Verkehrsunfall 25% Teilschuld, was tun?

2 Antworten

Ich würde es dabei belassen.

Du wirst als Autofahrer im fließenden Verkehr niemals (!) ganz schuldfrei sein - es sei denn, der Unfallgegner hat den Unfall vorsätzlich verursacht.

Ansonsten gilt §1 Abs. 1 StVO:

Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

Der gängigen Rechtsprechung nach musst Du jederzeit mit Fehlern anderer Verkehrsteilnehmer rechnen und Deine Fahrweise so anpassen, dass Du auf Fehler anderer reagieren kannst.

Ich war nun nicht beim Unfall anwesend... aber man wird Dir aufgrund der Rechtslage immer irgendwo eine Mitschuld zuweisen. Wärst Du 5 km/h langsamer gewesen, wärst Du vielleicht 5 Meter früher zum Stehen gekommen und der Radfahrer wäre nicht in dich hinein, sondern vor Dir vorbei gefahren. Hättest Du nicht gerade nach links sondern rechts geguckt, hättest Du den Radfahrer vielleicht eine Sekunde früher gesehen. Wäre der Luftdruck in Deinen Reifen höher gewesen oder das Profil weniger abgefahren, hätte der Zusammenstoß vielleicht verhindert werden können. Hättest Du tagsüber das normale Licht anstelle nur das Tagfahrlicht eingeschaltet, dann hätte der Radfahrer Dich vielleicht Bruchteile von Sekunden früher gesehen usw.
Nur mal so als Beispiele - sowas in der Art lässt sich quasi immer konstruieren.

Mit 75% beim Radfahrer ist die Schuldfrage ja eigentlich schon sehr eindeutig. Viel mehr ist da höchstwahrscheinlich nicht herauszuholen.

Vando  28.07.2023, 18:36
Wärst Du 5 km/h langsamer gewesen, wärst Du vielleicht 5 Meter früher zum Stehen gekommen und der Radfahrer wäre nicht in dich hinein, sondern vor Dir vorbei gefahren.

Genau das! Genau das würde viele Verkehrsunfälle vermeiden, weil selbst angeblich kleine Geschwindigkeitsüberschreitungen horrende Unterschiede im Anhalteweg machen. Aber sage das mal der Nation, die es schon als Pflicht erachtet mind. 10km/h drüber zu fahren.

Und dass das kein dummes Gelaber ist und wirklich Unfälle vermeiden kann, hat DDG mal gezeigt:

https://youtu.be/egljg-TxGrY?t=294

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ne- da kann man jetzt nichts mehr machen-

Die Chance hattest du schon bei deiner Aussage( wenn man sich nciht sicher ist- was man sagen kann- dann lieber verweigern und es einen anwalt machen lassen)

kleiner Tip: der Gesetzgeber sagt: auch wenn du Vorfahrt hast, muss du mit Vorsicht und Rücksicht dich im Strassenverkehr bewegen.

Wenn ich jetzt dein Text lese( wenn du sowas bei der Aussage gesagt hast, hast du dir die 25% selber eingebrockt).

Zitat: Ich konnte schlecht in die Richtung Einblicken wo er herkam

(ist jetzt nur ein Beispiel: aber wenn du sowas bei der Aussage sagst- und dich jetzt wieder an mein Tip erinnerst- siehst du den zusammenhang- wieso du etwas Teilschuld bekommen hast.

So ein satz einfach weg lassen- und Ihn anders Formulieren, hätte dir die 25% erspaart. Hättest einfach gesagt: Er war auf einmal da

Kylian67772 
Fragesteller
 28.07.2023, 14:35

Danke für die Antwort. Belasse es einfach dabei fürs nächste mal weiß ich es besser :)

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matrix791  28.07.2023, 14:48
@Kylian67772

bitte- nimm es als Lektion fürs Leben hin- Bei allen Förmlichen Sachen ganz genau aufpassen was man sagt. und Schriftlich abgiebt( meistens sollst du es dir ja nochmal Durchlesen und dann deine Aussage Unterschreiben. ) .

Wenn du weißt, du bist nicht Schuld= dann allles Weg lassen was auf DICH zeigt. z.B: Ich konnte nicht..... , ich habe nicht ..... Ich wollte noch....... - das alles Zeigt auf dich( ICH ) .

Denk beim nächsten mal , spätestens an meine Worte beim Durchlesen und lasse die Sätze raus streichen oder umschreiben:

Ich konnte nicht in die Kreuzung einsehen--> Er war auf einmal da

Ich wollte noch ausweichen --> Er war auf einmal auf meiner Spur

das alles ist auch nciht Böse oder eine Schikane der Gesetze. Du darfst nie Vergessen, das alles Lesen Fremde Leute und die müssen anhander der Tatsachen und Aussagen sich davon ein Bild machen. Und da kommt es auf die Formulierung an- Schon ein Wort- kann für einen Leser einen ganz anderen Sinn ergeben.

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w18j66399  28.07.2023, 14:51

Das hätte gar nichts gebracht. Als böser Autofahrer ist man immer in der "Gefährdungshaftung". Zumindest sehen es die Richter so.

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