rolle.
wenn da ne feuerwehrzufahrt ist, gehe ich stark davon aus, dass es diese schilder bereits gibt.
er könnte höchstens selbst regelmäßig den abschlepper holen und dann jedes mal in vorleistung treten und seinem geld hinterher rennen. zudem weiß man hier nicht, wem die zufahrt gehört, sprich ob das öffentlicher, oder privater raum ist.
all das ändert aber auch nix daran, dass die parkplatzmiete aus dem grund nicht gemindert werden darf.
das ist einfach so typisch deutsch. um die sicherheit schert sich keiner, aber wehe einer bekommt was für umsonst, wofür ein anderer bezahlt...
der vermieter könnte höchstens pfosten beantragen bzw. selbst aufstellen
Nein.
Ihr könnt nur die bestrafen lassen, eure Verträge berührt das kein Stück.
Die Idee zeugt von 0 Rechtsverständnis.
Keine Kritik und kein Anzweifeln Deiner Antwort: Aber müsste der Vermieter nicht Schilder aufstellen, dass das Parken dort in der Feuerwehreinfahrt(!) strengstens verboten ist und widerrechtlich geparkte Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden? Er also seinen Verpflichtungen doch nicht ganz nachkommt?