Was passiert wenn man mit 17 alleine Auto fährt und einen Unfall baut?
Wie wird man bestraft?
5 Antworten
Dann ist der Führerschein auf jeden Fall erstmal weg und egal ob es die Schuld vom anderen Autofahrer war, denn dann bist du automatisch schuldig. Geldstrafe ist auf jeden Fall auch drin und eventuell nachprüfung. Der Führerschein kann auch für mehrere Jahre weg sein das weiss ich leider nicht so genau
Das wurde nicht bestritten. Bestritten habe ich lediglich die automatische Schuld. Und das ist quatsch.
Ich gehe davon aus, dass der 17jährige einen Führerschein hat und begleitet fahren darf.
Fahren ohne Begleitung ist eine Owi (70 €) und bringt 1 Punkt in Flensburg. Es ist kein Fahren ohne Fahrerlaubnis! Der Führerschein wird widerrufen. Aufbauseminar ist Pflicht zur Wiedererlangung.
Wegen des Unfalls: Haftung hängt von der Versicherung ab. Vielleicht nehmen sie den 17jährigen in Regress.
Haftung hängt von der Versicherung ab.
Wie bitte? Haftung hängt von dem Grad des Verschuldens ab.
Hast du meinen Satz komplett gelesen? Auszugsweise zitieren und drauf rumreiten bringt nichts.
Der Regress hat nichts mit der Haftung, sondern mit einer Obliegenheitsverletzung zu tun. Damit wird lediglich das Innenverhältnis Versicherer / Versicherungsnehmer geregelt.
Dem Führerschein kannst du Lebewohl sagen..
..und dem Versicherungsschutz vermutlich auch.
Vom Führerschein kannst du dich dann verabschieden, das ist fahren ohne Fahrerlaubnis. Die Versicherung wird den Schaden des anderen warscheinlich zahlen, sich das Geld aber bei dir wieder holen.
Begründe bitte mit Zitat der Rechtsgrundlage, warum er ohne Fahrerlaubnis fährt, wenn er gegen die Auflagen seiner Fahrerlaubnis verstößt.
Weil ich gerne sehen würde, welche abenteuerliche Begründung du da an den Haaren herbeiziehen willst.
Wer einen Führerschein mit 17 besitzt und ohne Begleitperson unterwegs ist, muss nicht nur ein Bußgeld bezahlen. Das Fahren ohne Begleitperson gleicht der Strafe für Fahren ohne Fahrerlaubnis. Laut § 21 Straßenverkehrsgesetz kann eine Geldstrafe sowie eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr verhängt werden. In der Regel werden jedoch eine Geldbuße von 70 Euro und ein Punkt vergeben. Außerdem verhängt die Fahrerlaubnisbehörde einen Widerruf des Führerscheins.
https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinklassen/bf17-fuehrerschein/
Eine Contentmill als Rechtsgrundlage, wie überraschend und überzeugend. Der Schreiberling übersieht, dass ein Auflagenverstoß nicht unter §21 StVG fallen kann, da eine FE vorhanden ist. Relevant ist hier §6e Abs 2 StVG. Kann das Geschreibsel der Conentmill erklären, warum der Gesetzgeber einen Entzug der Fahrerlaubnisklasse B bei einem Auflagenverstoß vorschreibt, wenn angeblich keine Fahrerlaubnis der Klasse B vorhanden ist?
Die erlaubniss zu Fahren ist im Zusammenhang mit der eingetragenen Begleitperson. BF17 oder Ausgeschrieben BEGLEITETES FAHREN MIT 17 ist ja wohl das was es auf den Punkt bringt. Es heißt Begleitetes Fahren weil jemand debei sein muss. Diese Person muss über 30 sein und 5 Jahre den Führerschein der Klasse B besitzen, desweitern max 1 Punkt in Flensburg. Die eingetragene Begleitung ist die Vorraussetzung dafür das die Fahrerlaubnis vor dem vollendeten 18. Lebensjahr gültig ist, fehlt die Begleitperson im Auto ist es Fahren ohne Fahrerlaubniss! Geh zu einer beliebeigen Fahrschule und frag da mal nach oder frag nen Anwalt für Verkehrsrecht!
In meinem Führerschein ist z.B. meine Brille eingetragen, trage ich diese nicht fahre ich faktisch ohne gültige Fahrerlaubniss.
Die Rechtsgrundlage wurde von mir genannt, deine Vermutungen treffen nicht zu.
Achso, noch in der Pupertät, da ist es natürlich normal, dass man ausfallend wird, wenn einem die Argumente ausgehen. Eine sehr zielführende Lösung, die deine Glaubwürdigkeit natürlich enorm steigert.
Wenn ich mir dein Facebookprofil so ansehe, wage ich das zu bezweifeln. Aber dann streich ich mir Troisdorf lieber gleich rot auf der Karte an, nicht dass ich da im Ghetto noch vermöbelt werde.
ohne gültige Fahrerlaubnis: https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html
BF17: der Führerschein ist ebenfalls weg - Auflagenverstoß
die Versicherung kann dich mit bis zu 5000€ in Regress nehmen, beim ersten Fall, ist die ganz raus
beim ersten Fall, ist die ganz raus
Falsch, denn die Versicherung ist auf das Fahrzeug, nicht auf den Fahrer gebunden.
Den Haftpflichtteil. Den kann das Fahrzeug nicht verlieren.
Überleg mal: So ein Bengel schupst einen Öltanker von der Straße, 30.000 Liter leichtes Heizöl fließen in einen See, der unter Naturschutz steht. Könnte sich die Versicherung da herauswinden, könnte der Bengel den Schaden sein Leben lang nicht mehr auch nur annähernd begleichen. Deshalb ist das vom Gesetzgeber so gewollt. Richtig rezitiert hast du das mit dem 5000 Euro, die die Versicherung von dem Verursacher zurückholen kann und wird. Und dieser betrag ist genau da gedeckelt.
Blödsinn. Schuld ist der, der schuldhaft einen Unfall verursacht. Eine automatische Schuld gibt es nicht.