Was passiert, wenn in einer offenen Ehe die Frau schwanger wird? Wer ist dann der rechtliche Vater?
Macht man dann einen Vaterschaftstest? Was wenn der Ehemann nicht der leibliche Vater ist?
Die Frau und der Ehemann wollen das Kind zusammen großziehen und der leibliche Vater wollte eh nur bumsen. Also alle sind so zufrieden aber muss der Ehemann das Kind dann erst noch adoptieren oder ist er automatisch der rechtliche Vater?
18 Stimmen
10 Antworten
Bei Ehepaaren ist der eingetragene Ehemann automatisch der anerkannte Vater, insofern er keinen Einspruch einlegt. Selbst wenn das Paar in Scheidung lebt, also das Trennungsjahr schon läuft.
Man behaupte, das dient dem Schutze des Kindes
Am besten mal beim Standesamt anrufen. Die sind ja auch für die Eintragung zuständig und müssten die passenden Informationen parat haben. Ist noch die Frage, welche Probleme entstehen, wenn der echte Vater die Vaterschaft verweigert
Soweit ich es weiß zwei Jahre ab Bekanntwerden eines Verdachtes. Kann aber auch nur ein Jahr sein.
Die Juristen gehen wohl davon aus, dass ein Mann so viel Kontrolle über seine Frau hat und es deshalb zu keiner Schwangerschaft von einem anderen Mann kommen kann. Das ist natürlich Blödsinn.
Der Ehemann ist der rechtliche Vater. Der leibliche Vater muss aber Unterhalt zahlen. Wenn er nachweisen kann, dass er grosses Interesse am Kind hat und dass sein Umgang dem Kind gut tut, kann er auch ein Besuchsrecht verlangen. Die Chancen darauf sind aber minimal.
das mit dem Unterhalt des leiblichen Vaters ist mir unbekannt - weißt du, wann das Gesetz geändert wurde?
muss der leibliche Vater auch unterhalt zahlen wenn der Ehemann die Vaterschaft akzeptiert?
Was wenn der leibliche Vater unbekannt ist?
Nein muss er nicht. Sobald der Ehemann die Vaterschaft akzeptiert gilt er als Vater und muss auch zahlen solange er nicht widerlegen kann, dass er nicht der biologische Vater ist 🤗
Ok aber das könnte er doch theoretisch mit einem Vaterschaftstest beweisen auch wenn er zuerst akzeptiert hat oder?
Ich glaube, das geht nicht. Wenn du im Bewusstsein, nicht der biologische Vater zu sein die Vaterschaft anerkennst, kannst du sie später nicht widerrufen. Möglicherweise darfst du das nicht einmal, wenn du immer geglaubt hast, du seist der biologische Vater. Ich bin aber kein Jurist.
In Deutschland muss die Vaterschaft nicht manuell anerkannt werden, wenn verheiratete Menschen ein Kind bekommen. Hier muss der Ehemann nur dann aktiv werden, wenn er eben nicht als leiblicher Vater eingetragen werden möchte.
auch wenn der Ehemann in dieser Konstellation nicht der biologische Vater ist, ist er dem Gesetz nach erst mal automatisch der legale Vater des Kindes (sofern er nicht die Vaterschaft bestreitet) - er muss es also nicht zusätzlich adoptieren
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anders verhält es sich, wenn in einer offenen Ehe die andere Partnerin des Ehemannes schwanger ist - in einem solchen Fall gibt es die Möglichkeit, dass die Partnerin das Kind zur Adoption freigibt und der Ehemann und die Ehefrau es dann adoptieren -
das war früher häufiger der Fall als man denkt, man kann es fast nicht glauben , natürlich war einer der Hauptgründe dabei, einen Skandal zu vermeiden, der berufliche Karriere und gesellschaftliches Ansehen sehr schnell ruiniert hätte, wäre diese Angelegenheit publik geworden - also Deckel druff und gut
Niemand muss verraten, wer wann mit wem im Bett war. Nur für das Kind könnte es eines Tages problematisch werden, wenn es feststellt, dass es die falsche Blutgruppe hat. Irgendwann müsste man dann reinen Wein einschenken, da es auch Erbkrankheiten oder Veranlagungen gibt, die zu kennen oder auszuschließen hilfreich wäre.
Wie lange kann er Einspruch einlegen?