Was sagt ihr zu diesem Gesetz in Madagaskar?
Soll angeblich dort eingeführt werden.Egal ob ja oder nein.Was haltet ihr allgemein davon?
Männer die sich an Kindern vergehen (sexuell) werden dann kastriert.
33 Stimmen
9 Antworten
Ist sogar zu mild die Strafe
7veren⁷
Ich bin ein Fan der Menschenwürde. Madagaskar anscheinend nicht so.
Ist deren Sache, finde ich aber falsch.
Wenn schon der Staat nicht vorlebt, dass man die Menschenwürde und das Recht auf körperliche Unversehrtheit achten soll, dann frage ich mich wie er das ernsthaft von seinen Bürgern verlangen will.
Nebenbei: Beinahe ironisch von einem Land, in dem Kinderehen SO stark verbreitet sind...
gebe dir absolut recht. Mal angenommen Kindsmutter bezichtigt einen Mann ihrer Wahl dass er sich an ihrem Kind vergangen hat.
Nachdem er kastriert wurde gesteht Kindsmutter ein dass sie sich getäuscht hatte.
Das nutzt dann diesen entmannten Mann auch nichts mehr
Nein, eine chemische Kastration ist in Deutschlan NUR mit Zustimmung des Betroffenen möglich. Damit entällt das "Zwang" bei der Kastration.
Ok ich habs falsch ausgedrückt, es is tatsächlich noch in Gesetzen einiger Bundesländer enthalten, wird jedoch so nicht mehr umgesetzt, wie mit der Todesstrafe die erst vor einigen Jahren im letzten Bundesland formhalber aus dem Gesetz enfernt wurde. Faktisch wird in Deutschland nur kastriert wenn der Betroffene zustimmt.
Wenn jemand kastriert wurde heißt das ja nicht, dass er keine Kinder mehr anfasst. Man kann auch ohne Pe nis und Hoden übergriffig werden. Es gibt ja auch Frauen, die Kinder sexuell ausnutzen, und die haben auch keinen Pen is oder Hoden.
Und wie geht es weiter? Dieben werden die Hände abgehackt, Spannern die Augen ausgestochen?
Ich habe davon gehört. Das ist eine archaische Bestrafung, grausam, unmenschlich und verstößt gegen international gängige Menschenrechtskonventionen. Wer so gefährlich ist, der gehört in ein geschlossenes psychiatrisches Krankenhaus, bis er als geheilt gilt. Gegebenenfalls also für immer. Zum Glück gibt es wenige solcher Sexualstraftäter. Normale Sexualstraftäter sollten möglichst hohe Haftstrafen erhalten. Aber sicherlich keine Zwangskastration. Das darf ein Staat nicht machen.
Dafür, dass der Mann mit seiner Aktion ein ganzes Leben nachhaltig geschädigt oder vielleicht sogar zerstört hat, ist so eine Haftstrafe eindeutig zu wenig. Er sollte wählen dürfen, ob Entmannung oder Sicherheitsverwahrung nach der Haftstrafe dran ist.
Zwangskastration ist per Gesetz bis heute auch in Deutschland erlaubt.