BAB beantragen mal sehen was dann wird. Erzählen kann man viel, aber geprüft wird nur bei Antragstellung.

Am besten auch gleich Wohngeld dazu - denn wird das BAB abgelehnt kannst du mit dem Ablehnungsbescheid unter Umständen Wohngeldberechtigt sein und dann zählt der Monat der Antragstellung.

Normalerweise ist nämlich BAB vorrangig, aber wenn du keinen Anspruch hast, könnte Wohngeld greifen.

...zur Antwort

Weiß ich jetzt nicht so recht.🤔

Klingt einfach nur nach einer hetzerischen Aussage.🤦‍♂️

Wann genau waren linke "an der Macht", um Migranten ins Land zu lassen?

...zur Antwort

Negativ:

Überrascht wie hart und unfair andere Menschen jemanden behandeln oder verurteilen.

Und natürlich wie "unterkomplex" Menschen manchmal denken und sich verhalten.

Positiv:

Am Anfang des Monats mehr Geld zu haben, als durch z.B. Taschengeld möglich war.

...zur Antwort

Dungeon Keeper 2

KKND

Starcraft 1

Fallout 1 und 2

Heroes of Might and Magic 3

Jazz Jackrabbit 2

die Liste geht lange weiter und die meisten davon werden gegen Weihnachten herum installiert und gezockt.

...zur Antwort

Kurz:

Weil die Bundesrepublik Deutschland, also "der Staat" ein sogenanntes Staatenbündnis ist, also aus "den Bundesstaaten (um den USA Vergleich herzustellen)", den Bundesländern besteht, die sich zusammengeschlossen haben um als Deutschland aufzutreten.

...zur Antwort

Dazu gerne die Tagesschau von gestern (21.07.2025) schauen. Die haben auch eine Nachricht zur Post und deren Laufzeiten gebracht.

Ansonsten ist eine Laufzeit von bis zu 4 Tagen nach Postaufgabe als Zustellungszeitraum normal.

...zur Antwort

Hab auch schon mal gedacht:

Hm 5-7 € generell für die Tagesschau und Berichterstattungen wären ok. Der Rest sollte durch bspw. eine Umfrage sozusagen dazugebucht werden können. Wer also ein anderes Angebot noch dazu möchte kann ja dann die paar Euro dazugeben, die dann in diese Produktionen (*hust* Tatort *hust*) fließen. Quasi eine Paywall für die Leute die auch wirklich den Rest konsumieren.

Ich brauche z.B. exklusiv die Tagesschau und da finde ich die 18,36 Euro pro Monat doch etwas viel.

...zur Antwort

Gibt es kein Wohnheim oder etwas in der Art bei der Hochschule?

Oft kann man selbst (oder der Arbeitgeber) ein Wohnheim vor Ort für die Studienzeit buchen. Sofern es Block- bzw. Semesterweise (also wie meistens üblich) abläuft.

Vielleicht auf der Homepage der Hochschule oder beim Arbeitgeber nachfragen.

Pendeln zur Hochschule wird sonst echt verdammt anstrengend. Täglich Hin- und Zurückfahren bei 100 Km ist ne Hausnummer.

Ansonsten noch viel Glück und Spaß beim Studium :)

...zur Antwort

 In deinem Fall sieht es nach aktueller Rechtslage ganz danach aus, dass du den Abschluss rechtlich tatsächlich besitzt – auch wenn der Notendurchschnitt objektiv nicht ausgereicht hätte. Warum?

Wenn du damals keinen Widerspruch eingelegt hast und die Frist (i.d.R. 1 Jahr wegen nicht erfolgter Rechtbehelfsbelehrung) verstrichen ist, gilt der Verwaltungsakt als bestandskräftig.

Du hast den Abschluss – rechtlich gültig und wirksam, auch wenn er auf einem Fehler beruht. Nur bei schwerwiegenden Täuschungen oder arglistiger Erlangung könnte das anders aussehen.

Wenn die Schule den Fehler nicht bemerkt hat oder nicht reagiert hat, und du den Abschluss jahrelang genutzt hast, ist dein Vertrauen in die Gültigkeit schutzwürdig – und der Verwaltungsakt bleibt bestehen.

Wenn du es beanstandest kann es aber korrigiert werden. (Rücknahme und Neuausstellung)

Kannst du aber selber entscheiden.

Ich bin kein Anwalt, aber so würde ich die Rechtslage beurteilen nach normalen Verwaltungsvorschriften.

...zur Antwort

Kein Sorge das passiert eben. Ich hatte das z:b. auch schon bei extremer Müdigkeit, zu langem Hinauszögern oder einfach Hitze im Raum.

Komisch wird es erst, wenn keine Intimität mehr initiiert oder ständig abgewimmelt wird.

