Vorfall bei Media Markt: Taschenkontrolle nach Online-Abholung 🎒?
Hallo Leute,
Letzte Woche habe ich online ein Produkt bei Media Markt bestellt und es zur Abholung in der Filiale geschickt. Heute wollte ich es abholen. Da ich den Aufzug benutzte, gelangte ich direkt in den Laden, obwohl die Abholstation draußen vor dem Geschäft liegt.
Als ich das Geschäft verließ, sprach mich ein Sicherheitsmitarbeiter an und verlangte, meinen Rucksack zu durchsuchen. Er begründete dies damit, dass es "normal" sei und nichts mit mir persönlich zu tun hätte. Ich lehnte die Durchsuchung sofort ab, da ich nichts gestohlen hatte, mich bereits außerhalb des Geschäfts befand und die Diebstahlsicherung nicht ausgelöst worden war. Obwohl er mir eine Plakette zeigte, die ihm angeblich das Recht zur Durchsuchung gab, weigerte ich mich weiterhin, meinen Rucksack zu öffnen.
Der Filialleiter kam hinzu und drohte, die Polizei zu rufen, falls ich die Durchsuchung weiterhin verweigere. Ich stimmte dem zu, da ich wusste, dass der Sicherheitsmitarbeiter weder mich anfassen noch meinen Rucksack durchsuchen durfte. Nach etwa 15 Minuten traf die Polizei ein, bestehend aus einem Polizisten und einer Polizistin. Die Polizistin durchsuchte meinen Rucksack, und der Polizist kontrollierte meine kurze Hose. Das war für mich in Ordnung, da ich sicher war, dass sich keine fremden Gegenstände in meinem Besitz befanden.
Zuhause angekommen, habe ich im Internet recherchiert und gelesen, dass die Polizei meinen Rucksack ohne konkreten Diebstahlsverdacht ebenfalls nicht hätte durchsuchen dürfen.
Hat die Polizei Recht? dass sie sowohl mein Rucksack als auch mein Kurzhose Tasche kontrolliert haben?
8 Antworten
Hey,
danke für deine Frage und ich bin wahrlich keine Juristin, deswegen keine Gewehr auf meine Meinung dazu:
Meiner Meinung nach steht's grundsätzlich jedem frei, ob er sich so eine Kontrolle gefallen lässt oder nicht.
So weit mir bekannt ist, ist's rechtlich nämlich so, dass Security-Mitarbeiter ohne konkreten Verdacht keine Taschenkontrolle machen dürfen, vor allem nicht, wenn man sich schon außerhalb des Geschäfts befindet.
Auch die Polizei braucht für eine Durchsuchung normalerweise einen konkreten Verdacht oder eine Einwilligung.
Wie gesagt: Ich hoffe, ich hab' mich mit meiner Ansicht nicht zu kompliziert ausgedrückt.
Alles richtig gemacht. Dem Filialleiter hätte man noch erklären können dass das der letzte Besuch bei MM war. Ein Beschwerde bei der Zentrale könnte man auch noch schreiben.
Unglaublich dass sich manche "Sicherheitsmitarbeiter" einbilden zu dürfen. Offenbar bekommen die null Schulung was sie dürfen und was nicht.
Hat die Polizei Recht? dass sie sowohl mein Rucksack als auch mein Kurzhose Tasche kontrolliert haben?
Ja. Ein Diebstahlsverdacht ist leicht konstruiert. Der besteht schon dadurch dass der Laden die Pol ruft weil jemand gestohlen haben soll. Dass das nicht stimmt kann sie nicht wissen.
Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich werde die Zentrale darüber informieren, dass ich heute eine sehr schlechte Erfahrung in einer Filiale erleben musste.
- Ein Sicherheitsmitarbeiter darf dich nicht ohne konkreten Verdacht festhalten, auch darf er sich eine Kontrolle des Rucksackes nicht erzwingen, du kannst musst es aber nicht zeigen.
- Nur die Polizei darf dich durchsuchen – und auch nur mit einem konkreten Verdacht oder Gerichtsbeschluss.
