Verlassen des Schulgeländes?

5 Antworten

Nein, es wird in diesem Fall wohl kaum kein Nachspiel haben; wobei man, solange man noch in der vierten Klasse ist, noch gar nicht auf einem Gymnasium sein kann.

Der Wechsel auf das Gymnasium findet in der Regel nach Abschluss der vierten Klasse statt.

Das meinst Du wahrscheinlich auch, wenn Du von "der nächsten Schule" sprichst.

annie80  04.07.2023, 06:24

Ich nehme an, dass es um die 4. Klasse im Gymnasium geht, also die 8. insgesamt.

1
Sterntaler927  04.07.2023, 06:31
@annie80

Da hast Du vielleicht Recht. Andererseits ist die Frage doch ziemlich kindisch für jemanden in der 8. Klasse [und die "Tat" auch🙂]. Wäre halt schön, wenn man da nicht raten müsste; denn jemand, der bereits in die 8. Klasse geht - und das auf einem Gymnasium - sollte eigentlich in der Lage sein, sich klar und unmissverständlich ausdrücken zu können. 🌝

0

Nein, auf der nächsten Schule hat das kein Nachspiel und den Noten dürfte das auch nichts schaden.

ABER, es ist nun mal so, das man in der 4. oder 5. Klasse noch Minderjährig ist. Das bedeutet du bist über deine Eltern versichert. Versichert, das heißt wenn dir ein Unfall passiert, dann kommt jemand anders als deine Eltern für die Kosten auf, dich wieder gesund zu machen.

Wenn du aber das Schulgelände verlässt, das gilt auch für die neue Schule, dann bist zu in diesen Moment nicht mehr versichert, wenn dann was passiert, müssen deine Eltern alle Kosten tragen, und die sind hoch, sehr hoch.

Bomberos911  04.07.2023, 05:53

Wenn die Unfallversicherung nicht greift, greift die gesetzliche Krankenversicherung.

2
Redekunst  04.07.2023, 05:55
@Bomberos911

Ja, aber mehr dann halt auch nicht. Sachschäden deckt die auch nicht ab. Oder wenn man schnell mit den Heli in die Uni Klink muss

0
Bomberos911  04.07.2023, 06:01
@Redekunst
Sachschäden deckt die auch nicht ab.

Macht die Unfallversicherung auch nicht.

Oder wenn man schnell mit den Heli in die Uni Klink muss

Doch. Die rechnen dann eben mit der Krankenkasse ab.

Gibt Unterschiede bei der Reha etc.

Wäre aber auch nichts anderes, als wenn man nachmittags mit dem Fahrrad zu einem Freund fährt und stürzt. Das ist auch nicht gesetzlich Unfallversicherung, sondern ganz normale GKV.

1
Redekunst  04.07.2023, 06:04
@Bomberos911

Doch ist sogar was ganz anders, den die Lehrkräfte haben ja zum Beispiel auch Führsorgepflicht, dann kommt noch sowas wie das "Aufenthaltsbestimmungsrecht" dazu. Glaube mir, ich arbeite an einer Schule, ich habe sowas leider schon miterleben müssen (Glücklicherweise kein sehr schwerer Unfall, aber immerhin schon etwas das Operiert werden musste) das was dann mit den Versicherung geregelt werden muss, und das was auf den Eltern sitzen bleibt, ist eine ganz andere Hausnummer

0
Bomberos911  04.07.2023, 06:47
@Redekunst

Und welche sind das? Also welche Kosten werden nicht von der GKV übernommen, die andernfalls von der GKV übernommen würden?

0
annie80  04.07.2023, 06:23

Ich nehme an, dass es um die 4. Klasse im Gymnasium geht, also die 8. insgesamt.

0
GutenTag2003  04.07.2023, 06:34
@Redekunst

Das Alter spielt bei den Kosten der Heilbehandlung, falls sie notwendig ist, keine Rolle. Die einzige Frage die sich stellt, hat die Krankenkasse oder die Unfallversicherung diese zu übernehmen.

1

Und ihr fragt euch, warum eigentlich kein Lehrer mehr Bock hat Schulübernachtungen und Landschulheime durchzuführen. Genau wegen so einem SchXxxxx , wo ihr den Vertrauensvorschuss missachtet, den eure Lehrer euch gaben.

Und ja, mit einer schnellen Klassenkonferenz können Verhaltensnoten noch ganz schnell geändert werden. Ein Zeugnis ist erst dann gültig, wenn es gesiegelt und ausgegeben ist. Vorher ist noch vieles möglich, wenn die Schulleitung das möchte.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Also die Note wegen einer Straftat zu ändern ist absurd, wenn es der Schulleitung so stört, dann würde ich Anzeige bei der Behörde stellen…

Muhlti  04.07.2023, 05:50

Sorry meine dann soll die Schulleitung es einfach anzeigen und gut ist

0
HarryXXX  04.07.2023, 05:51

Welche Straftat?

1
HarryXXX  04.07.2023, 05:53
@Muhlti

Es geht darum, dass sie draußen waren. Das drinnen schlafen war wohl beabsichtigt.

2
Muhlti  04.07.2023, 05:54
@HarryXXX

Achso hehe, Sorry. Dann gibt es doch keine Anzeige

0
HarryXXX  04.07.2023, 05:57
@Muhlti

Ein Verweis wäre sicher möglich. Aber im Grunde wird wahrscheinlich gar nichts passieren.

0

So etwas wird wahrscheinlich nur belächelt. Überlege mal, da wurde ein Mädchen mit 75 Messerstichen von gleichalterigen "Freundinnen" ermordet, ohne ernsthafte Konsequenzen. Also kann so etwas Harmloses, was Ihr gemacht habt, erst recht keinerlei Konsequenzen haben.

Muhlti  04.07.2023, 05:50

Ohne Konsequenzen ein mord? Wo lebst du

1
HarryXXX  04.07.2023, 05:52
@Muhlti

Na was werden die Konsequenzen sein? Die sind nicht strafmündig. Da werden sich die Konsequenzen also wohl sehr in Grenzen halten.

1