...zur Antwort

Zur Not kann man die auch extra angeben.

Z.b. "Mustermann Straße 72a 3.OG re 12345 Musterstadt"

für die Wohnung rechts im 3. Stock, wenn man die Treppe hochkommt, nachdem man die Eingangstür der Wohnungen unter der Hausnummer 72a betritt.

...zur Antwort

Puh gute Frage, kommt darauf an, ob du "Student" sein kannst.

Bei mir lief es so:

Nach dem Abi 2012 im Studiengang Informatik eingeschrieben und nebenbei bei Mecces gejobbt. Da ich aber "jung und dumm" war, bin ich quasi nie zu den Vorlesungen erschienen und hab gefaulenzt. Ich war eben kein Student, bzw. hatte nicht das Mindset.

Nach 1,5 Jahren kam die Orientierungsprüfung, zu der ich natürlich nicht erschienen bin, weil ich ja eh nichts gelernt habe. Es folgte die Exmatrikulation.

Also bin ich auf der Suche nach einer Alternative zu meinem Chef und bat um eine Ausbildung. Die habe ich dann auf 2 Jahre verkürzt von 2015 bis 2017 absolviert und war danach Assistent im Store.

Anfangs machte mir die Arbeit bei Mc Donald's Spaß, jedoch kam mit der Zeit immer mehr Stress und auch Übergewicht dazu.

Ich suchte wieder nach neuen Lösungen. Der erste Absprung Ende 2019 als Management Trainee bei der Enterprise Autovermietung ging schief (auch aufgrund von Corona) und ich ging nach 9 Monaten anschließender Arbeitslosigkeit zurück zu Mc Donald's.

Also hab ich den Entschluss gefasst in einen Bürojob zu wechseln. Da dies aber mit einer Gastroausbildung gar nicht so leicht ist, entschied ich mich eine neue zweite Ausbildung zu machen. Ich hatte ein bisschen was angespart und konnte mir den Gehaltsverlust erlauben, was übrigens keine Selbstverständlichkeit ist.

Was genau wollte ich machen? Keine Ahnung Hauptsache Büro. Vielleicht Buchhalter oder so.

Glücklicherweise hat mich die Kommune als Auszubildender Verwaltungsfachangestellter angenommen. Ich wusste nicht genau was das ist, aber bestimmt im Büro. Kennt man ja die typischen Ämter halt.

Ich sagte zu und hab 2022 bis 2025 die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen.

Die beste Entscheidung meines beruflichen Lebens.

Ich konnte Einblicke in verschiedene Bereiche bekommen und habe ich mich jetzt entschlossen die 3. QE als Beamtenanwärter zum Verwaltungsinformatiker 2025 bis 2028 zu beginnen. Sprich 3 Jahre Studium in Informatik und öffentliche Verwaltung.

Da bin ich also 13 Jahre später wieder da wo ich 2012 angefangen habe. Diesmal aber reifer und gewillt zu studieren. Ich werde dann hoffentlich mit 35 Jahren endlich einen festen Platz im Leben haben.

Habe ich Entscheidungen bereut? Teilweise Ja, aber die Erfahrungen die ich sammeln konnte sind definitiv nicht unbeachtlich. Und ich weiß wie es endet , sollte ich dem öffentlichen Dienst den Rücken kehren - nämlich zurück in die freie Marktwirtschaft. Nein Danke ich bleibe lieber:)

...zur Antwort
Warum gibt es dieses Prüfungssystem?

ich habe eine wichtige Frage zur Gerechtigkeit in der Ausbildung:

Warum dürfen Azubis in schulischen Gesundheitsberufen wie Ergotherapie oder Physiotherapie ihre Abschlussprüfung nur einmal wiederholen (also zwei Versuche insgesamt), während Azubis in dualen Ausbildungen (z. B. Handwerk oder Pflege) die Abschlussprüfung zweimal wiederholen dürfen (also drei Versuche)?

Das erscheint mir unfair – gerade in Berufen, wo viele mit Prüfungsangst, psychischen Belastungen oder Sprachbarrieren zu kämpfen haben. Insbesondere, weil viele Arbeitsgeber in Gesundheitsbereich von Fachkräftemangel sprechen.

Gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage? Und wurde das schon mal politisch diskutiert?

ich habe eine weitere Frage zur Bewertung in der Ausbildung:

In dualen Ausbildungen (z. B. Pflege, Handwerk, Industrie) werden meines Wissens nach die Vornoten aus der Berufsschule mit den Noten aus der Abschlussprüfung verrechnet.

