Was tun wenn eBay Verkäufer nicht verschickt?
Würde das Produkt gerne haben weil es ein sehr guter Preis war.
Es war ein privater Verkäufer.
Es war eine Auktion falls das was zur Sache tut
4 Antworten
Ausser einen Fall eröffnen hat man kaum gute Chancen das der VK verschickt. Bei teueren Sachen würde es sich lohnen vor Gericht zu gehen aber bei kleineren lohnt sich das nicht wirklich. Daher Fall eröffnen und, wenn man das Geld zurückbekommen hat, den VK negantiv bewerten wie zb. Schade war wohl zu günstig! Ich hätte gerne den Artikel gehabt aber leider wollte der VK es nicht verschicken. So macht Ebay keinen Spaß!
Der VK kann dann keine Retourkutsche machen, weil dieser nicht negativ Bewerten kann, daher braucht man keine Angst vor eine Rache Bewertung befürchten.
Durch das Melden wird der VK bei ebay vorgemerkt und, wenn das öfters passiert wird er da gesperrt.
Bin ich an mein Angebot gebunden, auch wenn das Höchstgebot viel zu niedrig ist?
Ja!Kommt es über den eBay-Marktplatz zum Abschluss eines Kaufvertrages, sind Sie nach § 433 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) grundsätzlich verpflichtet, den gekauften Artikel an den Käufer zu übergeben.
Dies gilt auch, wenn Sie mit dem Höchstgebot nicht zufrieden sind oder Sie zwischenzeitlich den Verkauf des Gegenstandes bereuen.
Gewährleistungsrechte des KäufersSie sind als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben – gleich ob Sie privater oder gewerblicher Verkäufer sind. Ist die Ware bei der Übergabe an den Käufer mangelhaft, stehen dem Käufer Gewährleistungsansprüche zu.
Wichtig: Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass die gesetzliche Gewährleistung sämtliche Fehler abdeckt, welche innerhalb der gesetzlichen Frist auftreten. Dies ist jedoch nicht so!
Die Gewährleistung stellt keine befristete Haltbarkeitsgarantie dar, sondern räumt dem Käufer Rechte für den Fall ein, dass die Sache bei der Übergabe mangelhaft ist.
Geht die Sache später aufgrund eines Bedienungsfehlers, Materialermüdung oder einfach durch Zufall kaputt, liegt in der Regel kein Gewährleistungsfall vor.
(Quelle: eBay.de)
8.500 € Schadensersatz wegen vorzeitigem Abbruch einer eBay AuktionBGH: Bricht der Verkäufer seine eBay-Auktion vorzeitig ab, kommt ein Kaufvertrag mit dem Höchstbietendem Zustande
Der BGH hat festgestellt, dass durch den Start der Auktion ein verbindlicher Kaufvertrag mit dem jeweils Höchstbietenden zustande kommt. Dieser Vertrag kann nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay nur bei Vorliegen bestimmter Gründe durch vorzeitige Beendigung der Auktion widerrufen werden. Liegt ein solcher Grund nicht vor, kommt auch bei einer vorzeitigen Beendigung der Auktion ein Kaufvertrag mit dem Höchstbietenden zustande. Kann der Käufer den gekauften Gegenstand dann nicht liefern – oder will er es nicht, wegen eines zu geringen Höchstgebotes – schuldet er dem Käufer Schadensersatz in Höhe des Wertes des gekauften Gegenstandes.
Fazit: Wer eBay nutzt muss sich an die vorgegebenen Regeln halten – sonst kann es teuer werden!
Der Beklagte Verkäufer hatte ein Stromaggregat im Wert von 8.500 EUR zu einem Startpreis von 1 Euro für die Dauer von 10 Tagen bei eBay eingestellt.
Bereits nach Ablauf von 2 Tagen hat er die Auktion vorzeitig abgebrochen.
Der Kläger war zu diesem Zeitpunkt mit einem Startgebot von 1,00 Euro Höchstbietender und verlangt vom Beklagten Schadensersatz, nachdem dieser das Stromaggregat anderweitig veräußert hatte.
Tipp: Rechtlich wird eine eBay-Auktion wie ein Kaufvertrag behandelt. Es ist also egal, ob der Verkäufer die Auktion vorzeitig abbricht, oder den Vertrag nach einer Auktion nicht erfüllen kann oder will.
Kein Verzug ohne Mahnung!
Zunächst solltest du dem Verkäufer eine Frist zur Nacherfüllung setzen.
Lässt der Verkäufer diese Frist ungenutzt verstreichen, befindet er sich nach Fristablauf im Verzug.
Erst jetzt kannst du vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen.
Tipp:
Es geht nicht darum, ob du einen Rechtsanspruch gegen den Verkäufer hast, sondern ob du deine Rechte als Käufer auch durchsetzen willst.
Oft lohnt sich der Aufwand nicht.
Wieviel Schadensersatz könnte ich verlangen?
Nach einer festgelegten Zeit, kann man auf eBay ein "Problem" melden, und angeben, dass der Artikel nicht ankommt.
Dann hat der VK minimal Zeit sich dazu zu äußern. Streikt der VK weiter, hat man erst mal Pech. Irgendwann drückt eBay den VK eine Verwarnung aufs Auge, und überweist dir den bezahlten Betrag zurück.
Wenn du drauf pochst, dann könntest du es über den Anwalt versuchen. Ob sich das lohnt, musst du Wissen.
Ne lohnen tut sich das nicht. Habe etwas für 35€ bekommen wo der Marktwert so bei 90€ liegt. War nen Rechtschreibfehler im Titel.
Ebay einschalten und Fall eröffnen.
Und was kann ich dann machen? Ich will mir jetzt ja keinen Anwalt holen