Was ist eine Meinung und was eine Beleidigung?
10 Antworten
Guten Tag!
Meinungen definiert das Bundesverfassungsgericht im Rahmen des Artikel 5 Abs. 1 S. 1 GG als Werturteile jeglicher Thematik. Darunter fallen Äußerungen oder Handlungen, die eine Bewertung gegenüber einer Situation oder einer Person beinhalten. Tatsachenbehauptungen fallen hingegen nicht darunter.
Beispiel: ,,Ich finde, du siehst heute sehr schön/nicht so schön aus.“
Hier wird das äußere Erscheinungsbild einer Person bewertet. Diese Form der Äußerung ist auch von der Meinungsfreiheit umfasst.
Die Beleidigung nach § 185 StGB ist eine Sanktionsnorm und greift in die in der Verfassung verankerten Meinungsfreiheit ein. Die Meinungsfreiheit gilt nämlich nicht schrankenlos. Wenn die persönliche Ehre als geschütztes Rechtsgut als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts mittels einer Beleidigung verletzt wird, liegt eine strafbare Beleidigung vor. Eine Beleidigung ist dabei die Kundgabe gegenüber einer anderen Person der Nichtachtung oder Missachtung, die objektiv geeignet ist, die persönliche Ehre nicht unerheblich zu verletzen. Bewertungen, die objektiv die persönliche Ehre eine Person verletzt, stellen mithin eine Beleidigung dar. Diese Art von Meinung ist verfassungsrechtlich nicht mehr geschützt und wird mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe bestraft.
Ob eine Äußerung als Beleidigung zu qualifizieren ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Nicht jede Äußerung ist objektiv auch eine Beleidigung. Zudem kommt es auf das subjektive Empfinden des Opfers nicht an.
Kurz: Meinungen und Beleidigungen verschmelzen miteinander. Ob eine Äußerung den Tatbestand der Beleidigung erfüllt, entscheidet letztlich das Tatgericht nach den Umständen des Einzelfalls. In der Rechtsprechung bestehen dazu zahlreiche Fälle.
Mit freundlichen Grüßen
ChaosLeopard
Eine Meinung ist die Stellung, die du für etwas hast.
Eine Beleidigung ist etwas, das jemanden entweder mit Worten oder durch sonstige absichtliche Handlungen verletzt und erniedrigt.
"Wo Hass beginnt, hört die Meinung auf."
Hi,
die Meinungsfreiheit endet genau da, wo du die Rechte anderer verletzt!
Eine Beleidigung ist eine Äußerung oder Handlung, die dazu dient, die Ehre oder das Ansehen einer Person zu verletzen. Sie drückt Missachtung oder Nichtachtung gegenüber dieser Person aus. Beleidigungen können verbal, schriftlich, bildlich, durch Gesten oder auch durch körperliche Handlungen erfolgen.
Strafgesetzbuch (StGB) § 185 Beleidigung
Du kannst dich hinterher also nicht hinstellen, und behaupten, dass diese Beleidigung meine Meinungsfreiheit ist.
Stimmt, das kann ich nachvollziehen, und mitfühlen.
Aber trotzdem, du musst eben lernen, deine Gefühle unter Kontrolle zu halten, und die Vernunft handeln lassen.
Das muss schließlich jeder lernen, und die allermeisten schaffen das auch, also kannst du das auch.
Ich finde, das Vernunft in meinem Fall, die schlechteste Lösung ist. Aber du hast Recht!
Eine Beleidigung ist es dann wenn sich jemand beleidigt fühlt, natürlich kann man aber die Messlatte unnatürlich niedrig setzen und sich von allem beleidigt fühlen, mit sowas kommt man vor Gericht aber in der Regel nicht weit, Kleinigkeiten wie Depp o.Ä werden fast immer wegen Nichtigkeit fallen gelassen.
Eine Meinung kann einer alleine haben, zu einer Beleidigung gehören mindestens zwei.
LG, joe.
Mir fällt es schwer, wenn ich sehe wie ein kind misbraucht wird oder ein hund getötet wird, der person ehre oder ansehen zu gewähren. Ich fühle mich aber trotzdem nicht als beleidigende person. Das ist eine miese morlaische zwickmühle!