Was spricht für ein Wahlrecht ohne Altersgrenze?

15 Antworten

Was spricht für ein Wahlrecht ohne Altersgrenze?

Nichts.

Wieso soll ein Kind mitbestimmen dürfen, das noch nicht einmal voll geschäftsfähig, voll strafmündig oder komplett selber vor Gesellschaft und Gesetz für sein sonstiges Handeln verantwortlich ist?

Volljährigkeit sollte also meiner Meinung nach weiter Voraussetzung sein.


Imago8 
Beitragsersteller
 28.10.2020, 17:43

Auch unter 18 Jährige sind direkt von politischen Entscheidungen betroffen. Also sollten sie doch auch mitbestimmen dürfen.

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Waldmensch70  28.10.2020, 17:56
@Imago8

Du hast nach meiner Meinung gefragt, die habe ich Dir geschrieben.

Du musst sie weder gut finden noch der selben Ansicht sein.

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Imago8 
Beitragsersteller
 28.10.2020, 23:03
@Waldmensch70
Wieso soll ein Kind mitbestimmen dürfen, das noch nicht einmal voll geschäftsfähig, voll strafmündig oder komplett selber vor Gesellschaft und Gesetz für sein sonstiges Handeln verantwortlich ist?

Selbst Säuglinge haben Rechte, aber keine Pflichten. Sie haben Anspruch auf etwas, obwohl sie "nichts" dafür tun. Sollte man nun aus deiner Sicht die Grundrechte von Säuglingen abschaffen?

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Waldmensch70  29.10.2020, 07:16
@Imago8

Drehe mir nicht die Worte im Mund um. Das ist etwas Anderes. Niemand redet davon, noch nicht Volljährigen ihre Grundrechte wegzunehmen.

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Imago8 
Beitragsersteller
 29.10.2020, 08:59
@Waldmensch70

Genau das ist ja gerade der Fall: unter 18-jährgen wird hier ein Grundrecht versagt. Es gab Zeiten, da hat man auch Frauen keine politische Kompetenz zugesprochen. Heute dürfen sie wählen. Es erschließt sich mir nicht, warum.

Selbst ein Mensch, der andere Menschen ermordet hat, darf mitbestimmen.

Auch wenn Kinder nicht voll strafmündig oder sonstwas sind, sind sie von politischen Entscheidungen direkt betroffen. Ist es nicht undemokratisch, sie vom Diskurs auszuschließen?

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Waldmensch70  29.10.2020, 09:02
@Imago8
Genau das ist ja gerade der Fall: unter 18-jährgen wird hier ein Grundrecht versagt. 

Nein, wird es nicht. Mach Dich schlau, lese das Grundgesetz und das Wahlrecht.

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Imago8 
Beitragsersteller
 29.10.2020, 09:11
@Waldmensch70 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 38 

(2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.

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Waldmensch70  29.10.2020, 09:18
@Imago8
Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat

Genau. Also verstösst die jetzige Regelung nicht gegen das Grundgesetz.

Q.E.D.

Und für nich ist hier auch das Ende der Diskussion erreicht. Du hast gefragt, jetzt kennst Du meine Meinung. Die muss ich vor Dir weder begründen noch verteidigen, da es eine Meinung ist und ich ein Recht darauf habe (steht auch im Grundgesetz).

Diskussion beendet, ich bin raus.
Schönen Tag noch.

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Imago8 
Beitragsersteller
 29.10.2020, 09:41
@Waldmensch70

Das Grundgesetz verstößt nicht gegen das Grundgesetz? Sehr fein beobachtet. Schonmal was von Zirkelschluss gehört?

Das erinnert mich an die Debatte um die Legalisierung von Cannabis. Unsere Ex-Bundesdrogenbeauftragte Mortler hatte eine ähnlich intelligente Leistung vollbracht. Auf die Frage, warum Cannabis verboten sei, sagte sie: "Weil es eine illegale Droge ist."

