Vorteile einer OHG gegenüber GmbH?

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Besteht die OHG(/KG) nur aus natürlichen Personen bzw. ist mindestens eine natürliche Person Vollhafter, so besteht keine Offenlegungspflicht für die Jahresabschlüsse. Zudem gibt es für die zu erbringende Einlage keinen Mindestbetrag wie bei der GmbH.

Aus einer OHG kann man entnahmefähige Gewinne ohne Ausschüttungsbelastung entnehmen, da sie bereits mit dem persönlichen Steuersatz versteuert sind. Bei einer GmbH ist KapErtrSt fällig und eine Ausschüttung benötigt einen Gesellschafterbeschluss, man ist also auf die übrigen Gesellschafter angewiesen.

Das fällt mir spontan ein. Es mag sicher noch mehr Gründe geben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Diplom-Finanzwirt, Betriebsprüfer seit >20J.