Bei Frauen läuft Erregung eher im Kopf ab im Gegensatz zu Männern.
Und etwas wie z.B. Sexchats zu lesen regt die Fantasie an, sprich den Kopf.
Bei Männern ist in der Regel eine visuelle Komponente erregender, also etwas real vor sich zu sehen.
Bei Frauen läuft Erregung eher im Kopf ab im Gegensatz zu Männern.
Und etwas wie z.B. Sexchats zu lesen regt die Fantasie an, sprich den Kopf.
Bei Männern ist in der Regel eine visuelle Komponente erregender, also etwas real vor sich zu sehen.
Meine Meinung:
Die Aussage "die NationalSOZIALISTISCHE Partei war sozialistisch" ist in etwa so zu sehen wie die Aussage "in der PIRATENpartei sind echte Piraten". 🤷♂️
Nur weil etwas sozialistisch im Namen hatte heißt es nicht, das Sozialismus drin war.
Es gibt keine 14 Gehälter. Lediglich Weihnachtsgeld i.H.v. 90% eines Monatsgehalt. Also quasi ein 13. Gehalt.
Beihilfen haben nur Beamte nicht jedoch die Angestellten.
Bundesweit sind etwa 60% der Beschäftigten Angestellte. Im Kommunalen Bereich sogar 90%.
Ja man kann vom Gehalt leben, aber viel mehr nunmal auch nicht.
Zumindest sofern man einmal im Monat auch mal mit dem/der Partner/in ausgehen will oder nicht gerade in der Amtsleitung oder der Stellvertretung eingruppiert ist.
Mach den Realschulabschluss bitte noch fertig.
Ohne den ist es suuuuper schwer in den öffentlichen Dienst zu kommen, außer man hat schon eine andere Erstausbildung.
Ich bin selbst im dritten Lehrjahr zum VFA und wir haben von unseren 20 Auszubildenden im dritten LJ (große kreisfreie Gemeinde) nur eine einzige Person mit Hauptschulabschluss und das auch nur, weil deren Eltern bereits in der Verwaltung dort arbeiten.
Ansonsten wünsche ich dir viel Glück und lass dir nichts falsches einreden. Der öffentliche Dienst braucht mehr Fachkräfte, als in den nächsten Jahren zur Verfügung stehen werden.
Meine persönliche Meinung:
Spontan fällt mir z.B. ein:
Provider hat eine Störung oder
der Router muss wieder oder neu eingerichtet werden.
Doch Anspruch auf Wohngeld sollte schon gehen, wenn du beim Wohngeldantrag der Wohngeldstelle einen abgelehnten Antrag auf Bafög (bzw. bei einer Erstausbildung abgelehnter Antrag auf BAB) vorlegen kannst.
Denn "dem Grunde nach" Anspruch auf Bafög hat man eigentlich nicht bei einer bezahlten Ausbildung, sondern stattdessen i.d.R. Anspruch auf BAB.
Und BAB geht nur bei Erstausbildung.
Daher habe ich einen abgelehnten Bafög-Antrag (bzw. erläutert warum er abgelehnt würde) und einen abgelehnten BAB-Antrag mit meinem Wohngeldantrag eingereicht und das hat gepasst.
Bei mir läuft es in meiner Zweitausbildung aktuell so.
Bisher zahlt man nur auf Lohn die Sozialabgaben.
Auf Kapitalerträge wie Zinsen oder Dividenden fallen aktuell erst ab dem tausendundersten € im Jahr Einkommenssteuern an, die jedoch keine Sozialabgaben beinhalten.
Wenn man also auch hier ab einem gewissen Einkommen im Jahr extra Sozialabgaben draufschlägt trifft dies salopp gesagt sowieso nur die "die von ihren Zinsen leben können".
bleibt halt die Frage ab welchem Betrag man anfängt diese Abgaben draufzuschlagen. Und genau da fängt ja die Debatte an.
Setzt man die Abgaben bei niedrigeren Kapitaleinkünften trifft dies eben eventuell ebenso jemanden, der genug von seinem Ersparten anlegt.
Nun ja es kann ja ca 3,5 * 10^110 verschiedene Kombinationen geben, wenn man nur die ASCII Zeichen benutzt (Zahlen, Buchstaben und "Umschalt-varianten" davon). Eine Milliarde ist 10^9.
Aktuell gibt es etwa 8,16 Milliarden Menschen auf der Welt.
Also wenn jeder einen Account hätte hätten wir noch etwa 10^101 Mal so viele Möglichkeiten. Das kann also noch seeeeeeeeeeeeeeehr lange dauern bis das aufgebraucht ist. Um genau zu sein ist diese Zahl so groß, dass wahrscheinlich vorher die Menschheit ausgestorben sein wird.
