Antwort
StVO §8
An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht,
- wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder
- für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen.
Also: Steht an einer Kreuzung gar kein Schild, gilt "Rechts vor Links" und nichts anderes. Dabei ist es vollkommen irrelevant ob an der Kreuzung vorher ein Schild stand oder nicht. Es kann auf übersichtlichen Kreuzungen das Hauptstraßenschild entfallen. Es stehen aber in jedem Fall in der Nebenstraße die "Vorfahrt beachten"-Schilder.