"Warum dürfen unter 18 nicht an Bundestagswahlen teilnehmen?"
"Na weil sie noch nicht 18 sind!"
"Achso, natürlich. Dass ich da nicht eher drauf gekommen bin..."

100 Jahre zurück:

"Warum dürfen Frauen nicht wählen?"
"Na weil sie keine Männer sind!"
"Achsooo, logisch....."

Ja, wir haben eine unterschiedliche Auffassung, was ich sehr gut aushalten kann, auch ohne den überflüssigen Hinweis auf die Meinungsfreiheit :-D

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LoverOfPi  28.10.2020, 17:03

Wieso soll ein Mensch, der dem Lebensende nahe geht und die nächsten politischen Tätigkeiten eh nicht mehr miterlebt noch wählen dürfen, und so über die Zukunft der nächsten Generationen entscheiden?

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Waldmensch70  28.10.2020, 18:04
@LoverOfPi

Weil er erwachsen ist und die Tragweite seiner Entscheidung einschätzen kann. Oft wesentlich besser als ein Jugendlicher, aufgrund seiner Lebenserfahrung.

PS: Wo ist denn Deine eigene Antwort?

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Nichts. Lesen sollte man schon können, idealerweise auch die Inhalte der Parteien verstehen können. Und alleine aus dem Haus gehen können und dürfen. Und nen Ausweis haben.

Senkung des Mindestalters gerne, Abschaffung nein.


Imago8 
Beitragsersteller
 28.10.2020, 17:10

Ist doch klar, dass nur diejenigen wählen, die dazu in der Lage sind. Niemand würde einem Rollstuhlfahrer das Laufen verbieten.

Und wen Wahlen nicht interessieren, der muss auch nicht wählen.

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Bei kindern die manipulationseinfacheit durch die Eltern und das fehlende verständniss für die politische tragweite.

Und bei jüngeren kindern die fehlende fähigkeit überhaupt ersteinmal zu lesen oder ein kreuz setzen zu können.

Ab einem Bestimmten alter bedeutet wahlrecht fürs kind im endeffekt eine weitere stimme für die eltern.

Ein absolutes Mindestalter von 14 halte ich für durchaus angebracht.

Dass die gesamte Bevölkerung gefragt wird. Das wars dann aber auch. Das sind dann größtenteils einfach mehrfachstimmen der Eltern.


Imago8 
Beitragsersteller
 28.10.2020, 17:19
Dass die gesamte Bevölkerung gefragt wird

Wäre DAS nicht echte Demokratie?

Wieso denkst du dass die Stimmen der Kinder eigentlich Stimmen der Eltern sind?

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FlockeFindet  28.10.2020, 17:22
@Imago8

Weil Kinder keine eigenen Entscheidungen treffen können. Die Eltern werden den Kindern sagen, dass diese Partei ganz toll ist und diese wählen sollen.

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Imago8 
Beitragsersteller
 28.10.2020, 17:26
@FlockeFindet

Hm. Solche Eltern könnte es tatsächlich geben. Aber sie werden die Ausnahme sein. Und wenn doch nicht, dann leben wir sowieso nur in einer Scheindemokratie.

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OnkelJibbet0  28.10.2020, 18:45
@Imago8
Und wenn doch nicht, dann leben wir sowieso nur in einer Scheindemokratie.

Wieso leben wir in einer Scheindemokratie? Erklär Mal bitte den Gedankengang, danke.

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Imago8 
Beitragsersteller
 28.10.2020, 22:55
@OnkelJibbet0

Wenn Menschen ihre Kinder dahingehend manipulieren, dass sie das gleiche wählen wie sie, dann sind das keine Demokraten. Demzufolge wäre eine Gesellschaft, die so denkt, nur scheindemokratisch.

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Was spricht für ein Wahlrecht ohne Altersgrenze?

Einziger Punkt: Dass man sich über die genaue Festsetzung einer Altersgrenze keine Gedanken mehr machen muss.

Das ist aber auch schon alles. Es ist natürlich weder wünschenswert noch gerecht noch demokratisch.