Klar, wenn man noch keine Ausbildung vorher absolviert hat unterstützen einen sogar das Jobcenter oder andere soziale Träger zusätzlich mit Geld. Und eine Ausbildung lohnt sich immer. Danach sind normalerweise schon 2 - 3 k netto (ca 2800 - 4500 brutto) drin, je nach Beruf und Aufgabengebiet.
Nach der aktuellen DIN 5008 in folgenden 5 Zeilen:
Frau
Clementine Musterfrau
Karlstr. 35
0553 Fischingen
SCHWEIZ
Tatsächlich ist sich die Rechtsprechung hierüber insoweit einig, dass nur Männer sich des Exhibitionismus nach §183 StGB strafbar machen können.
Für alle anderen wird aber in der Regel der §183a StGB "Erregung öffentlichen Ärgernisses" herangezogen, der auch mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe (also wie der §183) geahndet wird.
In Verbindung mit §184h StGB "Begriffsbestimmung für sexuelle Handlung" kann also eine Frau nicht aufgrund des §183 StGB , sehr wohl aber aufgrund des §183a StGB bestraft werden.
Ob die Identität dabei eine Rolle spielt oder das Geschlechtsmerkmal, dazu kann ich leider nichts sagen. Aber ich finde die Argumentation von neugierig131 auch logisch.
TLDR: Nein eine Frau kann nach aktueller Rechtsprechung nicht nach §183 StGB bestraft werden.
Kann man immer machen.
Sucht man sich einen 450 € Nebenjob (oder weniger), oder z.B. mit Kind oder bei Zeitmangel beantragt man BAB, bzw. Wohngeld wenn BAB abgelehnt wird, etc.
Gibt viele Möglichkeiten, nur muss man seine Ansprüche halt senken.
Auto wird währenddessen schwierig, größere Anschaffungen auch und Urlaubsreisen sowieso.
Also Blumen und Geschenke finde ich zum Date übertrieben. Ich kenn die Person ja noch nicht und weiß nicht was oder welche Blumen Sie gerne mag.
Aber beim Kaffeetrinken-Date übernehme ich die Rechnung eigentlich immer. Die Geste finde ich noch sehr in Ordnung und kostet ja nicht die Welt. Selbst als Azubi kann ich mir das leisten. -m 31
Setz dich evtl. mit der Forstbehörde in deiner Gemeinde (Bürgerbüro/Rathaus), bzw. deinem Landkreis (also Landratsamt) in Verbindung.
Die können dir bestimmt weiterhelfen.
Die o.g. kenne ich, aber wenn ich Wörter nicht kenne, dann Bedeutung nachfragen oder selber googlen.
Ist doch logisch.
Wie Pokemon, aber die konnten sprechen.
War mir irgendwie lieber und hatte eine fortlaufende Geschichte erzählt, und verschiedene Themen und Charaktere beleuchtet.
Komisch finde ich daran, dass am Ende Metall, Maschinen und Kanonen zu sehr stattfinden, hatte mich früher aber nicht gestört (es war halt so).
Bietet aber nicht so viel potential außerhalb der Manga/Anime wie die anderen beiden Reihen (Videospielkonzepte und natürlich Trading Card Game). Gab/Gibt es zwar, sind aber m.M.n. eher ein Reinfall.
Ey Leute es geht evtl. um den Erstauszug, wo man noch keine Ahnung von irgendwas hat.
Also hier erst mal was ich so gut wie immer drin habe:
So und nun die optionalen Dinge bei mir:
Streusplitt aus den Splittkisten? Dafür sind die da.
Das Bußgeld nimmt ja nicht der Lehrer, dem ist es egal ob man vorher verreist oder sich dafür krank meldet.
Aber die Grenz- und Kontrollbeamten an Flughafen und co. sind in der Woche vor den Ferien natürlich im Dauereinsatz um eben solche Eltern ab zu fangen, die meinen, durch das früher verreisen Geld sparen zu können.
Bußgeld für Eltern, die ihre Kinder während der Schulpflicht oder dem Krankenbett mit in den Urlaub nehmen ist selten unter 1000€, sodass man dadurch sogar mehr bezahlt, als durch das "Früher Vereisen" gespart wurde.
Also vor allem an Flughäfen, Bahnhöfen und Grenzen sind diese Kontrollen EXTREM häufig und die Kontrolleure ziehen speziell die Gruppen in denen jüngeren Personen dabei sind heraus.
Fazit: kann man also machen, aber geht halt auf Risiko deiner Eltern.