Warum gibt es ALG 1 und ALG 2?

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ALG 1 ist eine Versicherungsleistung für Leute die vorher in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hab. Die Höhe hängt von den vorher geleisteten Einzahlungen ab.

ALG 2 ist eine Sozialleistung deren Höhe gesetzlich definiert ist.

Hallo happyloner99!

Weil es der Gesetzgeber so entschieden hat!

Es gibt nicht nur ALG-1 und ALG-II,
sondern noch andere Versicherungs- und Hilfsleistungen.

Es ist ein Trugschluss, dass ALG-1 immer mehr oder viel ist.
Zum einen gibt es Menschen, die nicht so viel verdienen, aber dennoch in die Arbeitslosenversicherung einbezahlen und einen Anspruch haben. Zum anderen bekommst du den Lohn nicht zu 100% ausgeglichen und diese Versicherungsleistung nicht für immer. Insofern gelten gewisse Voraussetzungen & Bedingungen.

Sei mir nicht böse, aber wer wegen der Differenz von "nur" 75,59 €
(1.178,59 € - 1.103,00 €) nicht leben kann, kann einfach nicht wirtschaften und hat ein massives Luxusproblem. Bürgergeldempfänger und alle anderen Menschen, die nicht so viel pro Monat haben, müssen auch sparen und wirtschaften. Selbst Menschen, die normal arbeiten, sparen und wirtschaften. Reiche wirtschaften auch, da diese in der Regel das Geld vermehren und nicht aus dem Fenster werfen wollen.

Gesetzlich ist es eben so, dass es unterschiedliche Geldmittel, Fördergelder, Unterstützungen und Varianten gibt, diese aber an Voraussetzungen gebunden sind. Zum einen geht es erst einmal um die Person, die etwas beantragt. Also um Schüler, Studenten, Arbeiter, Arbeitslose, Rentner, Erwerbsminderungsrentner, Kranke, Behinderte, Arbeitsunfähige usw. Je nach Sachverhalt greifen dann andere Gesetze. Bei Hilfsgelder A wird Status x ausgeschlossen. Bei Hilfsgelder B wird Status y ausgeschlossen. Bei Hilfsgelder C werden A und B ausgeschlossen, aber man kann zusätzlich noch Hilfsfelder D beantragen. Zudem gelten für einige Menschen noch Rabatte/Ermäßigungen und andere Dinge.

Und, bevor der Staat einfach einmal so Geld "gibt", wird vorab geprüft,
ob denn nicht andere Gesetze & Hilfsmittel greifen oder die Person anderweitig Guthaben, Vermögen usw. besitzt und dieses verwendet werden kann.

Wenn du einen Anspruch auf ALG-I hast, könntest du zwar einen Bürgergeldantrag stellen, aber dieser würde abgelehnt werden, da du eben einen Anspruch auf ALG-1 hast.

ALG-I ist eine Versicherungsleistung!
ALG-II ist eine Sozialleistung!

Reicht das ALG-I nicht, dann kannst du weitere Fördergelder beantragen.
Zumeist wird dann Wohngeld oder Bürgergeld. Wobei die Jobcenter eher an die Wohngeldstelle verweisen, da damit relevante Defizite ausgeglichen werden können.

Ich bin immer wieder erstaunt darüber, dass die meisten Menschen nicht mit Geld umgehen können und meinen, dass man zum Leben extrem viele Dinge benötigt.

Ich betreue Menschen, die 800,00 €, 900,00 €, 1000,00 €, 1100,00 € pro Monat haben und eigentlich gut leben könnten, wenn diese an der Einstellung arbeiten.

Außerdem muss es klar sein, dass Sozialgelder auch einen gewissen Anreiz schaffen sollen. Zwar wäre es egal, da man eine Tätigkeit und den Beruf an sich nicht vom Geld abhängig macht, aber dennoch soll eine gewisse Art der Motivation gegeben sein. Es muss schon gleichwertig und menschenrechtskonform sein.