Daher war die Kontrolle die die Beamten dort vollzogen haben rechtlich grenzwertig – und möglicherweise unzulässig, da kein konkreter Verdacht da war.
Die Polizei hat dennoch die Möglichkeit aufgrund "Gefahr im Verzug oder Gefahrenabwehr" jemanden zu durchsuchen, wobei das hier nicht zutreffen würde da du dich kooperativ verhalten hast.
Da dich der Sicherheitsmitarbeiter nicht festhalten darf ohne konkreten Verdacht hättest du einfach gehen dürfen, hätten die dich festgehalten und du wärst gestürzt oder sonstiges, und hinterher hätte sich herausgestellt das du nichts hattest, hättest du diese Person anzeigen können wegen :
- Freiheitsberaubung
- Körperverletzung
Was ich an deiner Stelle jetzt machen würde oder du kannst :
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Polizei einreichen, weil:
Keine rechtliche Grundlage für die Durchsuchung bestand, du dich außerhalb des Ladens befandst, und es kein Diebstahlverdacht vorlag.
Beschwerde bei Media Markt oder dem Sicherheitsdienst-Anbieter einreichen, z. B. wegen:
unzulässiger Einschüchterung, und falscher Behauptung, dass „Plaketten“ Durchsuchungsrechte verleihen.
Ob du das machen willst liegt alleine bei dir.
Ich bin kein Rechtsanwalt oder sonstiges, habe nur Erfahrung im Handel und deren praktiken
Vielen Dank für Ihre hilfreiche Antwort.
Ich habe mich bereits beim Kundenservice beschwert und warte noch auf deren Rückmeldung. Ich werde zunächst abwarten, wie sie reagieren. Nun weiß ich aber, was beim nächsten Mal zu tun ist.
Gegen die Polizei werde ich vorerst nichts unternehmen, da ich von dieser Erfahrung immer noch schockiert bin und keine Lust mehr darauf habe.
Zum einen, ja, dass war von den Cops rechtens. Schließlich hätte es ja auch sein können das du wirklich was im Rucksack hast. Also geht die potentiell erst mal von einem Diebstahl aus.
Aber ernsthaft, was machst du denn da bitte für einen Zirkus? Das versehe ich ja nun absolut Null.
Sicher ist das nervig gerade wenn man weiß nichts gemacht zu haben, aber was hätte es dich denn gekostet dem Typen den Rucksack zu zeigen?
Er hätte einmal kurz rein geschaut und gut wäre es gewesen. Das war völlig überflüssig.
Da mein Rucksack mein persönliches Eigentum ist, steht es mir frei zu entscheiden, ob ich ihn öffne oder nicht.
Wie Sie meinem Artikel hoffentlich entnehmen konnten, befand ich mich zum betreffenden Zeitpunkt außerhalb des Geschäfts. Die Diebstahlsicherung wurde nicht ausgelöst, was als ausreichender Beweis dienen sollte.
Ich habe den Beitrag gut und aufmerksam gelesen. Finde es aber trotzdem absolut unnötig.
Abgesehen davon bist du ja vorher im Geschäft gewesen.
Also wenn du im Lidl einkaufen warst, schon auf den Parkplatz bist und die Ware in deinem PKW einlädts, kann trotzdem ein Mitarbeiter von Lidl kommen und dich festhalten weil " Du hast ja geklaut " ?
Er war aber nicht bei Lidl. Aber selbst wenn, auf dem Parkplatz würde so etwas nicht passieren. Das muss dann direkt vor oder nach dem Ausgang passieren.
"Zum einen, ja, dass war von den Cops rechtens."
Nein war es nicht, es bestand kein konkreter verdacht.
"Aber ernsthaft, was machst du denn da bitte für einen Zirkus? Das versehe ich ja nun absolut Null."
Du verstehst Null das jemand für seine Rechte einsteht ?
Alles klar
Wenn die Mitarbeiter den Polizisten sagten, dass sie den Versacht des Diebstahls haben, dürfen die Beamten Dich durchsuchen.
Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich werde die Zentrale darüber informieren, dass ich heute eine sehr schlechte Erfahrung in einer Filiale erleben musste.