Warum ist fremdgehen nicht strafbar?
15 Antworten
Weil das Privatsache ist.
Fremdgehen ist nicht gleich Fremdgehen. Manche Paare endlieben sich und Probleme entstehen, manchmal will man es nicht wahrhaben und hält aneinander fest. Wenn es zu Enttäuschungen kommt, verletzt das, das kann sich hochschaukeln. Kein Gericht würde so tief in die Beziehung eintauchen und ermitteln, wer wen das erste mal psychisch verletzt hat, bzw. um das Motiv und Beweise für Fremdgehen zu finden. Es ist ja auch Empfindungssache, wann man sich verletzt fühlt und hier eine Grenze festzulegen wäre Willkür.
Weil du niemanden gewaltsam verletzt, oder gewaltsam beraubst.
Vor allem wäre die Frage, wo ziehe ich die Grenze? Wo fängt Fremdgehen an? Bei manchen fängt das schon mit dem Gedanken an Sex mit anderen oder flirten an, für andere bei einem Kuss oder Sex.
Außerdem musst du alle anderen Dinge, die zu seelischem Schmerz führen, der durch andere Personen verursacht werden, genauso bestrafen. Und wenn es danach geht, würden wir alle miteinander im Knast hocken.
- Was im Privatleben stattfindet, geht den Staat idR nichts an, solange niemand verletzt wird. Emotionale Verletzung ist Privatsache.
- So etwas lässt sich oft schwer beweisen.
- Ab wann es fremdgehen ist, definiert jeder anders. Für den einen sind es Pornos gucken, für den Anderen rumknutschen oder Sex haben, für den Nächsten auch nur mit anderen Menschen zu reden.
- Wenn der Staat sich bei emotionaler Verletzung einmischen soll, wo wäre dann die Grenze? Müsste es dann nicht auch strafbar sein sich zu weigern über Probleme zu reden?
Die Freiheit der Person steht im Grundgesetz und somit wäre ein solches Fremdegehgesetz verfassungswidrig
Es ist die Strafe der Moral, würde eigentlich die Todesstrafe erlauben in dem Fall. Es ist aber schwer einen solchen Tatbestand nachzugehen, es passiert häufig.
würde eigentlich die Todesstrafe erlauben
Blödsinn, höchstens in islamisch-geprägtem Raum, und da auch nicht überall.
Du brauchst mir keine Moralapostel spielen, aber rein von der humanitären Situation ist Fremdgehen mit vielen Problemen verbunden Rache, Eifersucht und und und.
Man sollte rechtmäßig bestraft werden.
Rache ist ein völlig anderes Thema und wird strafrechtlich auch selbstverständlich verfolgt.
Du musst eben al junger Mensch noch sehr viel lernen über den Rechtstaat ,denn du scheinbar nicht kennst.
Der User hat Null Ahnung vom Rechtsstaat .Er ist halt noch sehr jubg und unerfahren
Ja ich denke auch . Das ganze dúrfte eh von Rachegefühlen getragen sein und nicht von rechtsstaatlichen Gedanken
Hallo
Das habe ich mich in der Tat auch schon gefragt. Das Betrügen eines Partners per se ist nicht als strafbar zu erachten . davon sind wir schon seit Jahrzehnten (wenn nicht schon länger) abgerückt. Was in den eigenen vier Wänden passiert geht den Staat in der Regel nichts an ABER:
Je nach Konstellation und Handlungen der betrügenden Person könnten aber folgende Straftaten in Frage kommen:
- Unrechtmässige Aneignung (von Vermögenswerten)
- Diebstahl
- Betrug
- Veruntreuung
- Sachentziehung
- Check- und Kreditkartenmissbrauch
Liebe Grüsse,
Anna
Deine Aufzählung hat mit dem Thema des Threads nichts zu tun. Einmal davon abgesehen, dass Deine Aufzählung nur Dinge beinhaltet, die eh bereits strafbar sind.
Schau mal, wenn du meine Argumentation nicht verstehen kannst ist das nicht meine Baustelle.
Todestrafe ist in einem Rechtstaat wie Deutschland 100% Verfassungswidrig.
Und du solktest dich zu tiefst schämen für solche Gedanken !!!!!!!!
Die Freiheit der Person ist in der Verfassung verankert .