Wann greift die Sperrfrist bei Eigenbedarfsanmeldung einer Mietwohnung?

5 Antworten

Eine Sperrfrist gibt es nun dann, wenn sogenanntes Wohneigentum nach WEG gegründet wird, d.h. der Eigentümer eines gesamten Hauses verkauft seine Wohnungen einzeln.

Bei einem reinen Wohnungsverkauf gibt es keine Sperrfrist. Der neue Eigentümer muss lediglich die gesetzlichen Kündigungsfristen zwischen 3-9 Monaten (bei Euch dann 9 Monate) einhalten.

Hier in Hamburg finden wir sonst so schnell keine Wohnung. Wir sind verzweifelt, weil wir nicht wissen, wohin. 

In dem Fall könnt Ihr der Kündigung aufgrund einer Härte nach § 574 BGB widersprechen. Das bringt Euch dann noch etwas Zeit.

Alternativ auch mal den Mietvertrag prüfen. Es ist zwar unwahrscheinlich, aber vielleicht wurde hier eine Eigenbedarfskündigung vertraglich ausgeschlossen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Immobilienfachwirt/Immobilientechniker
Inkognito-Nutzer   29.04.2024, 13:13

Hallo,
danke für die Erklärung. Dem jetzigen Eigentümer gehört nur diese Wohnung im Mehrfamilienhaus. Hier sind noch 2 weitere Mietwohnungen und 3 weitere Eigentumswohnungen.

Ja, wir brauchen auf jeden Fall viel Zeit. Wir sind ja schon älter und brauchen dringend eine Wohnung im EG, weil ich nicht mehr richtig laufen kann. Viele Treppen schaffe ich nicht.

Einen Umzug schaffen wir allein nicht und wir haben kein Geld für ein Umzugsunternehmen. Kann man hier auch rechtlich den neuen Eigentümer in die Pflicht nehmen?

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ChristianLE  29.04.2024, 13:22
@Inkognito-Fragesteller
Kann man hier auch rechtlich den neuen Eigentümer in die Pflicht nehmen?

Leider nicht. So hart, es klingt, aber der Vermieter stellt nur die Kündigung zu und Ihr müsst ihm dann die Wohnung zum Vertragsende aushändigen.

Klingt doof, aber für den Umzug müsstet ihr dann jetzt schon mal anfangen zu sparen.

Wenn Du aber wohl leider auch körperlich beeinträchtigt bist, dann wäre das ein weiterer Grund, der Kündigung zu widersprechen. Das macht die Kündigung nicht ungeschehen, aber es räumt Euch etwas mehr Zeit bei der Wohnungssuche ein.

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PlayadeMuro  29.04.2024, 19:16
@Inkognito-Fragesteller

Man muss nicht unbedingt eine Erdgeschosswohnung mieten.

Es gibt doch tatsächlich genügend Häuser, die mit einem Lift ausgestattet sind.

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wir leben in einer Mietwohnung. Der Eigentümer ist ein Privatmann. Der will nun unsere Wohnung an einen anderen verkaufen, der dann über Eigenbedarf einziehen will.

War die Wohnung schon eine ETW als ihr sie angemietet habt?

Wenn ja greift der § 577a gar nicht.

Die Sperrfrist greift wenn Wohnungen eines Hauses während der Mietdauer eines Mieters in ETW umgewandelt und dann erstmals verkauft werden.

Allerdings verstehe ich den Absatz 1a dieses Gesetzes so, dass diese 3 Jahre Sperrfrist nur bei Veräußerungen an oder von Gesellschaften gilt. Stimmt das, oder greift diese Sperrfrist auch bei Privatleuten, die Vermieter/Eigentümer sind?

Das hast Du falsch verstanden. In Abs. 1a steht "...Die Kündigungsbeschränkung nach Absatz 1 gilt entsprechend ..." Das heißt gilt auch ...

In Hamburg sind es übrigens 10 Jahre.

Die Sperrfristen greifen soweit ich weiß nur, wenn eine Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt wurde.

Der neue Eigentümer kann erst dann Eigenbedarf anmelden, wenn er im Grundbuch eingetragen ist. Das dauert einige zeit. Und die Frist ist dann davon abhängig, wie lange ihr schon dort wohnt.

Inkognito-Nutzer   29.04.2024, 13:09

Danke. Wir wohnen seit 10 Jahren in der Wohnung. Der jetzige Eigentümer hat mehrere Wohnungen. Er besitzt diese Immobilie übrigens erst seit einem Jahr. Unsere Wohnung will er nun wieder verkaufen.

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florestino  29.04.2024, 13:10
@Inkognito-Fragesteller

Bei 10 Jahren Wohndauer wäre die Kündigungsfrist 9 Monate. Aber erst ab Eintragung im Grundbuch kann der neue Eigentümer kündigen.

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Diese Sperrfrist gilt beim Verkauf von Privat nur, wenn die Wohnung in Wohnraum umgewandelt wurde z.B. durch eine Teilungserklärung. Der neue Eigentümer darf also nachdem er die Wohnung gekauft hat, vermutlich Eigenbedarf anmelden.

Wie lang seid ihr denn bereits in der Wohnung?

Inkognito-Nutzer   29.04.2024, 13:10

Seit 10 Jahren. Was ist eine Teilungserklärung? Und was bedeutet die Umwandlung einer Wohnung in Wohnraum? Das verstehe ich leider nicht.

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KuarThePirat  29.04.2024, 13:16
@Inkognito-Fragesteller

Jemand hat ein ganzes Haus mit mehreren Wohneinheiten, die er einzeln vermietet. Er will jetzt eine einzelne Wohnung verkaufen und wandelt diese durch eine Teilungserklärung in eine Eigentumswohnung um, damit er die Wohnung alleine verkaufen kann.

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Inkognito-Nutzer   29.04.2024, 22:01
@KuarThePirat

Danke für die Erklärungen.

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Sofern es sich um eine bestehende Eigentumswohnung handelt in die Sie seinerzeit eingezogen sind, gibt es keine Sperrfrist; es gelten die ges. Kündigungsfristen.

Bei einer Mietdauer bis zu fünf Jahren beläuft sich die Kündigungsfrist auf drei Monate. Nach fünf Jahren Miete verlängert sich die Kündigungsfrist auf sechs Monate. Ab einer Mietdauer von acht Jahren beläuft sich die Kündigungsfrist auf neun Monate (§ 573 Abs. 1 BGB).

Der neue Eigentümer kann erst dann kündigen, wenn er als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.