Und ja, je nach Einkommen ist das Arbeitslosengeld 1 durchaus niedriger als das Arbeitslosengeld 2 (Bürgergeld). Wenn man eben wenig verdient, dann ist es eben so. Zudem ist es auch nicht schwer, dass das Bürgergeld oft höher ist, da sich Grundbeträge alle paar Jahre erhöhen, die Angemessenheitsgrenzen von KdU erweitern und zusätzliche Gelder für Mehrbedarfe, dezentrale Warmwasserzubereitung usw. auch eine Rolle spielen. Zudem können Bürgergeldempfänger noch Freigrenzen ausschöpfen und im Rahmen der Grenze ohne Anrechnung hinzuverdienen. Ferner können Bürgergeldempfänger ein bezahltes Ehrenamt ausüben, da dies auch nicht angerechnet wird.

Gut, wir sprechen nicht von Zusatzeinnahmen, da auch die Person, die ALG-1 bekommt, hinzuverdienen und arbeiten darf/kann.

Ich finde diverse Vergleiche ohnehin "doof", da es eben unterschiedliche Systeme und Varianten für unterschiedliche Menschen gibt. Zudem muss man klar Versicherungs- von Sozialleistungen trennen. Ferner ist es falsch, diverse Menschen gegeneinander aufzuhetzen.

Außerdem soll das Arbeitslosengeld-1^nur "kurz" überbrücken und einen Puffer bilden. Viele Menschen, die ich betreue, haben in kurzer Zeit sofort einen anderen Job gefunden. Insofern ist die Grundidee der Überbrückung nicht schlecht, aber schon seit Dekaden ausbaufähig. Ansonsten kann man selbst Geld sparen und dieses nutzen oder eigenständig überbrücken. Selbst wenn man "nur" kurz ausfällt, kann man kompensieren. ALG-1 müsste fair bei 100% liegen. Wenn man gut verdient, wäre es egal, da selbst 60% ausreichend und mehr sind, als man zum Leben bräuchte. Bei Menschen, die wenig verdienen, sehe ich es eben kritisch und undurchdacht.

Hier kannst du mehr lesen:
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/finanzielle-hilfen/arbeitslosengeld-anspruch-hoehe-dauer

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/finanziell-absichern/voraussetzungen-einkommen-vermoegen

Auf jeden Fall gibt es unterschiedliche Systeme. Es gab auch schon Hartz 1, Hartz 2, Hartz 3, Hartz 4. Namensgeber war eben "Peter Hartz".

Jetzt schimpft es sich "Bürgergeld" und es sind schon wieder ein neues Konzept und ein neuer Name im Kopf der Regierung. Die Regierung möchte es nun wohl in "Grundsicherung für Arbeitssuchende" umbenennen.

Anderer Name, aber der gleiche Mist!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Weil ALG - 1 eine Versicherungsleistung nach erfüllen der Anwartschaftszeit und Arbeitslosigkeit nach dem SGB - lll von der Agentur für Arbeit ist.

Dieses wird im Regelfall nach dem vorherigen durchschnittlichen Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate berechnet, ist zeitlich auf 12 Monate unter 50 Jahren und ab 50 stufenweise je nach Alter und eingezahlten Beiträgen und von der Höhe her begrenzt.

Bürgergeld ist eine Sozialleistung nach dem SGB - ll vom Jobcenter und soll das Existenzminimum sichern und es kann derzeit bei erfüllen der Voraussetzungen theoretisch bis zur Altersrente und Arbeitsfähigkeit bezogen werden.

Sonst wäre das Sozialamt mit Grundsicherung nach dem SGB - Xll zuständig.

Kann man mit seinem anrechenbaren ALG - 1 das Existenzminimum nicht decken, kann man einen möglichen vorrangigen Anspruch auf Wohngeld von der Wohngeldbehörde prüfen lassen, sonst einen zusätzlichen Antrag auf Bürgergeld stellen.

Dann bekäme man den Differenzbetrag vom anrechenbaren Einkommen bis zum Grundbedarf nach dem SGB - ll als Aufstockung vom Jobcenter gezahlt.

ALG (1) ist einer Versicherungsleistung, für die Du auch Beiträge bezahlst.

Sofern diese geringer ausfällt als das Bürgergeld (was eine beitragsfreie Sozialleistung ist) kannst Du zusätzlich zum ALG entweder Wohngeld oder aufstockendes Bürgergeld beantragen.

Es sind eben zwei verschiedene Töpfe.

ALG I ist eine vorrangige Leistung. Bevor du also Bürgergeld beantragst, musst du (wenn du einen Anspruch hast) ALG I beantragen. Wenn das Arbeitslosengeld deinen Bedarf nicht decken kann, kannst du aufstockend Bürgergeld beantragen.