Imago8 
Beitragsersteller
 28.10.2020, 17:39

Das ist doch ein guter Punkt! Viele Menschen sind sehr unzufrieden mit der ab 18 Regel. Vor allem engagierte unter 18-Jährige, die einfach nicht nach ihrer Meinung gefragt werden, obwohl sie genauso von politischen Entscheidungen betroffen sind.

Magst du mir erklären, was an der Idee undemokratisch und ungerecht ist?
Einem großen Teil der Bevölkerung ein Grundrecht zu versagen, ist demokratisch und gerecht? Hm...

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tevau  28.10.2020, 19:04
@Imago8
Einem großen Teil der Bevölkerung ein Grundrecht zu versagen, ist demokratisch und gerecht?

Naja, er sollte das Grundrecht auch mit der nötigen Lebenserfahrung und geistigen Fähigkeiten so wahrnehmen können, dass er mit dem nötigen Verstand seine Interessen vertreten kann. Deswegen wird es Kindern und geistig Behinderten eben versagt. In welchem Alter eine angemessene Grenze ist, darüber kann man streiten, aber darum geht es hier ja nicht.

Die Forderung, dass jeder, der vom Ergebnis der Wahl betroffen ist, auch an der Wahl teilnehmen sollte, kann in dieser Absolutheit nicht gelten, denn dann müsste man auch jedem Ausländer, egal wo er lebt, und auch Tieren eine Wahlstimme geben. Und eben auch Kindern.

Konkret: Wie demokratisch und gerecht ist es, wenn ein Familienvater mit Sorgerecht für seine vier Kinder also fünf Wahlstimmen hat, der Single aber nur eine?

Wer sagt, dass der Familienvater die Stimmen im Interesse jedes einzelnen Kindes abgibt, und nicht in seinem eigenen Interesse (und das wird logischerweise passieren). Und wenn nicht, wer definiert überhaupt, welche Wahl im Interesse des Kindes ist?

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Imago8 
Beitragsersteller
 28.10.2020, 22:49
@tevau

Was ist denn die nötige Lebenserfahrung? Wer stellt sicher, dass nur Menschen mit der nötigen Reife wählen gehen? Genau: niemand. Das Argument zieht also nicht. Es dürfen auch Demenzkranke und Alkoholkranke wählen. Man kann sogar betrunken zur Wahlurne gehen.

Wie man das mit Ausländern idealerweise handhabt, dazu habe ich mir noch keine Gedanken gemacht. Was Tiere angeht, ist die Lage klar. Tiere werden nicht als Bürger betrachtet, sie spielen also für diese Frage keine Rolle. Abgesehen davon sind sie nicht in der Lage, sich am politischen Diskurs zu beteiligen, egal wie alt und erfahren sie sind.

Ein Vater mit fünf Kindern hat trotzdem nur eine Stimme. Die anderen Stimmen sind nicht seine, sondern die seiner Kinder. Die Wahlen in Deutschland sind geheim. Man kann nicht für jemand anderen eine Stimme abgeben. Oder wie meinst du das?

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tevau  29.10.2020, 11:24
@Imago8
Wer stellt sicher, dass nur Menschen mit der nötigen Reife wählen gehen? Genau: niemand.

Wie stellt man sicher, dass nur Personen sexuell verführt werden, die zur sexuellen Selbstbestimmung fähig sind und keine psychischen Schäden davontragen? Es gibt 20jährige, bei denen das nicht gegeben ist, und es gibt andereseits vermutlich auch Fälle, in denen Kinder eine Verführung seelisch wegstecken.

Wie stellt man sicher, dass Corona-Viren sich nicht von Person zu Person übertragen? Manchmal passiert bei 20 cm nichts, manchmal findet eine Ansteckung auch bei 2,30 m statt.

Usw. usf. Irgendeine Grenze muss man ja setzen, um statistisch über die Gesamtheit das Gewünschte zu erreichen. Dabei muss man damit leben, dass man einen Teil der Fälle eben falsch einsortiert. Aber man kann ja nicht jeden Einzelfall prüfen und einsortieren.

