Naja 7 Durchgänge würde ich schon machen.

ABER, für eine gebrauchte 2 TB Festplatte bekommst du vielleicht 10 - 15 €.

Da lohnt doch der Aufwand dafür gar nicht.

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Die Leute wollen den Käuferschutz nicht, und werden einem dann sicherlich sagen, dass man per "Freunde & Familie" zahlen soll.

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Ja, weil

Ja. Weil sie sich denken, wie man in 2024 noch so herum laufen kann, und der Träger bestimmt einen Fetisch hat, wie es bei dir ja aufgrund deiner Fragen auch offensichtlich ist.

Und dann wird hinterm Rücken getuschelt ....

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Wenns die gleiche SSID wie vom Router (WLAN-Name) ist, musst du dich nicht extra verbinden.

Macht dein Handy automatisch.

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Dein Handy und dessen Kamera ist einfach MÜLL. Damit wirst du im Leben keine schönen Bild, und schon gar nicht vom Sternenhimmel machen können.

Sorry, dass ich das so harsch sagen muss.

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Schreib deiner ehemaligen Buchhaltung eine E-Mail und frag nach.

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Das Wort Droge stammt aus dem niederländischen droog (trocken). Es wurde im mittelalterlichen Handel verwendet für getrocknete Waren wie Gewürze und getrocknete Heilpflanzen. Drogerien entwickelten sich wohl aus den mittelalterlichen Arzneimittelhandlungen.[2] Entsprechende Waren boten sowohl Apotheker als auch „Specereyhändler“ bzw. Gewürzkrämer (Würzkrämer) an.[3] Lange Zeit durften aber nur Apotheken Heil- und auch Giftkräuter verkaufen. Erst die kaiserliche Verordnung vom 25. März 1872 in Deutschland und die Verordnung vom 17. Juni 1886 in Österreich gestatteten, Kräuter wieder als Arzneidrogen in Drogerien zu verkaufen. Überdies fertigten Drogisten auf Wunsch der Käufer selbst Zahncreme, Zahnpulver, BackpulverHautcremeSchuhputzcreme oder Blechputzmittel aus verschiedenen Zutaten. Die Produkte unterschieden sich von Händler zu Händler. Auch wurden Bleichwässer, Kräutermischungen und Franzbranntwein entweder in selbst mitgebrachte Behälter gefüllt oder in Papiersäckchen verkauft.

Weiter gehts im Wiki-Artikel

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In der Probezeit darfst du einfach so ohne Angabe von Gründen entlassen werden ja.

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Amazon ist ab 18.

Mehr gibt es nicht zu sagen!

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Im Zuge eines Strafverfolgungsverfahren wäre es sicherlich herausfindbar.

Inwieweit es aber eine Straftat wäre, wenn du deine Codes selber Online einstellst, müsste vorher geklärt werden.

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