Verkäuferin blockiert nach Zahlung - Betrug?


08.11.2024, 17:49

Ist eine Privatperson... ich denke Sie macht das Schwarz... Adresse steht auf dem Ausweis drauf, den ich von Ihr habe ...


08.11.2024, 17:50

Kann ich die Person anzeigen gehen - ohne das ich Konsequenzen bekomme, weil es sich ja um ein Replika handelt... Ist aber bei mir für den Privaten Gebrauch

5 Antworten

Du musst beim Anzeige erstatten nicht sagen, dass es Fakes waren und oder du es wusstest etc. Der Handel mit gefälschter Ware wird a.) nur auf Antrag verfolgt und b.) wird meistens so wie so eher der Verkäufer verfolgt.

Die Chancen, dass die andere Person ermittelbar ist, sind nicht groß. aber sie existieren. Immerhin hattest du ja eine Telefonnummer etc.

Lass diese Person nicht davon kommen!

Ich befürchte dein Geld ist weg, das wirst du nicht mehr sehen.
Der Ausweis ist wahrscheinlich der von einer fremden Person die gar nichts mit dem Verkauf zu tun hat.
Einfach gesagt war das ein klarer Fall von Betrug.


1234ABC788 
Beitragsersteller
 08.11.2024, 17:53

Kann ich die Person anzeigen gehen - ohne das ich Konsequenzen bekomme, weil es sich ja um ein Replika handelt... Ist aber bei mir für den Privaten Gebrauch

desnake3  08.11.2024, 17:57
@1234ABC788

Auch das hat der Betrüger wahrscheinlich ganz gezielt gemacht, er hat bewusst gefälschte Sachen verkauft in dem Wissen das die betrogenen Käufer dann wahrscheinlich nicht zur Polizei gehen.

Wenn ich du wäre würde ich nicht zur Polizei udn es einfach akzeptieren das es so gelaufen ist, das Geld ist weg. Auch wenn du zur Polizei gehst wird das zu 98% dein Geld nicht zurück bringen, da Betrüger Methoden haben das du dein geld nie weider siehst.

Du hast wahrscheinlich die 180€ auf ein geklautes Bankkonto geschickt und die haben das Geld jetzt schon wieder auf ein ausländisches Bankkonto geschickt.

1234ABC788 
Beitragsersteller
 08.11.2024, 17:58
@desnake3

Hab ich aber konsequenzen zu fürchten weil es fälschungen sind?

desnake3  10.11.2024, 13:17
@1234ABC788

Also im aktuellen moment nicht da es ja niemand weiß, zur Polizei würde ich aber nicht gehen da es dann Konsequenzen haben könnte.

Kannst zur Polizei gehen und Anzeige erstatten, aber darüber bekommst du dein Geld auch nicht wieder.

Das Geld musst du dir auf zivilrechtlichem Wege einklagen.

und auch angedroht, zur Polizei zu gehen

Damit hast du dich übrigens deinerseits nach § 240 StGB der Nötigung strafbar gemacht.

Nun wird dich dein Gegenüber sicherlich nicht deswegen anzeigen, aber dennoch solltest du das "Entweder du machst das und das, oder ich mache das und das" künftig vermeiden.

Also im Grunde hast du jetzt 185 € für Schuhe bezahlt und nicht bekommen, die noch nicht einmal echt waren, und damit auch noch Kinderarbeit unterstützt.

Verbuch es als Lehrgeld, und merke dir auch für die Zukunft, dass wenn jemand vorschlägt über WhatsApp oder dergleichen, also außerhalb des Marktplatzes zu schreiben, irgendwas faul ist.

Ach so, und weil ichs gerade in deiner anderen Antwort lese ... Wenn jemand einen Ausweis als angeblichen Beweis schickt um Vertrauenswürdiger ist, dann ist meist auch was faul. Für mich ist ein Verkäufer dann direkt unten durch, wenn er mit sowas kommt.


Margita1881  08.11.2024, 18:05

Damit hast du dich übrigens deinerseits nach § 240 StGB der Nötigung strafbar gemacht.

Wo hat die FS die Verkäuferin genötigt?

Sethrin  08.11.2024, 18:08
@Margita1881

Wenn man einen Verkäufer mit Polizei und Anwalt droht, ist dies bereits eine Nötigung.

