Vorfahrtsstraße an jeder Kreuzung?
Wenn ich beispielsweise in ein Dorf reinfahre und sehe das Vorfahrtsschild, habe ich ja logischer Weise Vorfahrt. Muss aber im Verlauf dieser Straße an jeder Kreuzung ein Vorfahrtsschild stehen? Wenn nicht, gilt dann rechts vor links, obwohl ich, als ich ins Dorf gefahren bin, ein Vorfahrtsschild hatte?
8 Antworten
Ich nehme an, du meinst nicht Zeichen 301 (Rotes Dreieck), sondern Zeichen 306 ('Spiegelei").
Es soll zwar an jeder Kreuzung wiederholt werden, muss aber nicht.
Der Text in der StVO zu dem Zeichen ist eindeutig:
Das Zeichen zeigt an, dass Vorfahrt besteht bis zum nächsten Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren.“, 206 „Halt. Vorfahrt gewähren.“ oder 307 „Ende der Vorfahrtstraße“.
Steht überhaupt kein Schild, wird die Vorfahrtstraße also nicht aufgehoben. Du hast weiter Vorfahrt. Kein rechts vor links.
StVO §8
An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht,
- wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder
- für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen.
Also: Steht an einer Kreuzung gar kein Schild, gilt "Rechts vor Links" und nichts anderes. Dabei ist es vollkommen irrelevant ob an der Kreuzung vorher ein Schild stand oder nicht. Es kann auf übersichtlichen Kreuzungen das Hauptstraßenschild entfallen. Es stehen aber in jedem Fall in der Nebenstraße die "Vorfahrt beachten"-Schilder.
Du meinst Z. 306, Vorfahrtstraße? Das Zeichen gilt bis zum nächsten Z. 307 (Ende Vorfahrtstraße), Z. 205 (Vorfahrt gewähren) oder Z. 206 (Halt, Vorfahrt gewähren).
Nach der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO, zu Zeichen 205 und 206, VI., ist jede Kreuzung, bei der von rechts vor links abgewichen werden soll, positiv und negativ zu beschildern. Dazu gibts einige Ausnahmen, bitte in der VwV nachlesen.
Daher: Im Prinzip muß das Schild wiederholt werden. :-)
Natürlich kann sich eine Vorfahrt an jeder Kreuzung ändern und ist deshallb über ausgeschildert und/oder durch Fahrbahnmarkierungen und/oder Bordsteine gekennzeichnet.
Grüße
Dann gilt rechts vor links, wenn nichts anderes ausgeschildert ist. Eine Vorfahrtstraße ergibt sich erst aus einer entsprechenden Beschilderung.
Kann mich nur dumbo77 anschließen.
Eigentlich sind alle Kreuzungen Beschildert, mit Bordsteinen abgegrenzt oder mit Markierung entsprechend markiert. Wenn nichts zutrifft und keine Ampel oder ein Polizist dort steht, dann gilt rechts vor links.
Mittlerweile sind rechts vor Links Kreuzungen aber auch meist mit Haltelinien markiert.
Der FS fährt am Ortseingang an Zeichen 306 (Vorfahrtstraße) vorbei. Erst an der nächsten Kreuzung steht kein Schild. Zeichen 306 bleibt aber laut StVO so lange gültig, bis es explizit aufgehoben wird. Also kein rechts vor links, sondern weiter Vorfahrt für den FS.
Der FS fährt am Ortseingang an Zeichen 306 (Vorfahrtstraße) vorbei. Erst an der nächsten Kreuzung steht kein Schild. Zeichen 306 bleibt aber laut StVO so lange gültig, bis es explizit aufgehoben wird. Also kein rechts vor links, sondern weiter Vorfahrt für den FS.
Etwas verworren.Wenn du das Vorfahrtsschild siehst (Bild 1) hast du Vorfahrt zu gewähren.Wenn du auf einer Straße mit diesem Verkehrszeichen (Bild 2) fährst befindest du dich auf der Hauptstraße und hast Vorfahrt.

Ja ok. Aber wenn ich mich auf der Vorfahrtsstraße befinde, dieses Schild aber an der nächsten Kreuzung nicht ist, bzw. gar kein Schild, gilt dann rechts vor links?
Du bist auf der Hauptstraße und hast Vorfahrt.Ein Ende der Hauptstraße muss durch ein Verkehrsschild, Ende der Hauptstraße angezeigt werden(Hauptstraßenschild mit einem schwarzen Querbalken)
Aber wenn dort gar nix ist, obwohl ich mich auf der Vorfahrtsstraße befand als ich in diesem Ort gefahren bin?