In schulischen Gesundheitsberufen wie Ergotherapie oder Physiotherapie scheint das aber anders zu sein:

Dort zählt nur die Abschlussprüfung (schriftlich, praktisch, mündlich) – egal, wie gut man vorher war. Die Vornoten spielen nur eine Rolle um in der Abschlussprüfung zugelassen zu werden ( in der Regel eine 4).

Das bedeutet wenn Jemand ein 2er Durchschnitt in der schulische Ausbildung bei den Zwischenzeugnissen hatte und bei der Abschlussprüfung in einem Fach auf eine 5 steht, dann bleibt es bei der 5. Die gesamte Ausbildung war umsonst.

Stimmt das? Und wenn ja:

Warum ist das so unterschiedlich geregelt?

Ist das nicht unfair für Schüler an Berufsfachschulen, die jahrelang gute Leistungen bringen, aber wegen Prüfungsangst durchfallen?

Ich freue mich auf sachkundige Antworten oder Erfahrungsberichte – vielleicht gibt’s hier ja jemanden, der das durchgemacht hat oder sich mit Prüfungsrecht auskennt.

Ich freue mich auf Antworten oder Erfahrungen von anderen, die betroffen sind oder sich mit Prüfungsrecht auskennen.

...zum Beitrag

Nun meine laienhafte Antworten.

Frage 1 - Wie oft kann wiederholt werden?:

Die Prüfungsordnung für die Berufe Ergo- bzw. Physiotherapeut (ErgThAPrV und PhysTh-APrV) sind vorrangig durch eine Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit erlassen und somit Spezialregelungen, die gegenüber dem Berufbildungsgesetz (BBiG) vorrangig sind.

In § 7 Abs. 3 PhysTh-APrV, bzw. § 10 Abs. 3 ErgThAPrV ist festgelegt, dass nur einmal wiederholt werden darf.

Läge keine tarifliche oder gesetzliche Spezialbestimmung vor so würde § 37 Abs. 1 Satz 2 BBiG gelten in der es heißt, dass 2 Mal wiederholt werden darf.

Ob es bereits diskutiert wurde weiß ich leider gar nicht.

Frage 2 - Vornoten einbringen?:

Soweit ich aus den Verordnungen herauslesen kann, werden für das Bestehen der Prüfung lediglich die Noten der Abschlussprüfungen herangezogen. (Schriftlicher, mündlicher und praktischer Teil). Wie du sagt werden Schulnoten nur zur Zulassung benötigt.

Die Vornoten werden aber meines Wissens nach auch in keinem anderen anerkannten Ausbildungsberuf mit eingerechnet.

Bei der Gastronomie gab es Änderungen von 2022, dass jetzt keine Zwischenprüfung mehr geschrieben wird, sondern quasi Teil 1 der Abschlussprüfung nach 1,5 Jahren und diese Note dann sehr wohl zum Abschluss zählt.

Frage 3 - Fairness?:

Nun es ist nicht von der Hand zu weisen, dass diese Ausbildungen nicht gleich behandelt werden, aber das liegt (hoffentlich) an den unterschiedlichen Anforderungen im Beruf selbst. Leider kann auf einzelne Prüflinge keine Rücksicht genommen werden, ob diese an Prüfungsangst leiden oder gar deswegen nicht bestehen. In der Theorie kann man ja sagen "dafür ist doch die Wiederholung gedacht" oder "kannst ja in die Ergänzungsprüfung". Den meisten Menschen hat das bisher als Begründung gereicht, aber das heißt ja nicht, dass man alte Strukturen nicht hinterfragen sollte und müsste.

Ich schließe mich also der Meinung an, dass auch die Ergo- und Physiotherapeuten ein Recht auf 2 malige Wiederholung haben sollten. Einzig dagegen spricht, dass Stimmen laut werden könnten, die sagen "Ich will aber nicht von jemandem behandelt werden, der zweimal durchgefallen ist. Wer weiß schon ob der nicht aus Mitleid bestanden hat etc. ... Mimimi"

...zur Antwort

Such am besten etwas, das entweder nur Abends, oder nur am Wochenende geht, weil die normalen Arbeitszeiten unter der Woche sonst bestimmt häufig in die Unizeit fallen würden. Gastro oder z.B. Geränkeabteilung im Supermarkt sind in der Regel immer eine gute Anlaufstelle. Ansonsten wünsche ich dir natürlich Glück auch bei den anderen Bewrbungen.

...zur Antwort

Du steckst einen USB-Stick oder ähnliches in die Buchse und lädst das darauf abgelegte (Windows-)Betriebssystem auf den Laptop, oder gibst dich mit Linux zufrieden.

Du hast doch hoffentlich sowas, ansonsten musst du den wohl noch extra holen.

Hier gibts eine relativ übersichtliche Anleitung:

Neues Notebook mit FreeDOS gekauft – Windows startet nicht – Tuhl Teim DE

...zur Antwort