Margita1881  08.11.2024, 18:11
@Sethrin

Die FS hat nicht mit Gewalt gedroht, nur mit einer Anzeige und das ist keine Nötigung.

Nötigung bedeutet, dass jemand durch Gewalt oder die Androhung von Gewalt so unter Druck gesetzt bzw. in eine Zwangssituation gebracht wird, dass er aus Angst um Leib und Leben zu einem bestimmten Verhalten genötigt wird. Nötigung ist eine Straftat und in § 240 des Strafgesetzbuchs (StGB) geregelt.

Max1098  29.12.2024, 13:57
@Sethrin

Hä, wenn ich jemanden drohe die Polizei zu verständigen ist das doch keine Nötigung. Übertrieben: jemand steht in meiner Wohnung und will alles leer räumen, wenn ich darauf sage er solle verschwinden, sonst würde ich die Polizei rufen, dann mach ich mich strafbar??? Man muss auch nicht drohen man kann es auch einfach machen. Oder ist da so ein drastischer Unterschied, dass man es nicht vergleichen kann?

Max1098  29.12.2024, 15:31
@Sethrin

Wenn man lediglich einer Person die Konsequenzen dessen Handlung vorlegt, dann ist wie auf der Website steht nicht verwerflich. Wenn man ins „Blaue“ hinein Drohungen äußert, dann zählt das doch zu Nötigung. Was hat das jetzt mit Leichenschändung zu tun?

1234ABC788 
Beitragsersteller
 08.11.2024, 17:55

Kann ich die Person anzeigen gehen - ohne das ich Konsequenzen bekomme, weil es sich ja um ein Replika handelt... Ist aber bei mir für den Privaten Gebrauch... ist übrigens eine Privatperson

Sethrin  08.11.2024, 17:57
@1234ABC788

Dass der An- und Verkauf von Plagiaten im privaten Bereich nicht verboten ist, hättest du auch schon selber googeln können.

Margita1881  08.11.2024, 17:59
@1234ABC788

ohne das ich Konsequenzen bekomme, weil es sich ja um ein Replika handelt.

Hab ich Dir doch beantwortet!

Keine Konsequenzen für Dich !

Fake Schuhe für 185€.....Wow das müssen ja ganz noble Schlappen sein:)

Hast Du die Adresse von diesem Händler; ist das wirklich ein Händler, dann hast doch die Adresse von dem oder nicht?

Fake Verkauf ist in Deutschland verboten


xXAlpaChinoXx  08.11.2024, 17:51

Wahrscheinlich waren es mehrere Paare, ansonsten macht das keinen Sinn bei dem Preis.

xXAlpaChinoXx  08.11.2024, 17:53
@Margita1881

Ja, natürlich gibt es die, aber es handelt sich ja in diesem Fall um Fälschungen, die kosten ja in der Regel nur einen Bruchteil des Orginals.

Margita1881  08.11.2024, 17:54
@xXAlpaChinoXx

Naja, wenn es ein Schuh z.B. von DIOR, LV u.ä. ist, dann wäre 185€ ein Bruchteil des Orginals

1234ABC788 
Beitragsersteller
 08.11.2024, 17:49

Ist eine Privatperson... ich denke Sie macht das Schwarz...
Adresse steht auf dem Ausweis drauf, den ich von Ihr habe

Sethrin  08.11.2024, 17:51
@1234ABC788
Adresse steht auf dem Ausweis drauf, den ich von Ihr habe

Der 100 %ig nicht ihrer war.

Margita1881  08.11.2024, 17:51
@1234ABC788

Dann ist das kein Händler !

Naja, ob dann der Ausweis stimmt....ja kannst Anzeige gegen sie erstatten

1234ABC788 
Beitragsersteller
 08.11.2024, 17:51
@Margita1881

Kann ich die Person anzeigen gehen - ohne das ich Konsequenzen bekomme, weil es sich ja um ein Replika handelt... Ist aber bei mir für den Privaten Gebrauch

Margita1881  08.11.2024, 17:53
@1234ABC788

Du darfst Fake Schlappen kaufen, nur der Verkauf ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt.

Also Dir passiert gar nix.

Du bist betrogen worden, der Ausweis war nicht ihrer und dein Geld ist weg.

Polizei hilft dir hier auch nicht weiter. Diese Drohung ist eher ein Zeichen dafür, dass du ein leichtes Opfer bist, das keine Ahnung hat, wie man in so einem Fall reagiert.