Naja 7 Durchgänge würde ich schon machen.
ABER, für eine gebrauchte 2 TB Festplatte bekommst du vielleicht 10 - 15 €.
Da lohnt doch der Aufwand dafür gar nicht.
Naja 7 Durchgänge würde ich schon machen.
ABER, für eine gebrauchte 2 TB Festplatte bekommst du vielleicht 10 - 15 €.
Da lohnt doch der Aufwand dafür gar nicht.
Die Leute wollen den Käuferschutz nicht, und werden einem dann sicherlich sagen, dass man per "Freunde & Familie" zahlen soll.
Nein, nur an der Gurke.
Ja. Weil sie sich denken, wie man in 2024 noch so herum laufen kann, und der Träger bestimmt einen Fetisch hat, wie es bei dir ja aufgrund deiner Fragen auch offensichtlich ist.
Und dann wird hinterm Rücken getuschelt ....
Der Versand kommt unabhängig vom Preisvorschlag oben drauf.
Wenns die gleiche SSID wie vom Router (WLAN-Name) ist, musst du dich nicht extra verbinden.
Macht dein Handy automatisch.
Dein Handy und dessen Kamera ist einfach MÜLL. Damit wirst du im Leben keine schönen Bild, und schon gar nicht vom Sternenhimmel machen können.
Sorry, dass ich das so harsch sagen muss.
Schreib deiner ehemaligen Buchhaltung eine E-Mail und frag nach.
Gar nicht.
Deinem Repeater fehlt das Modem, und auch sonst entsprechende Router-Fähigkeiten.
Das Wort Droge stammt aus dem niederländischen droog (trocken). Es wurde im mittelalterlichen Handel verwendet für getrocknete Waren wie Gewürze und getrocknete Heilpflanzen. Drogerien entwickelten sich wohl aus den mittelalterlichen Arzneimittelhandlungen.[2] Entsprechende Waren boten sowohl Apotheker als auch „Specereyhändler“ bzw. Gewürzkrämer (Würzkrämer) an.[3] Lange Zeit durften aber nur Apotheken Heil- und auch Giftkräuter verkaufen. Erst die kaiserliche Verordnung vom 25. März 1872 in Deutschland und die Verordnung vom 17. Juni 1886 in Österreich gestatteten, Kräuter wieder als Arzneidrogen in Drogerien zu verkaufen. Überdies fertigten Drogisten auf Wunsch der Käufer selbst Zahncreme, Zahnpulver, Backpulver, Hautcreme, Schuhputzcreme oder Blechputzmittel aus verschiedenen Zutaten. Die Produkte unterschieden sich von Händler zu Händler. Auch wurden Bleichwässer, Kräutermischungen und Franzbranntwein entweder in selbst mitgebrachte Behälter gefüllt oder in Papiersäckchen verkauft.
Weiter gehts im Wiki-Artikel
und seit September 2014 ist Netflix in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Frankreich, Belgien und Luxemburg verfügbar.
Quelle
Und ja, du kannst es übergeschwappt oder sonst wie nennen.
In der Probezeit darfst du einfach so ohne Angabe von Gründen entlassen werden ja.
Ein Fall für die GEMA.
Hört sich ziemlich lauchig an.
Amazon ist ab 18.
Mehr gibt es nicht zu sagen!
Im Zuge eines Strafverfolgungsverfahren wäre es sicherlich herausfindbar.
Inwieweit es aber eine Straftat wäre, wenn du deine Codes selber Online einstellst, müsste vorher geklärt werden.
Am 27.12 ... Und dann fällt mir ein, dass Weihnachten war.
Wenn sie Geld haben und/oder prominent sind, mit Sicherheit.
Klingt nach einem Kalenderspruch.
Kann also nicht stimmen.
Spachteltechnik.
Keine große Sache ...