Was mit Sicherheit die schlechtere Variante ist, ist gar kein Grenzwerte festzulegen. Also keine Altersgrenzen für Sex, Straffähigkeit, Alkoholerwerb, Führerschein,...Und auch keine Grenzwerte für Schadstoffe, innerörtliche Tempolimits, usw.

Tiere werden nicht als Bürger betrachtet, sie spielen also für diese Frage keine Rolle.
  1. Jetzt fängst Du schon an, weitere Kriterien aufzustellen. Erst war es nur die Betroffenheit von politischen Entscheidungen. Jetzt auch die Eigenschaft als "Bürger".
  2. Und: Auch unter 18 bzw. 16jährige werden auch nicht als "Bürger" betrachtet: https://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrger
Ein Vater mit fünf Kindern hat trotzdem nur eine Stimme. Die anderen Stimmen sind nicht seine, sondern die seiner Kinder. Die Wahlen in Deutschland sind geheim. Man kann nicht für jemand anderen eine Stimme abgeben. Oder wie meinst du das?

Ja was denn nun? Also sollen die Kinder doch nicht wahlberechtigt sein? Wie soll ein vierjähriges Kind ohne elterliche Hilfe seine Stimme denn abgeben? Das würde auch im Widerspruch zur elterlichen Sorgepflicht stehen:

https://www.familienhandbuch.de/familie-leben/recht/ehe-familie/ElterlicheSorgeBedeutung.php

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Imago8 
Beitragsersteller
 29.10.2020, 12:25
@tevau

Die Argumentation für die Grenzwerte geht am Thema vorbei. Denn bei deinen Beispielen geht es um den Schutz vor Gefahren, nicht um die Inanspruchnahme von Grundrechten. Das Kinder i.d.R. schutzbedürftiger sind als Erwachsene, stelle ich gar nicht zur Debatte.

Es ist für meine Frage unerheblich, ob Kinder als Bürger bezeichnet werden oder nicht. Kinder sind Menschen. Für sie gelten die Grundrechte. Für Tiere gelten sie nicht. Ich halte die Tierfrage daher für eine unnötige Ablenkung vom Thema.

Wenn ein Vater seinem Kind dabei hilft, seine Stimme abzugeben, ist es immer noch die Stimme des Kindes, nicht die des Vaters. Wobei fraglich ist, ob ein Kind, das nicht in der Lage ist, zur Wahl zu gehen, überhaupt auf die Idee kommen würde, das zu tun. Es soll außerdem niemand zum Abstimmen gewzungen werden. Es geht darum, allen das Abstimmen zu ermöglichen, die abstimmen wollen.

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tevau  29.10.2020, 15:06
@Imago8
Denn bei deinen Beispielen geht es um den Schutz vor Gefahren

...und da wäre es wohl mindestens genauso so wichtig, nicht durch Setzen eines Grenzwertes bestimmte Gefahrenfälle zuzulassen, oder?

Inanspruchnahme von Grundrechten

Die Grundrechte sind in vielen Fällen eingeschränkt, zum Beispiel, wenn verschiedene Grundrechte kollidieren, oder wenn es einen guten Grund gibt, und bei Kindern gibt es viele Gründe. Es gibt kaum ein Grundrecht, das bei Kindern nicht oder nur eingeschränkt gilt.

Kinder haben nun man nicht die Fähigkeit, für sich selbst und für die Gemeinschaft verantwortlich zu entscheiden, und deswegen gilt, dass die Eltern (oder Erziehungsberectigten) für die Kinder entscheiden.

Wenn ein Vater seinem Kind dabei hilft, seine Stimme abzugeben, ist es immer noch die Stimme des Kindes, nicht die des Vaters. 

Das ist vielleicht formal die Stimme des Kindes, inhaltlich ist es aber die Äußerung des Vaters. Wenn Papa sagt SPD und Kind sagt NPD (weil es von denen immer so schöne braune Gummibärchen bekommt), dann wird der Papa natürlich das machen, wozu er berechtigt und verpflichtet ist: Selber die Entscheidung treffen.

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