Wie hat man sich hier laut STVO zu verhalten?

7 Antworten

Nein.

Die Verkehrszeichen gelten in dem Fall nur, wenn die Ampel außer Betrieb ist.

Siehe Hierarchie der Vorfahrtsregelung..

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Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – AM, A1, A2, B, L
 - (Führerschein, Fahrschule, Verkehr)

Motolex  18.03.2025, 10:27

Wie du die ganzen A-Erlaubnissklassen aufgelistestet hast 😂

Vergiss bitte B1 nicht, daß hat man auch. Und T glaub ich a, oder?

Nein.

Die Hierarchie ist:

1. Manuelle Verkehrsregelung durch z.B. Polizei

2. Ampel

3. Verkehrszeichen

Das jeweils obere setzt das untere außer Kraft.

Nein, solange die Ampel ordnungsgemäß funktioniert kannst du so fahren als gäbe es die Schilder gar nicht.

1) Lichtzeichen gehen Vorrangregeln und Vorrang regelnden Verkehrszeichen vor.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__37.html

Erst wenn die Ampel ausfällt sind die Schilder zu beachten.

Nein.

Das Lichtzeichen überschreibt die Verkehrsschilder.

Das stopschild gilt nur wenn die Ampel außer Betrieb ist.