Wärt ihr sauer auf euren Vater wenn er euch heimlich enterbt hat?

Das Ergebnis basiert auf 17 Abstimmungen

ja 53%
nein 47%

10 Antworten

Ich würde erstmal rechtlich prüfen, ob das in dem Land überhaupt möglich ist.

In Deutschland wäre die Antwort beispielsweise nein, der Pflichtanteil steht einem trotzdem zu.

Sauer wäre ich nicht, nur sehr enttäuscht dass er mir das Geld nicht gönnt und mir schienbar nicht zutraut damit verantwortungbewusst umzugehen.

Eigenständig und selbständig zu werden/zu sein, ist nicht verkehrt.

Allerdings kann der Vater einen Erben nicht so einfach "enterben". Es gibt Gesetze und der Erbe bekommt auf jeden Fall seinen Pflichtteil.

Und mit "einem Zettel dagelassen" ist es auch nicht getan. Dazu mü0te der Vater ein Testament hinterlegt haben. Und bevor DAS nicht eröffnet wurde, bekommt auch der nichts, dem das Geld gespendet wurde.

Wenn der Erblasser allerdings alles einem Verein oder sonst wem gespendet hat, wird es schwierig. Da nimmt man sich einen Anwalt und läßt sich beraten.

ja

Meine Eltern können mit ihrem Geld tun was sie wollen und es auch vererben wie sie wollen.

Allerdings sollte man über sowas auch vorher mal sprechen. Denn das man als Kind erwartet im Erbe berücksichtigt zu werden, wenn vorher nichts anderes besprochen wurde und man ein gutes Verhältnis hat, sollte eigentlich klar sein.

ja

Er hat zwar Recht und es ist auch total legitim das zu machen, aber die Frage ist ja, ob wir persönlich sauer wären und da ich nicht perfekt bin, wäre ich schon sauer bzw. enttäuscht.

Hätte mir dann gewünscht wenigstens einen Teil zu bekommen.

GutWetter  19.10.2022, 09:36

Bekommst du auch.

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Adenauer4963  19.10.2022, 09:53
@GutWetter

Hm aus der Frage hatte ich es so herausgelesen, dass man in dem vorgestellten Szenario nichts bekommt

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GutWetter  19.10.2022, 10:58
@Adenauer4963

Niemand kann zu 100% enterbt werden, auch, wenn der Erblasser jemanden in seinem Testament enterbt. Jedem steht ein Pflichtteil zu.

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GutWetter  19.10.2022, 11:09
@Adenauer4963

Da müsste ich googeln (mach du 😉). Entweder 1/2 oder 1/4 des gesetzlichen Anteils.

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Adenauer4963  19.10.2022, 11:22
@GutWetter

Ja hahaha, war ich diesmal echt, hab deinen Kommentar halt auch sofort gesehen

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KittyCat2909  20.06.2023, 12:03
@Adenauer4963

Das stimmt so nicht. Der Pflichteil wird aufgeteilt zwischen dem Ehepartner und den verbliebenen Kinder(n). Der Partner hat zu Anfangs die Hälfte, sofern sie in einer Zugewinngemeinschaft lebten- aus den restlichen 50%. Die Restlichen 50% werden zwischen dem verbliebenen Ehepartner und den Kinder(n) aufgeteilt. Enterbte Kinder würden die Hälfte des normalen Erbteilanspruches erhalten. Bsp ein Kind würde entsprechend (lebender Ehepartner) ¼% Erbeil Pflichtteilsquote. Ansonsten bei nicht enterbung 1/2 % der 50 % Erbes.

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nein

Hey!

Der Pflichtteil steht einem rechtlich zu und ohne Enterbungsgrund kann man nicht enterbt werden. Dazu zählt z.B. eine Straftat gegen die Person von der man erbt, eine Straftat die mit mehr als 10 Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist, eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr,..

LG