Vom Bundesamt einen Brief erhalten, der nicht verständlich ist?
Hallo,
es geht um einen Brief, den ein Bekannter von mir vor kurzem erhalten hat. Dabei weiß ich allerdings nicht, worum es geht und mir ist die Fachsprache nicht verständlich. Deswegen bitte ich um Hilfe und eventuell um eine leicht verständliche Übersetzung, irgendwie.
Wurde der Antrag und die Klage abgelehnt? Ist das eine Einladung, oder worum geht es genau!
Danke Im Voraus!!
4 Antworten
Es geht um eine Klage.
Eine Klage die gegen ein Bundesamt gerichtet ist.
Der Kläger oder besser, dessen Anwalt, hat eine Klageschrift an das Gericht geschickt.
Das Gericht hat die Klageschrift an das Bundesamt geschickt.
Das Bundesamt antwortet dem Gericht: Bitte weist die Klage ab.
Abweisen bedeutet, daß das Bundesamt seine Entscheidung nicht berichtigen muß.
Dieses ist völlig üblich. Jetzt muß der Richter entscheiden, ob er die Klage zuläßt, dann kommt es zu einer Verhandlung. Weist er die Klage ab, kommt es nicht zu einer Verhandlung. Dann muß die Entscheidung des Bundesamtes akzeptiert werden.
Beamtendeutsch ist grausam.
Das Bundesamt hat beim Gericht die Abweisung der Klage beantragt.
Letztendlich entscheidet das Gericht.
Das Bundesamt hat beantragt,die Klage abzuweisen.
Wie das Gericht entscheiden wird, ist noch offen.
Ein Bundesamt kann zwar einen Antrag abweisen aber keine Klage. Das Bundesamt beantragt vor Gericht, diese Klage abzuweisen (=abzulehnen). Jetzt muss das Gericht entscheiden. Je nach Entscheidung des Gerichts könnten dagegen Rechtsmittel eingelegt werden (in der Regel Berufung oder Revision). Dazu braucht man aber dann sinnvollerweise einen Rechtsanwalt.
Da hat wohl ein Asylbewerber vom BAMF einen abschlägigen Bescheid erhalten.
Dagegen hat er Klage erhoben, also eine Art Einspruch eingelegt.
Der Verfasser des Briefs (Wer ist denn der Absender?) beantragt nun, diese Klage des Asylbewerbers abzuweisen.
Danke für Ihre Antwort!
Vor kurzem wurde (laut Asylbewerber) eine Klage zum Asylverfahren erhoben, da er die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt bekommen wollte. Daraufhin hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge diesen Brief zugeschickt, also ist es der Absender.
Habe ich das jetzt richtig verstanden: Asylantrag des Aylbewerbers wurde jetzt im Prinzip ganz abgelehnt, oder? Oder ist das eine Mitteilung, dass das Bundesamt das Gericht abweist (was genau ist hier mit abweisen gemeint? Ablehnen? Lehnt das Bundesamt die Klage ab?
Die Klage wird erst vor Gericht entschieden. Es ist noch nichts entschieden. Das BAMF wird wohl routinemäßig die Abweisung der Klage fordern. Abweisung heißt: Das Amt bittet das Gericht, zu erklären, dass die Klage nicht begründet ist. Dann könnte der Kläger nichts mehr gegen den Bescheid machen.
Es geht um eine Klage und das Bundesamt beantragt, daß das Gericht sie abweist. Ob das Gericht das macht, weiß man nicht.
Danke Ihnen für die Antwort. Aber was soll man in so einer Situation machen? Wird was gefordert? Oder ist das eine Mitteilung, dass das Bundesamt das Gericht abweist (was genau ist hier mit abweisen gemeint? Ablehnen? Lehnt das Bundesamt die Klage ab?)
Danke für die Antwort! Also hat das Bundesamt die Klage abgewiesen? Und wartet nun auf dem Gericht?