Versammlungsfreiheit gibt es nur für Deutsche. Ausländer haben kein Recht auf Versammlung?

9 Antworten

Das Grundgesetz spricht das Recht auf Versammlungsfreiheit in Artikel 8 erst einmal allen Deutschen zu.

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

Da dieser schlichte Artikel im Jahr 1949 verfasst wurde, als es außer Besatzugssoldaten kaum Ausländer in Deutschland gab, muss er durch die Rechtsprechung weiterentwickelt werden.

Nach überwiegender Rechtsuaffassung gilt dieses Recht aber für jedermann. Die Uni Potsdam schreibt hierzu:

1.Persönlicher Schutzbereich

Art. 8 GG ist ein sog. „Deutschengrundrecht“. Das bedeutet, dass die Gewährleistungen eines Grundrechts nur für „Deutsche“ i.S.v. Art. 116 I GG gelten. Nicht-Deutsche können sich auf das sog. „Auffanggrundrecht“ oder auch „Jedermanngrundrecht“ i.S.d. Art. 2 I GG berufen. Wie damit umzugehen ist, dass für „Deutsche“ i.S.d. Art. 116 I GG andere Maßstäbe gelten sollen, als für „Ausländer“ ist unter Jurist*innen zum Teil umstritten. Nach überwiegender Auffassung entfaltet Art. 2 I GG eine vergleichbare Schutzwirkung für Ausländer, die von den sog. „Deutschengrundrechten“ ansonsten ausgeschlossen wären.

Zudem ist Deutschland den allgemeinen Grundsätzen der Menschenrechte verpflichtet, zu denen ebenso die Versammlungsfreiheit so wie die Freiheit der freien Meinungsäußerung gehören.

Diese "Politikerin irgendwo" könnte durchaus Alice Weidel heißen.

https://www.uni-potsdam.de/de/rechtskunde-online/rechtsgebiete/oeffentliches-recht/grundrechte/versammlungsfreiheit-art-8-gg

Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_8.html

Stimmt schon

Ausländer müssen sich dagegen auf das Auffanggrundrecht des Art. 2 Abs. 1 GG berufen.

Woher ich das weiß:Hobby – Seit Jugendtagen verfolge ich täglich die politische Welt

Hat wahrscheinlich das Grundgesetz zitiert (Art.8 Abs.1 GG) "Alle Deutschen haben das Recht sich [...] zu versammeln"

Theoretisch gesehen hat sie damit also recht. Aber gemäß Art. 18 AEUV (des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) ist „jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verboten“.

Daher wird argumentiert, dass es auch für EU Bürger ein Versammlungsrecht gibt, da EU Recht (z.B. AEUV) höher steht als Deutsches Landesrecht (z.B. GG)

Ansonsten kann ich mich den anderen Kommentaren anschließen.

Grundgesetz für die Bundesrepublik DeutschlandArt 8 

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Art. 8 des GG

Wenn man das Recht unterschiedslos allen Ausländern gewährte, könnten die den Anspruch auf Einreise nach Deutschland fordern, um ihr Versammlungsrecht wahrzunehmen.

Doch heißt diese Einschränkung nicht, dass Ausländer nicht an Demonstrationen teilnehmen dürften.

Fontanefan  13.11.2023, 12:13

Über Beschränkungen heißt es in der Wikipedia:

"Da sich die Versammlungsfreiheit auf den Schutz friedlicher Versammlungen beschränkt, verbietet § 2 Absatz 3 VersammlG das Mitführen von Waffen und sonstiger gefährlicher Gegenstände bei einer Versammlung. Gemäß § 27 Absatz 1 VersammlG stellt dies eine Straftat dar. Ebenso strafbar ist es, entgegen § 17a Absatz 1 VersammlG Schutzwaffen gegen Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen mit sich zu tragen. Tatbestandsmäßig sind beispielsweise Masken, Körperpolster und Kampfsportausrüstung.[64] Weiterhin folgt aus § 17a Absatz 2, § 29 Absatz 1 Nummer 1 a VersammlG ein strafbewehrtes Vermummungsverbot. Hiernach ist es verboten, das Gesicht zu verdecken und Gegenstände mitzuführen, die dazu geeignet und bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern. Unzulässig sind somit beispielsweise Sturmhauben und Masken.[65]"

Da sind Ausländer nicht erwähnt.

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Fontanefan  13.11.2023, 12:19
@Fontanefan

Treffend ist der Hinweis von Altersweise auf die Ausführungen seitens der Uni Potsdam. Das Vermummungsverbot dient dazu, strafbewehrte Handlungen nach Möglichkeit auszuschließen.

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